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   BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75   

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BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75 (https://dejure.org/1977,252)
BAG, Entscheidung vom 03.02.1977 - 2 AZR 476/75 (https://dejure.org/1977,252)
BAG, Entscheidung vom 03. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 (https://dejure.org/1977,252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Darlegungspflicht - Einverständniserklärung des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1846
  • DB 1977, 1320
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung

    Auszug aus BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75
    2. Die Darlegungslast dafür, daß eine Kündigung wegen Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, ohne daß eine andere Beschäftigung möglich oder zumutbar ist, trifft gemäß § 1 Abs. 2 letzter Sats KSchG den Arbeitgeber (vgl. auch BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu I 3 "b der Gründe] und das zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmte Ur teil des Dritten Senates vom 5 August 1976 - 3 AZE 110/75 - [zu 3 b der Gründe] = BB 1976, 1516 = DB 1976, 2307).

    Der Umfang der Darlegungslast des Arbeitgebers ist allerdings davon abhängig, wie sich der gekündigte Arbeitnehmer auf die Begründung der Kündigung einläßt (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [aaO]).

  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75
    2. Die Darlegungslast dafür, daß eine Kündigung wegen Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, ohne daß eine andere Beschäftigung möglich oder zumutbar ist, trifft gemäß § 1 Abs. 2 letzter Sats KSchG den Arbeitgeber (vgl. auch BAG AP Nr. 22 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung [zu I 3 "b der Gründe] und das zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmte Ur teil des Dritten Senates vom 5 August 1976 - 3 AZE 110/75 - [zu 3 b der Gründe] = BB 1976, 1516 = DB 1976, 2307).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Der Arbeitgeber kann sich vielmehr nur dann nicht auf dringende betriebliche Erfordernisse berufen, die die Kündigung bedingen sollen, wenn tatsächlich ein anderer freier Arbeitsplatz vorhanden war, auf dem der gekündigte Arbeitnehmer hätte weiterbeschäftigt werden können (Senatsurteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4, aaO).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 47, 26, 41 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu B II 3 d, bb der Gründe) trifft allerdings den Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG die Darlegungslast dafür, daß eine Kündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, ohne daß eine andere Beschäftigung möglich oder zumutbar wäre.
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Der Umfang der Darlegungslast ist jedoch nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Urteile vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; vom 27. September 1984, aao, zu B II 3 d bb der Gründe; vom 29. März 1990, aao, zu B II 4 der Gründe; vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) -, zu B 4 b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) davon abhängig, wie sich der Arbeitnehmer auf die Begründung der Kündigung einläßt.
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Diese Einschränkung liegt bereits dem Urteil des erkennenden Senats vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - (AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) zugrunde.

    Wie der Senat in den Urteilen vom 3. Februar 1977 (aaO, unter II 1 der Gründe) und vom 30. Mai 1978 (aaO, unter III 3 a der Gründe) entschieden hat, ist eine ordentliche oder außerordentliche Beendigungskündigung nicht schon deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber eine Versetzungsmöglichkeit nicht geprüft hat.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 3. Februar 1977 (aaO, zu II 2 der Gründe) ausgesprochen hat, trifft die Darlegungslast dafür, daß eine Kündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, ohne daß eine andere Beschäftigung möglich oder zumutbar wäre, gemäß § 1 Abs. 2 letzter Satz KSchG den Arbeitgeber.

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 612/85

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl im Konzern

    Die Klägerin hätte hierauf nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast (BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 42, 151) ihrerseits vortragen müssen, in welchem anderen Betrieb der Beklagten zu 1) ein freier Arbeitsplatz für sie vorhanden sei.
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

    Diese vom Arbeitgeber auch im eigenen Interesse anzustellende Prüfung dient der Klärung der Frage, ob die Kündigung durch eine Umsetzung vermieden werden kann (BAG Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Darüber hinaus ist der Arbeitgeber weder nach dem KSchG noch aufgrund einer weitergehenden vertraglichen Versetzungspflicht gehalten, einen neuen Arbeitsplatz im Betrieb, im Unternehmen oder im Konzern zu schaffen (Senatsurteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP, aaO).

    Selbst wenn die Beklagte keine Versetzung erwogen und geprüft hätte, bleibt vielmehr entscheidend, ob die Umsetzung des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen im Kündigungszeitpunkt tatsächlich möglich war (Senatsurteil vom 3. Februar 1977, aaO; KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 307).

    Erst daraufhin hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, weshalb diese Vorstellungen nicht zu realisieren sind (Senatsurteil vom 22. Mai 1986, aaO, zu B I 3 b der Gründe; BAGE 42, 151, 159 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 2 a der Gründe; vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 4 b der Gründe; vom 3. Februar 1977, aaO; Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Herschel/Löwisch, aaO, Rz 253; Hueck, aaO, Rz 115; Stahlhacke, aaO, Rz 513; KR-Becker, aaO, Rz 314; Schaub, aaO, S. 918; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, Rz 502, 503).

    Die Beklagte hätte dann im einzelnen dazu Stellung nehmen können, ob diese Möglichkeiten bestanden und (im Senatsurteil vom 3. Februar 1977, aaO, hatte der Kläger, ein Exportleiter, z.B. erklärt, er sei auch bereit, etwa als Vertriebsleiter, Gebietsverkaufsleiter oder als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft weiter tätig zu werden).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Der Arbeitgeber kann sich vielmehr nur dann nicht auf dringende betriebliche Erfordernisse berufen, die die Kündigung bedingen sollen, wenn t a t s ä c h l i c h ein anderer freier Arbeitsplatz vorhanden war, auf dem der gekündigte Arbeitnehmer hätte weiterbeschäftigt werden können (vgl. BAG vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Erst danach muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung auf einen entsprechenden freien Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (BAG vom 5. August 1976, aaO; BAG vom 3. Februar 1977, aaO, und BAG vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG).Das gilt für die Umsetzung innerhalb eines Betriebes ebenso, wie für die von der Klägerin angesprochene Versetzung in einen anderen Betrieb (BAG vom 5. August 1976, aaO), deren Voraussetzungen im Streitfall nicht abschließend geklärt zu werden brauchen.

  • LAG Hamm, 10.11.1988 - 17 Sa 605/88

    Weiterarbeit; Arbeitsunfähigkeit; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

    begehrt (BAG, Urteil vom 05.08.1975 - 3 AZR 110/75 -, aaO; BAG, Urteil vom 03.02.1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Erst dann muß der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Umsetzung nicht möglich gewesen wäre (Senatsurteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 47, 26, 41 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu B II 3 d bb der Gründe).
  • ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16

    Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse

    Die nach der Rechtsprechung des BAG im Kontext betriebsbedingter Kündigungen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG inhaltlich nur begrenzte Kontrollierbarkeit jener "Unternehmerentscheidung", die personalbedarfsrelevante Daten setzen soll, entbindet den Arbeitgeber vor Gericht nicht von der Last (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG), die Existenz der betreffenden Entschlussfassung - als überprüfbaren Lebensvorgang - zu beschreiben und notfalls nachzuweisen (s. bereits BAG 03.02.1977 - 2 AZR 476/75 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 7 [III.1.

    dazu schon BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 b.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist ... immer, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten ... Gründe (z.B. Einschränkung der Produktion, Arbeitsmangel oder bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen) tatsächlich vorliegen"; 29.3.1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 50 [B.II.1.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist, ob eine solche unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt"; 26.9.1996 (Fn. 80) [II.2 b.]; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.4.2002 - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605 [B.II.1.]; 22.5.2003 (Fn. 66) [B.I.2 b.]; s. ferner schon BAG 3, 2.1977 - 2 AZR 476/75 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 4 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 7 [III.1.]: "Das LAG hat es ... auch zutreffend für beweiserheblich gehalten, ob bereits im Zeitpunkt der Kündigung aufgrund einer Unternehmerentscheidung der Beklagten festgestanden hat, dass ihre 'Exportabteilung' - womit ausschließlich die Stelle des Klägers gemeint sein konnte - aufgelöst werden sollte"; 26.9.1980 - 7 AZR 465/77 - n.v. (Juris) [I.4 a.]: "Dass entsprechende ... Gründe ... zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs bereits 'greifbare Formen' angenommen haben, hat der im einzelnen darlegungspflichtige Arbeitgeber (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG) im einzelnen darzutun"; 4.12.1986 (Fn. 77) [II.2.], wonach die Vorinstanz nicht beachtet habe, "dass die Beklagte sich erst im Berufungsverfahren auf eine generelle Personalreduzierung berufen und wegen der anhaltenden Verweisung auf die Anhörung des Betriebsrates nicht hinreichend dargetan hat, dass zum Zeitpunkt der Kündigung eine solche Entscheidung vorlag".S. dazu schon BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 b.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist ... immer, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten ... Gründe (z.B. Einschränkung der Produktion, Arbeitsmangel oder bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen) tatsächlich vorliegen"; 29.3.1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 50 [B.II.1.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist, ob eine solche unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt"; 26.9.1996 (Fn. 80) [II.2 b.]; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.4.2002 - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605 [B.II.1.]; 22.5.2003 (Fn. 66) [B.I.2 b.]; s. ferner schon BAG 3, 2.1977 - 2 AZR 476/75 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 4 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 7 [III.1.]: "Das LAG hat es ... auch zutreffend für beweiserheblich gehalten, ob bereits im Zeitpunkt der Kündigung aufgrund einer Unternehmerentscheidung der Beklagten festgestanden hat, dass ihre 'Exportabteilung' - womit ausschließlich die Stelle des Klägers gemeint sein konnte - aufgelöst werden sollte"; 26.9.1980 - 7 AZR 465/77 - n.v. (Juris) [I.4 a.]: "Dass entsprechende ... Gründe ... zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs bereits 'greifbare Formen' angenommen haben, hat der im einzelnen darlegungspflichtige Arbeitgeber (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG) im einzelnen darzutun"; 4.12.1986 (Fn. 77) [II.2.], wonach die Vorinstanz nicht beachtet habe, "dass die Beklagte sich erst im Berufungsverfahren auf eine generelle Personalreduzierung berufen und wegen der anhaltenden Verweisung auf die Anhörung des Betriebsrates nicht hinreichend dargetan hat, dass zum Zeitpunkt der Kündigung eine solche Entscheidung vorlag".

