Rechtsprechung
   BAG, 02.11.1959 - 2 AZR 479/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,602
BAG, 02.11.1959 - 2 AZR 479/56 (https://dejure.org/1959,602)
BAG, Entscheidung vom 02.11.1959 - 2 AZR 479/56 (https://dejure.org/1959,602)
BAG, Entscheidung vom 02. November 1959 - 2 AZR 479/56 (https://dejure.org/1959,602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkurs - Unterbrochener Rechtsstreit - Revisionsinstanz - Erledigung der Hauptsache - Revisionsinstanz - Konkurseröffnung - Bestreiten von Forderungen - Prozeßkosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1960, 32
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 110/03

    Kostentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91a Abs. 1 ZPO kann das Gericht berücksichtigen, daß sich die beklagte Partei durch Zahlung des mit der Klage geforderten Betrags und Erklärung zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreits in die Rolle des Unterlegenen begeben hat (Anschluß an BAG, Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91a ZPO).

    Im Rahmen der dem Senat obliegenden Billigkeitsentscheidung (§ 91a Abs. 1 ZPO) ist zu berücksichtigen, daß sich die Beklagten durch Zahlung des mit der Klage geforderten Betrags und der Erklärung, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen, freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben haben (vgl. BAG, Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91a ZPO).

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Ebenso wie früher § 146 Abs. 6 KO nimmt auch § 179 Abs. 2 InsO dem Gläubiger nur die Last ab, das Verfahren zu betreiben, entzieht ihm jedoch nicht die Betreibungsbefugnis (vgl. BAG 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP ZPO § 91a Nr. 7 mit Anm. Vollkommer).
  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 454/86

    Erledigung in der Hauptsache bei Unterbrechung des Revisionsverfahrens nach

    Ein durch das Konkursverfahren unterbrochener Rechtsstreit kann auch in der Revisionsinstanz aufgenommen und in der Hauptsache für erledigt erklärt werden (Vergleiche BAG Urteil vom 02.11.1959, 2 AZR 479/56 = AP Nr. 7 zu § 91a ZPO).

    Ein durch das Konkursverfahren unterbrochener Rechtsstreit kann auch in der Revisionsinstanz aufgenommen und in der Hauptsache für erledigt erklärt werden (BAG Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91 a ZPO).

    Dieser Grundsatz verbietet ebenso eine Trennung zwischen den bis zur Konkurseröffnung und nach der Konkurseröffnung entstandenen Kosten (BAG Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91 a ZPO).

    Vielmehr kommt in der Kostenregelung der Zivilprozeßordnung der Grundgedanke zum Ausdruck, daß derjenige, der sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begibt, die Kosten zu tragen hat, selbst wenn er möglicherweise bei Entscheidung des Rechtsstreits nicht unterlegen wäre (BAG Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91 a ZPO).

  • BGH, 28.10.2004 - III ZR 297/03

    Kostenhaftung des Insolvenzverwalters nach teilweiser Annahme der Revision

    Unter der Geltung der Konkursordnung ist zu § 59 in Rechtsprechung und Schrifttum nahezu einhellig vertreten worden, eine Differenzierung hinsichtlich der vor und nach der Unterbrechung des Rechtsstreits entstandenen Kosten finde nicht statt (vgl. RGZ 52, 330, 332; OLG Stettin JW 1933, 1137; OLG Hamm KTS 1974, 178, 179; OLG Köln JurBüro 1986, 1244 f; OLG Hamm JurBüro 1990, 1482, 1483; BAG AP § 91a ZPO Nr. 7; Jaeger/Lent, Konkursordnung, 8. Aufl. 1958, § 59 Rn. 2; Kilger/K. Schmidt, Konkursordnung, 17. Aufl. 1997, § 59 Anm. 1b; Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Aufl. 1994, § 59 Rn. 5a; a.A. Gaedeke JW 1939, 733 ff).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Ebenso wie früher § 146 Abs. 6 KO nimmt auch § 179 Abs. 2 InsO dem Gläubiger nur die Last ab, das Verfahren zu betreiben, entzieht ihm jedoch nicht die Betreibungsbefugnis (vgl. BAG 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP ZPO § 91a Nr. 7 mit Anm. Vollkommer).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 229/08

