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   BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78   

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https://dejure.org/1979,461
BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78 (https://dejure.org/1979,461)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1979 - 2 AZR 469/78 (https://dejure.org/1979,461)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 (https://dejure.org/1979,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Zugang der Kündigung - Schwerbehinderteneigenschaft - Antrag beim Versorgungsamt - Sonderkündigungsschutz - Zugang der Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2363 (Ls.)
  • BB 1979, 1453
  • DB 1979, 1560
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78
    Der Arbeitnehmer ist in diesen Fällen jedoch gehalten, dem Arbeitgeber gegenüber innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der (ordentlichen) Kündigung die bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft geltend zu machen, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz erhalten will (Bestätigung des Urteils vom 23. Februar 1978 2 AZR 462/76 - AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    I.a) Wie der Senat in seinem - dem Landesarbeitsgericht bei Verkündung seiner Entscheidung allerdings noch nicht bekannten - Urteil vom 23. Februar 1978 (2 AZR 462/76 - AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG; auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) näher ausgeführt hat, steht dem Schwerbehinderten der volle Sonderkündigungsschutz der § § 1 2 ff. SchwbG auch dann zu, wenn der Schwerbehinderte im Zeitpunkt der Kündigung entweder einen Bescheid im Sinne des § 3 SchwbG über seine Schwerbehinderteneigenschaft er halten oder wenigstens einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt hat.

  • BAG, 09.03.1978 - 2 AZR 529/76

    Ausschlußfrist - Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärung - Machtbereich

    Auszug aus BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78
    Vorher ist sie als rechtserhebliche Erklärung nicht vorhanden (vgl. Gröninger, aaO; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 56 II 1 [s. W]; Nikisch, Arbeitsrecht, 3. Aufl., Band I, § 48 II 2 [S.689]; vgl. ferner BAG AP Nr. 12 zu § 626 BGB Ausschlußfrist - die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - [zu III 1 der Gründe]).
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

    Allerdings beurteilt der Senat die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich nachträglich auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05

    Schwerbehinderte; Kündigung

    b) Das Bundesarbeitsgericht beurteilt jedoch die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich im Prozess auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung nach § 85 SGB IX aF geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Allerdings beurteilt der Senat die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich im Prozess auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Nichts anderes gilt, wenn - wie im vorliegenden Fall - zwar ein die Schwerbehinderteneigenschaft verneinender Feststellungsbescheid ergangen, aber noch nicht unanfechtbar war (vgl. BAG 43, 148 [151] unter Hinweis auf das Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - [AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG]), denn solange der behinderte Arbeitnehmer noch Widerspruch gegen den versorgungsamtlichen Bescheid einlegen kann, ist ungewiß, ob der Feststellungsantrag zum Erfolg führen wird.
  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Dies gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zunächst ein die Schwerbehinderung verneinender Bescheid des Versorgungsamtes ergangen war, das Versorgungsamt jedoch nach Zugang der Kündigung auf einen rechtzeitig erhobenen Widerspruch des Arbeitnehmers durch Abhilfebescheid die Schwerbehinderung anerkannt und der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer innerhalb der Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung hiervon unterrichtet wird (Senatsurteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09

    Kündigungsschutzklage, Kündigung, Zugang, Schwerbehinderung, Feststellungsantrag,

    Allerdings gelten für die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich nachträglich auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung geltend zu machen, strenge Grundsätze (vgl. BAG 19. April 1979 - 2 AZR 469/78; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

    Gerade deshalb ist in mehreren Entscheidungen für die ordentliche Kündigung (vgl. Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG, m.w.N.) und dann auch für die außerordentliche Kündigung (BAGE 39, 59 = AP Nr. 4 zu § 18 SchwbG; Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 373/83 - AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG) im Wege richterlicher Rechtsfortbildung der Grundsatz erarbeitet worden, daß der Arbeitnehmer zur Erhaltung des Sonderkündigungsschutzes den Arbeitgeber von der Antragstellung binnen der aus § 15 SchwbG 1979 hergeleiteten Frist von einem Monat - wie hier geschehen - unterrichten müsse.

    Es entspricht auch der in arbeitsrechtlicher Literatur und Rechtsprechung absolut herrschenden Meinung, daß der Schwerbehindertenschutz unabhängig davon besteht, ob der Arbeitgeber von dem Eintritt oder der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Kenntnis hat (vgl. Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 178 III 1; KR-Etzel, 3. Aufl., § 15 bis 20 SchwbG Rz 13; Gröninger/Thomas, SchwbG, Stand Januar 1989, § 15 Rz 23; Wilrodt/Neumann, SchwbG, 7. Aufl., § 15 Rz 40; BAGE 5, 208; 8, 123 = AP Nr. 11 und 19 zu § 14 SchwBeschG; BAG Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG; BAGE 29, 17; 29, 334; 30, 141 = AP Nr. 1, 2, 3 zu § 12 SchwbG; BAG Urteile vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 214/77 - und vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 4 und 5 zu § 12 SchwbG).

  • BAG, 06.10.1983 - 2 AZR 368/82

    Nachholung der Mitteilung über Schwangerschaft - Verschulden

    Das Landesarbeitsgericht verweist in diesem Zusammenhang zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die für die Mitteilung über das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft von einer Regelfrist von einem Monat ausgeht (BAG 30, 141; BAG, Urteil vom 19. April t979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 SchwbG ; BAG, Urteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG, Urteil vom 19. Januar 1983 - 7 AZR 44/81 - DB 1983, 1154, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) sowie auf die gesetzlichen Regelungen nach § 626 Abs. 2 BGB und § 4 Abs. 1 KSchG .
  • LAG Köln, 16.06.2006 - 12 Sa 168/06

    Sonderkündigungsschutz nach der Novelle des SGB IX

    Dies entsprach bislang gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 19.07.1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 5 zu § 12 Schwerbehindertengesetz, KR-Etzel, 7. Auflage, Rdnr. 17, 18 zu §§ 85 - 90 SGB IX).
  • LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07

    Restitutionsklage; Restitutionsgrund; Anerkennung als Schwerbehinderter;

    Dabei reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des BAG aus, wenn sich der Arbeitnehmer spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung auf sein Sonderkündigungsschutzrecht beruft (BAG vom 19.07.1979, 2 AZR 469/78; LAG Köln vom 16.06.2006, 12 Sa 168/06 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1996 - 24 A 4887/94

    Unzulässige Anfechtungsklage auf Aufhebung der Zustimmung zur Kündigung eines

  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 385/87

    Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden

  • LAG Köln, 16.08.2006 - 12 Sa 168/06

    Sonderkündigungsschutz nach der Novelle des SGB IX

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 373/83

    Schwerbehinderter; Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 632/85

    Schwerbehindertenkündigungsschutz - Unzulässige Rechtsausübung

  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79

    Materielle Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes

  • LAG Berlin, 31.03.1981 - 3 Sa 54/80

    Lohnfortzahlung bei selbst verschuldetem Arbeitsunfall durch Nichtbeachtung der

  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.1983 - 11 Sa 34/83

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung

  • ArbG Freiburg, 08.01.1981 - 7 (6) Ca 439/80

    Wirksamkeit einer Kündigung mangels fristgerechter Klageerhebung;

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