Rechtsprechung
   BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • rws-verlag.de

    Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung mit "prognostischem Element" auch unter Berücksichtigung der Entwicklung nach Zugang

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Prognostisches Element eines Kündigungsgrundes (hier: Stilllegung eines Betriebs): Beurteilung der Prognose aufgrund tatsächlichen Verlaufs nach Zugang der Kündigung

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsrecht - Ordentliche betriebsbedingte Kündigung wegen Stillegung eines Arbeitsbereiches, von dem streitig ist, ob er im Kündigungszeitpunkt selbständiger Betrieb oder Teil eines Gemeinschaftsbetriebes zweier Unternehmen war; durch den Stillegungsbeschluss des Arbeitgebers herbeigeführte Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes nach Ausspruch der Kündigung, aber vor Kündigungstermin; Sozialauswahl und aufgelöster Gemeinschaftsbetrieb; Betriebsübergang

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung auch unter Berücksichtigung der Entwicklung nach Zugang

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung auch unter Berücksichtigung der Entwicklung nach Zugang

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 109, 40
  • ZIP 2004, 966
  • MDR 2004, 756
  • DB 2004, 2759
  • NZA 2004, 477



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Wird zitiert von ... (119)  

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04  

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Solche greifbaren Formen liegen vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (vgl. beispielsweise BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; zuletzt 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 -BAGE 109, 40).

    Zwar kommt es für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Kündigungszugangs an (BAG 12. April und 27. November 2003 - 2 AZR 256/01 - und - 2 AZR 48/03 - aaO).

    Der Senat hat jedenfalls zur Bestätigung einer Beschäftigungsbedarfsprognose einen Rückgriff auf die später eintretende tatsächliche Entwicklung als rechtlich zulässig angesehen (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - aaO).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04  

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Das Kündigungsrecht ist hierzu nicht geeignet, weil betriebsbedingte (Änderungs-)Kündigungen einen dauerhaften Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten voraussetzen (vgl. BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40, 42, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04  

    Betriebsübergang - Auftragsnachfolge - eigenwirtschaftliche Nutzung der

    Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung abgeben können, gehören demnach die Stilllegung des gesamten Betriebs, einer Betriebsabteilung oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - BAGE 109, 40 = AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128; 22. Januar 1998 - 8 AZR 243/95 - AP BGB § 613a Nr. 173 = EzA BGB § 613a Nr. 161).

    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - aaO; 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 115 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 109).

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