    Auferlegung der Kosten eines Rechtsstreits nach erfolgter Erledigungserklärung

    Im Rahmen der dem Senat obliegenden Billigkeitsentscheidung (§ 91a Abs. 1 ZPO) ist zu berücksichtigen, dass sich die Beklagten durch Zahlung des mit der Klage geforderten Betrags und der Erklärung, dem Kostenantrag der Gegenseite nicht zu widersprechen, freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben haben (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2004 - VI ZR 110/03 - BGH-Report 2004, 923; BAG, Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91a ZPO).
  • KG, 15.05.2007 - 1 W 361/06

    Kostenfestsetzung nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter in

    In diesem Fall ist die gegen den in den Rechtsstreit eingetretenen Kläger begründete Kostenerstattungsforderung in vollem Umfang als sog. Neumasseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Nr. 2 InsO anzusehen (vgl. BAG SAE 1960, 74, 75; OLG München ZIP 2001, 31; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rn. 22, 24; Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze, § 10 KO Anm. 8; § 59 KO Anm. 1b; BGH ZIP 2006, 2132; OLG Hamm ZIP 1994, 1547; a.A. Kübler/Prütting/Lüke, § 85 Rn. 58f.; Uhlenbrock/Uhlenbrock, InsO, 12. Aufl., § 85 Rn. 51; vgl. auch die weiteren Nachweise in BFH ZIP 2002, 2225).
  • OLG München, 30.03.2023 - 29 U 2619/16

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung bei Schweigen über die Motive

    Im Übrigen ist die vorbehaltlose Erfüllung des Klageanspruchs ein gewichtiges Indiz dafür, dass der Beklagte den Anspruch des Klägers für gerechtfertigt hält (BAG, Beschluss vom 02.11.1959, 2 AZR 479/56, juris Rn. 15).
  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 494/95

    Anspruch auf ungekürzte Vergütung während der Kurzarbeit

    Dies gilt auch für das Rechtsmittelverfahren (vgl. BAG Urteil vom 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP Nr. 7 zu § 91 a ZPO; BGH Urteil vom 23. Dezember 1953 - VI ZR 1/52 - LM Nr. 5 zu § 146 KO; BGH Urteil vom 22. April 1965 - VII ZR 15/65 - NJW 1965, 1523 [BGH 22.04.1965 - VII ZR 15/65]).
  • LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine sofortige Beschwerde des Schuldners entfällt

    Gleichwohl ist die vorbehaltlose Erfüllung des Klageanspruchs ein gewichtiges Indiz dafür, dass die beklagte Partei den Anspruch des Klägers für gerechtfertigt hält und sie den Anspruch anerkennen wollte (BAG 2. November 1959 - 2 AZR 479/56 - AP ZPO § 91a Nr. 7) .
  • BGH, 06.03.2003 - V ZR 121/01

    Heranziehung des Rechtsmittelführers zu den Kosten des Revisionsverfahrens nach

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 495/95

    Anspruch auf ungekürzte Vergütung während der Kurzarbeit - Aufnahme eines

  • BGH, 06.03.2002 - V ZR 121/01
  • LAG Hessen, 30.03.2016 - 8 Ta 120/16

    Bei Insolvenzeröffnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt

  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 722/79
  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 608/90

    Unterlagen - Kündigung fristlos - mehrere Kündigungen - Arbeitgeber - Kündigung

  • BAG, 21.04.1988 - 8 AZR 142/85

    Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits im Fall der Erledigung der

  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 513/84

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei unwirksamer Kündigung

  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 201/83
  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 544/80
  • KG, 22.11.2001 - 12 U 3262/00

    Tragung der Kosten eines vom Konkursverwalter aufgenommenen Rechtsstreits;

  • OLG Hamm, 06.02.1974 - 20 W 22/73

    Möglichkeit der Aufteilung der Kosten des Rechtsstreits nach dem Gesichtspunkt,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht