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BAG, 09.07.1987 - 2 AZR 467/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahmeverzug bei Betriebsübergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 03.12.1985 - 2 Ca 1923/85
- LAG Hamm, 02.07.1986 - 14 Sa 17/86
- BAG, 09.07.1987 - 2 AZR 467/86
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83
Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung
Auszug aus BAG, 09.07.1987 - 2 AZR 467/86
Weder in einer Eröffnung eines Konkursverfahrens noch in der Tatsache eines Betriebsübergangs ist eine, einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vergleichbare Situation zu sehen, so daß die Grundsätze, die der Senat in den Entscheidungen vom 9. August 1984 (2 AZR 374/83 - AP Nr. 34 zu § 615 BGB) und vom 21. März 1985 (2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) aufgestellt hat, insoweit auf den vorliegenden Fall nicht anzuwenden sind. - BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84
Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 09.07.1987 - 2 AZR 467/86
Weder in einer Eröffnung eines Konkursverfahrens noch in der Tatsache eines Betriebsübergangs ist eine, einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses vergleichbare Situation zu sehen, so daß die Grundsätze, die der Senat in den Entscheidungen vom 9. August 1984 (2 AZR 374/83 - AP Nr. 34 zu § 615 BGB) und vom 21. März 1985 (2 AZR 201/84 - AP Nr. 35 zu § 615 BGB) aufgestellt hat, insoweit auf den vorliegenden Fall nicht anzuwenden sind. - BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 101/85
Betriebsübergang - Gesetzliche Rechtsfolge - Widerspruchsrechtder Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 09.07.1987 - 2 AZR 467/86
Wie der Senat bereits durch Urteil vom 30. Oktober 1986 (2 AZR 101/85 = ZIP 1987, 529, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) entschieden hat, setzt der Eintritt des Betriebserwerbers in die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen nicht die Einwilligung (Zustimmung oder Genehmigung) des Arbeitnehmers voraus.
- BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07
Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers
Das gilt zB für ein Angebot, das der Arbeitnehmer gegenüber seinem früheren Arbeitgeber zur Begründung von Annahmeverzug gemacht hat (vgl. Senat 9. Juli 1987 - 2 AZR 467/86 - zu II 2 der Gründe und 8. April 1988 - 2 AZR 681/87 - zu II 3 der Gründe). - BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
Annahmeverzug und Betriebsübergang
Das gilt z.B. für ein Angebot, das der Arbeitnehmer gegenüber seinem früheren Arbeitgeber zur Begründung von Annahmeverzug gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 1987 - 2 AZR 467/86 - nicht veröffentlicht, zu II 2 der Gründe und vom 8. April 1988 - 2 AZR 681/87 - n.v., zu II 3 der Gründe). - BAG, 18.05.1995 - 8 AZR 741/94
Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch …
Die Freistellung des Arbeitnehmers und ein Annahmeverzug des Arbeitsgebers nach § 615 BGB wirken nach dem Betriebsübergang gegenüber dem Betriebserwerber als neuen Arbeitgeber unverändert weiter (vgl. BAG Urteil vom 4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380, 382 = AP Nr. 56 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Juli 1987 - 2 AZR 467/86 - n. v., zu II 2 der Gründe). - BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 681/87
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unwirksamer Kündigung
Hätte sich diese bei Betriebsübergang in Annahmeverzug befunden, hätte dieser Zustand auch im Verhältnis zur Beklagten fortbestanden (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1987 - 2 AZR 467/86 - nicht veröffentlicht). - ArbG Hamm, 06.07.2010 - 1 Ca 580/10
Sondervergütung, RTV Glaserhandwerk NW, Ausschlussfrist, Betriebsübergang.
Arbeitgeber zur Begründung von Annahmeverzug gemacht hat (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 1987 - 2 AZR 467/86 - nicht veröffentlicht, zu II 2 der Gründe und vom 8. April 1988 - 2 AZR 681/87 - n. v., zu II 3 der Gründe).