    83) S. dazu schon BAG 7, 12.1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 6 [II.1 b.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist ... immer, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten ... Gründe (z.B. Einschränkung der Produktion, Arbeitsmangel oder bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen) tatsächlich vorliegen"; 29.3.1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 50 [B.II.1.]: "Vom Gericht voll nachzuprüfen ist, ob eine solche unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt"; 26.9.1996 (Fn. 80) [II.2 b.]; aus neuerer Zeit etwa BAG 25.4.2002 - 2 AZR 260/01 - NZA 2003, 605 [B.II.1.]; 22.5.2003 (Fn. 66) [B.I.2 b.]; s. ferner schon BAG 3, 2.1977 - 2 AZR 476/75 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 4 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 7 [III.1.]: "Das LAG hat es ... auch zutreffend für beweiserheblich gehalten, ob bereits im Zeitpunkt der Kündigung aufgrund einer Unternehmerentscheidung der Beklagten festgestanden hat, dass ihre 'Exportabteilung' - womit ausschließlich die Stelle des Klägers gemeint sein konnte - aufgelöst werden sollte"; 26.9.1980 - 7 AZR 465/77 - n.v. (Juris) [I.4 a.]: "Dass entsprechende ... Gründe ... zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs bereits 'greifbare Formen' angenommen haben, hat der im einzelnen darlegungspflichtige Arbeitgeber (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG) im einzelnen darzutun"; 4.12.1986 (Fn. 77) [II.2.], wonach die Vorinstanz nicht beachtet habe, "dass die Beklagte sich erst im Berufungsverfahren auf eine generelle Personalreduzierung berufen und wegen der anhaltenden Verweisung auf die Anhörung des Betriebsrates nicht hinreichend dargetan hat, dass zum Zeitpunkt der Kündigung eine solche Entscheidung vorlag".

  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 58/06

    Unbeachtliche Zustimmungsverweigerung

  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 737/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 451/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Beschränkung eines Rechtsmittels

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87

    Kündigung wegen Wegfalls von Drittmitteln - Auslegung eines Arbeitsvertrages mit

  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 469/93

    Befristeter Arbeitsvertrag im Anschluß an Redaktionsvolontariat

  • BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 649/84

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Sozialwidrigkeit der Kündigung

  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 449/81
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 402/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Schließung einer Niederlassung -

  • BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 384/81

    Beteiligungsverfahren - Vertretung des Dienststellenleiters - Vorliegen eines

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 740/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung -

  • BAG, 21.02.1985 - 2 AZR 72/84

    Personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter subjektiver Unmöglichkeit der

  • BAG, 21.06.1990 - 2 AZR 641/89

    Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsbedingter

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 14 Sa 1507/15

    Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 744/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 739/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

  • LAG Hamm, 09.01.1995 - 17 Sa 623/94

    Stationierungsstreitkräfte: Auflösung der Beschäftigungsdienststelle - dringende

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 403/81
  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 421/81
  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 461/81
  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 419/81
  • BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 264/98
  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 23/86

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Prüfung des tatsächlichen

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 418/84

    Betriebsbedingte Kündigung einer Vorstandssekretärin - Grundsätze für das

  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 437/81
  • BAG, 25.06.1986 - 5 AZR 507/83

    Streitigkeit über das Bestehen eines Vergütungsanspruches infolge unerlaubter

  • BAG, 25.06.1986 - 5 AZR 493/83

    Beginn einer Berufungsfrist im arbeitsgerichtlichen Verfahren - Voraussetzungen

  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 359/81
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 611/85

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Anforderungen an die

  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 318/84

    Ordentliche Kündigung gegenüber einem wissenschaftlichen Hochschulangestellten

  • BAG, 25.06.1986 - 5 AZR 508/83
  • LAG Berlin, 07.11.1977 - 9 Sa 48/77

    Streitwert: Änderungskündigung - Dreimonatsdifferenz

  • BAG, 22.04.1982 - 2 AZR 950/79
  • BAG, 29.11.1985 - 7 AZR 294/84
  • BAG, 29.11.1985 - 7 AZR 302/84
  • BAG, 08.10.1981 - 2 AZR 226/79
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