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   BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04   

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https://dejure.org/2005,1564
BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04 (https://dejure.org/2005,1564)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2005 - 2 AZR 462/04 (https://dejure.org/2005,1564)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 2 AZR 462/04 (https://dejure.org/2005,1564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Mutterschutz bei Totgeburt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unter Maßgabe des Mutterschutzgesetzes (MuSchG); Abgrenzung einer Entbindung bzw. Geburt zu einem medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch; Begriff der "Totgeburt" im Sinne der Empfehlung der ...

  • Judicialis

    MuSchG § 9 Abs. 1; ; PStG § 21; ; PStV § 29 Abs. 2; ; StGB § 218

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 9 Abs. 1
    Mutterschutz bei Totgeburt

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mutterschutz bei Totgeburt: Begriff der Entbindung stellt darauf ab, ob Leibesfrucht zu selbstständigem Leben fähig ? Schwangerschaftabbruch schließt nicht in jedem Fall eine Entbindung aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG
    Mutterschutzrechtlicher Sonderkündigungsschutz nach medizinisch-indizierter Einleitung der Geburt; Allgemeines Zivilrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwangerschaft wegen krankem Fötus abgebrochen - Trotzdem gilt für die Arbeitnehmerin Sonderkündigungsschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutterschutzrechtlicher Sonderkündigungsschutz nach medizinisch-indizierter Einleitung der Geburt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.12.2005)

    Kündigungsschutz auch nach vorzeitig eingeleiteter Todgeburt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 994
  • FamRZ 2006, 1447 (Ls.)
  • DB 2006, 1435
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.02.1973 - 2 AZR 138/72

    Schwangerschaft - Fehlgeburt - Kündigungsverbot - Gleichheitsgrundsatz -

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
    a) Der Begriff der Entbindung knüpft an den medizinischen Begriff an und meint den Vorgang der Geburt im Sinne eines Übergangs des menschlichen Lebewesens von der "Leibesfrucht" zum Menschen (Senat 16. Februar 1973 - 2 AZR 138/72 -BAGE 25, 70).

    Das hänge nicht davon ab, ob das Kind lebend oder tot zur Welt komme (Senat 16. Februar 1973 aaO; bestätigt durch Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 232/84 - vgl. auch LAG Hamburg 26. November 2003 - 4 Sa 62/03 - NZA-RR 2005, 72).

    Dementsprechend erfülle auch eine Totgeburt den Tatbestand der Entbindung bei Vorliegen dieser Voraussetzungen (Senat 16. Februar 1973 - 2 AZR 138/72 - aaO).

    b) Dem ist die Literatur weitgehend gefolgt (KR-Bader 7. Aufl. § 9 MuSchG Rn. 31; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1302; ErfK/Schlachter 6. Aufl. § 6 MuSchG Rn. 2; Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 11. Aufl. § 169 Rn. 7c; Kittner/Zwanziger-Bantle Arbeitsrecht 3. Aufl. § 128 Rn. 120 f.; Buchner/Becker MuSchG BErzGG 7. Aufl. § 1 Rn. 134 ff.; Zmarzlik/Zipperer/Viethen Mutterschutzgesetz Mutterschaftsleistungen Bundeserziehungsgeldgesetz 8. Aufl. § 6 MuSchG Rn. 7; Meisel/Sowka Mutterschutz und Erziehungsurlaub 5. Aufl. § 6 MuSchG Rn. 2; Gröninger/Thomas MuSchG Stand Juni 2005 § 9 MuSchG Rn. 11 und § 6 MuSchG Rn. 2 ff.; kritisch APS-Rolfs 2. Aufl. § 9 MuSchG Rn. 23 ff.; im Ergebnis zustimmend Töns Mutterschaftshilfe und Mutterschutz Stand Januar 2002 § 195 RVO Anm. 5; weitergehend KDZ-Zwanziger KSchR 6. Aufl. § 9 MuSchG Rn. 15, nach dem wegen des Schutzes der Frau auf Grund der seelischen und körperlichen Belastungen nach der Entbindung kein Unterschied zwischen einer Fehl- und Totgeburt zu machen sei; Heilmann MuSchG 2. Aufl. vor § 1 Rn. 10; Schwerdtner JZ 1974, 476, 480; E. Wolf in Anm. zu AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 2).

    Hierzu gehören sowohl der Erhalt ihres Arbeitsplatzes als wirtschaftliche Existenzgrundlage trotz Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG Großer Senat Beschluss 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66, 70; Senat 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 20 = EzA MuSchG § 9 nF Nr. 32; 16. Februar 1973 - 2 AZR 138/72 - BAGE 25, 70) als auch der Schutz vor den psychischen Belastungen eines Kündigungsschutzprozesses.

    Dieses Verständnis entspricht auch dem Anliegen des mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutzes, nämlich einer (werdenden) Mutter trotz ihrer etwa mutterschaftsbedingten Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit den Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage zu erhalten (vgl. BAG Großer Senat Beschluss 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66, 70; Senat 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - aaO; 16. Februar 1973 - 2 AZR 138/72 -aaO).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92

    Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
    Hierzu gehören sowohl der Erhalt ihres Arbeitsplatzes als wirtschaftliche Existenzgrundlage trotz Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG Großer Senat Beschluss 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66, 70; Senat 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 20 = EzA MuSchG § 9 nF Nr. 32; 16. Februar 1973 - 2 AZR 138/72 - BAGE 25, 70) als auch der Schutz vor den psychischen Belastungen eines Kündigungsschutzprozesses.

    Dieses Verständnis entspricht auch dem Anliegen des mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutzes, nämlich einer (werdenden) Mutter trotz ihrer etwa mutterschaftsbedingten Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit den Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage zu erhalten (vgl. BAG Großer Senat Beschluss 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66, 70; Senat 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - aaO; 16. Februar 1973 - 2 AZR 138/72 -aaO).

  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
    Hierzu gehören sowohl der Erhalt ihres Arbeitsplatzes als wirtschaftliche Existenzgrundlage trotz Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG Großer Senat Beschluss 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66, 70; Senat 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 20 = EzA MuSchG § 9 nF Nr. 32; 16. Februar 1973 - 2 AZR 138/72 - BAGE 25, 70) als auch der Schutz vor den psychischen Belastungen eines Kündigungsschutzprozesses.

    Dieses Verständnis entspricht auch dem Anliegen des mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutzes, nämlich einer (werdenden) Mutter trotz ihrer etwa mutterschaftsbedingten Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit den Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage zu erhalten (vgl. BAG Großer Senat Beschluss 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66, 70; Senat 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - aaO; 16. Februar 1973 - 2 AZR 138/72 -aaO).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
    Infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (- 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 - BVerfGE 88, 203) wurde auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung vom 29. September 1993 (BT-Drucks. 12/5798 S. 7 und 26) Satz 2 eingefügt.
  • OLG Dresden, 07.05.1999 - 15 W 1894/98
    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
    Dementsprechend hat etwa das Oberlandesgericht Dresden zu § 21 Abs. 2 PStG entschieden, zu den in das Personenstandsbuch einzutragenden Totgeburten gehörten selbst Feten aus Schwangerschaftsabbrüchen, wenn sie ein Gewicht von mindestens 500 Gramm aufwiesen (7. Mai 1999 - 15 W 1894/98 - StAZ 1999, 237).
  • BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 495/87

    Lohnfortzahlung - Indikationsregelung - Schwangerschaftsabbruch

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
    Da sie - zumindest teilweise - arbeitsunfähig krank gewesen wäre, hätte sie deswegen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gehabt, da der Schwangerschaftsabbruch nach § 3 Abs. 2 Satz 1 EFZG nicht rechtswidrig war (BAG 5. April 1989 - 5 AZR 495/87 -BAGE 61, 249; nachfolgend BVerfG 18. Oktober 1989 - 1 BvR 1013/89 - AP LohnFG § 1 Nr. 84a).
  • BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89

    Lohnfortzahlung infolge eines Schwangserschaftsabbruchs

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
    Da sie - zumindest teilweise - arbeitsunfähig krank gewesen wäre, hätte sie deswegen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gehabt, da der Schwangerschaftsabbruch nach § 3 Abs. 2 Satz 1 EFZG nicht rechtswidrig war (BAG 5. April 1989 - 5 AZR 495/87 -BAGE 61, 249; nachfolgend BVerfG 18. Oktober 1989 - 1 BvR 1013/89 - AP LohnFG § 1 Nr. 84a).
  • LAG Hamburg, 26.11.2003 - 4 Sa 62/03

    § 9 MuSchG - Entbindung

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
    Das hänge nicht davon ab, ob das Kind lebend oder tot zur Welt komme (Senat 16. Februar 1973 aaO; bestätigt durch Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 232/84 - vgl. auch LAG Hamburg 26. November 2003 - 4 Sa 62/03 - NZA-RR 2005, 72).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
    Ein Vorrang der Entgeltfortzahlung ist zu verneinen, weil insoweit die Arbeitsunfähigkeit als alleinige Ursache der fehlenden Erbringung der Arbeitsleistung von Gesetzes wegen vorausgesetzt wird (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 -BAGE 83, 229; Schmitt EFZG 5. Aufl. § 3 Rn. 78, 80; Geyer/Knorr/Krasney Entgeltfortzahlung Krankengeld Mutterschaftsgeld Stand September 2005 § 3 EFZG Rn. 37).
  • BSG, 15.05.1974 - 3 RK 16/73
    Auszug aus BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04
    c) Auch das Bundessozialgericht folgt diesen Grundsätzen im Rahmen des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld nach § 200 Abs. 3 RVO (15. Mai 1974 - 3 RK 16/73 -BSGE 37, 216).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 232/84

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Nachwirkender Kündigungsschutz bei

  • BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - fehlende Arbeitserlaubnis

  • LAG München, 14.07.2004 - 5 Sa 241/04

    Entbindung

  • BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Ansonsten unterscheidet zwar etwa das geltende Mutterschutzrecht insbesondere zwischen einer Schwangerschaft bzw Entbindung einerseits und einer Fehlgeburt andererseits, welche keine mutterschutzrechtlichen Folgen auslöst (vgl zu § 9 MuSchG, BAG Urteil vom 15.12.2005 - 2 AZR 462/04; Zimmermann in Roos/Bieresborn, MuSchG/BEEG, 2014, § 6 MuSchG RdNr 6 ff ).
  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 838/12

    Entschädigungsanspruch bei diskriminierender Kündigung

    Nach einer Änderung der Personenstandsverordnung (§ 29 Abs. 2 PStV aF, gültig ab 1. April 1994; seit 1. Januar 2009 § 31 Abs. 2 PStV) entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO von 1977 gelten nunmehr Kinder als tot geboren oder in der Geburt verstorben, wenn das Gewicht der Leibesfrucht mindestens 500 g betragen hat (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 462/04 - zu B I 1 d der Gründe) .

    Dies gilt auch im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs, wenn sich das Kind schon bis zu einem Stadium entwickelt hatte, in dem es zu einem selbständigen Leben - wenn auch nur kurz - grundsätzlich fähig war (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 462/04 - zu B I 1 der Gründe) .

  • VG München, 09.06.2015 - M 5 K 14.1598

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Lehrerin; fachliche Nichteignung;

    Danach gilt die "Leibesfrucht" entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO von 1977 als (tot geborenes oder in der Geburt verstorbenes) Kind, wenn sie mindestens 500g wiegt (BAG, U.v. 15.12.2005 - 2 AZR 462/04 - juris).
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