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   BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 469/95   

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https://dejure.org/1996,4924
BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 469/95 (https://dejure.org/1996,4924)
BAG, Entscheidung vom 03.07.1996 - 2 AZR 469/95 (https://dejure.org/1996,4924)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 2 AZR 469/95 (https://dejure.org/1996,4924)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 296/85

    Fristlose Kündigung - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 469/95
    Der Klageantrag zu 1 ist in der vorliegenden Form gemäß § 256 ZPO zulässig, weil der Kläger die Feststellung des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses bis zum 15. Juni 1994 unter Bezugnahme auf die nach seiner Auffassung maßgebliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB anstrebt, wofür ihm ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung auch neben dem Zahlungsantrag nicht abgesprochen werden kann, zumal von der Feststellungswirkung für die Ausfüllung der Arbeitspapiere, Arbeitsbescheinigung usw. Rechtsfolgen ausgehen (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 296/85 - AP Nr. 9 zu § 256 ZPO 1977).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 362/95

    Klage einer Hausangestellten auf Auszahlung des Arbeitslohnes nach unwirksamer

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 469/95
    Dies beruht auf der Anwendung des § 296 BGB, wie der Senat im Urteil vom 24. November 1994 (- 2 AZR 179/94 - AP Nr. 60 zu § 615 BGB, mit Anm. von Ramrath, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; zuletzt Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 362/95 - n.v., zu II 1 der Gründe) im einzelnen begründet hat.
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 469/95
    Dies beruht auf der Anwendung des § 296 BGB, wie der Senat im Urteil vom 24. November 1994 (- 2 AZR 179/94 - AP Nr. 60 zu § 615 BGB, mit Anm. von Ramrath, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; zuletzt Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 362/95 - n.v., zu II 1 der Gründe) im einzelnen begründet hat.
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79

    Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 469/95
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte das Bestehen einer solchen betrieblichen Übung überhaupt ausreichend substantiiert vorgetragen hat (vgl. dazu BAG Urteile vom 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - BAGE 39, 271 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und vom 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - BAGE 49, 290, 295 = AP Nr. 22, a.a.O., zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 469/95
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte das Bestehen einer solchen betrieblichen Übung überhaupt ausreichend substantiiert vorgetragen hat (vgl. dazu BAG Urteile vom 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - BAGE 39, 271 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und vom 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - BAGE 49, 290, 295 = AP Nr. 22, a.a.O., zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.1995 - 2 Sa 67/95

    Kündigungsfristen: betriebliche Übung - Kenntnis

    Auszug aus BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 469/95
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Mai 1995 - 2 Sa 67/95 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

    Tarifvertragliche Regelungen können auch aufgrund stillschweigender Bezugnahme, z.B. durch betriebliche Übung, auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sein (herrschende Meinung, vgl. BAG Urteil vom 11. August 1988 - 2 AZR 53/88 - AP Nr. 5 zu § 625 BGB, zu II 3 c cc der Gründe; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 335; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht I, S. 733; ErfK/Preis, § 611 BGB Rz 284; Hanau/Kania, Festschrift Schaub 1998, S. 239, 258 ff.; vgl. aber auch BAG Urteil vom 3. Juli 1996 - 2 AZR 469/95 - RzK I 3 e Nr. 62 - zur Vereinbarung tarifvertraglicher Kündigungsfristen).
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