Rechtsprechung
   BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 471/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4212
BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 471/83 (https://dejure.org/1984,4212)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1984 - 2 AZR 471/83 (https://dejure.org/1984,4212)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1984 - 2 AZR 471/83 (https://dejure.org/1984,4212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,4212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 471/83
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden von dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (BAG 29, 7, 10 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe; BAG 31, 135, 142 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe; BAG 43, 102, 105 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1 a der Gründe; jeweils m.w.N.).

    Widersprechen sich schriftliche Vereinbarungen und ihre tatsächliche Durchführung, so ist die praktische Durchführung für die Ermittlung des Vertragstyps maßgebend (BAG 43, 102, 106).

    a) Gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt der Arbeitgeber, der die Arbeitnehmerüberlassung nicht nur gelegentlich betreibt, sondern auf gewisse Dauer anlegt und damit unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile erzielen will (BAG 31, 135, 143 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 106; BayObLG Beschluß vom 22. November 1979 - 4 St 202/79 - EzAÜG Nr. 63; Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Aufl., Art. 1 § 1 Rz 27; m.w.N.).

    Dieser Schutzzweck würde in Frage gestellt, wenn nur Betriebe erfaßt würden, deren überwiegender Zweck auf Arbeitnehmerüberlassung gerichtet wäre (BAG 31, 135, 144 = AP Nr. 2 zu Art. 1 AÜG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 107; Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 25 bis 26 a; m.w.N.).

    Denn der für den Vertragstyp maßgebende Geschäftsinhalt ergibt sich, wie ausgeführt, aus der praktischen Durchführung des Vertrages, falls dieser den schriftlichen Vereinbarungen der beteiligten Unternehmen widerspricht (BAG 43, 102, 105).

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 471/83
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden von dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (BAG 29, 7, 10 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe; BAG 31, 135, 142 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe; BAG 43, 102, 105 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1 a der Gründe; jeweils m.w.N.).

    a) Gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt der Arbeitgeber, der die Arbeitnehmerüberlassung nicht nur gelegentlich betreibt, sondern auf gewisse Dauer anlegt und damit unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile erzielen will (BAG 31, 135, 143 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 106; BayObLG Beschluß vom 22. November 1979 - 4 St 202/79 - EzAÜG Nr. 63; Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Aufl., Art. 1 § 1 Rz 27; m.w.N.).

    Dieser Schutzzweck würde in Frage gestellt, wenn nur Betriebe erfaßt würden, deren überwiegender Zweck auf Arbeitnehmerüberlassung gerichtet wäre (BAG 31, 135, 144 = AP Nr. 2 zu Art. 1 AÜG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 107; Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 25 bis 26 a; m.w.N.).

  • BVerwG, 13.04.1962 - VII C 34.61

    Voraussetzungen für eine Gewerbsmäßigkeit von Güternahverkehr - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 471/83
    Der in Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG verwendete Begriff entspricht somit im wesentlichen dem gewerberechtlichen Begriff der Gewerbsmäßigkeit (Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 27; Marschall, RdA 1983, 18, 22; vgl. BVerwGE 14, 125, 126).
  • BayObLG, 31.03.1978 - RReg. 4 St 187/77
    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 471/83
    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Tätigkeit "auf Dauer" gerichtet ist (BayObLG Beschluß vom 31. März 1978 - 4 St 187/77 - EzAÜG Nr. 42; Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 28).
  • BayObLG, 22.11.1979 - RReg. 4 St 202/79

    Voraussetzungen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 471/83
    a) Gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt der Arbeitgeber, der die Arbeitnehmerüberlassung nicht nur gelegentlich betreibt, sondern auf gewisse Dauer anlegt und damit unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile erzielen will (BAG 31, 135, 143 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 106; BayObLG Beschluß vom 22. November 1979 - 4 St 202/79 - EzAÜG Nr. 63; Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Aufl., Art. 1 § 1 Rz 27; m.w.N.).
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 471/83
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob die tatrichterliche Würdigung vollständig ist, ob wesentliche Beweisantritte übergangen sind oder ob die Beweiswürdigung gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 14, 206, 210 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 471/83
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden von dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (BAG 29, 7, 10 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe; BAG 31, 135, 142 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe; BAG 43, 102, 105 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1 a der Gründe; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 8/14 R

    Sozialversicherung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag - illegale

    Dass im vorliegenden Fall die Zahlung des Arbeitsentgelts nicht durch den Kläger als Entleiher, sondern durch die AG als Verleiherin im Rahmen des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses (vgl hierzu allgemein BAG Urteil vom 26.7.1984 - 2 AZR 471/83 - Juris RdNr 54) erfolgte, führt - entgegen der Ansicht des LSG und Teilen der Literatur (vgl Schüren in ders, AÜG, 4. Aufl 2010, Einleitung RdNr 821; Tuengerthal/Geißer, BB 2014, 2874) - gerade nicht dazu, dass es am sozialversicherungsrechtlich relevanten Merkmal der Entgeltlichkeit mangelt.
  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Die gegenteilige Meinung (Schüren, § 9 AÜG Rdn. 30 ff.; § 10 AÜG Rdn. 162 ff.; Becker/Wulfgramm, AÜG, 3. Aufl. 1985, Art. 1 § 9 Rdn. 18; unentschieden BAG, Urt. v. 26.07.1984 - 2 AZR 471/83, EzAÜG Nr. 170, S. 67) verkennt, daß bei Unwirksamkeit der Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 9 AÜG das Verhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer gesetzlich abschließend geregelt ist.
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Diese Grundsätze gelten auch für den Fall der Überlassung eines bei einem Privatunternehmen angestellten Arbeitnehmers an einem öffentlichen Arbeitgeber (BAG Urteil vom 26. Juli 1984 - 2 AZR 471/83 - EzAÜG Nr. 170).

    Von einer gewissen Dauer ist die Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls dann, wenn ein Betrieb einen Arbeitnehmer wiederholt über einen Zeitraum überläßt, der über der sechsmonatigen Einsatzfrist des Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG liegt (BAG Urteil vom 26. Juli 1984 - 2 AZR 471/83 - EzAÜG Nr. 170, zu II 2a der Gründe).

    Es reicht aus, daß mit der Arbeitnehmerüberlassung lediglich ein mittelbarer Gewinn angestrebt wird (BAG Urteil vom 26. Juli 1984, aaO, zu II 2a der Gründe; Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 Rz 29, m.w.N.).

  • LAG Hamm, 12.10.2006 - 17 Sa 541/06

    Arbeitsverhältnis und Personalgestellung; betriebsbedingte außerordentliche

    Voraussetzung sind Vertragsbeziehungen zwischen drei Beteiligten, wobei zwischen zwei Beteiligten ein Arbeitsverhältnis besteht, die Arbeitsleistung jedoch nicht bei dem Arbeitgeber, sondern einem Dritten zu erbringen ist, dem auch die Weisungsrechte zustehen (vgl. BAG, Urteil vom 21.03.1990 - 7 AZR 198/89 - NZA 1991, 269; Urteil vom 26.07.1984 - 2 AZR 471/83 - EzA AÜG Nr. 170; Sandmann/Marschall, AÜG, Einleitung I 1 a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht