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   BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 480/87   

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BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 480/87 (https://dejure.org/1988,369)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1988 - 2 AZR 480/87 (https://dejure.org/1988,369)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 (https://dejure.org/1988,369)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses - Erstreckung der Rechtskraft eines Urteils - Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang - Bestimmung des Betriebsbegriffs - Weiterbenutzung der Betriebsräume und des -inventars - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Berücksichtigung des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613 a; MuschG § 9; ZPO § 286; ZPO § 561

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; MuSchG § 9; ZPO §§ 286, 561
    Betriebsübergang: Handelsvertreter - Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebsübergang von HV auf U, Betriebsnachfolge, Betrieb des HV, Betriebsübernahme

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 613a
    Handelsvertreter: Betriebsübergang seines Betriebes auf den Unternehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 838
  • VersR 1988, 1280
  • BB 1988, 1895
  • DB 1988, 2155
  • JR 1989, 44
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 480/87
    Unwesentliche Bestandteile des Betriebsvermögens bleiben außer Betracht (BAGE 48, 376, 387 = AP Nr. 43 zu § 613 a BGB, zu B III 1 a der Gründe).

    Es genügt, wenn dem Betriebsinhaber ein Nutzungsrecht auf Zeit daran zusteht, das nunmehr der neue Betriebsinhaber ausüben kann (vgl. BAGE 48, 376 = AP, aaO, zu B III 1 a der Gründe).

    Der Erwerber kann den Betrieb auch aufgrund einer Vielzahl von Rechtsgeschäften mit verschiedenen Dritten erlangen, sofern diese insgesamt auf den Übergang eines funktionsfähigen Betriebes ausgerichtet sind (BAGE 48, 376 = AP, aa0, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 768/85

    Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils bei auf einen Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 480/87
    Darauf, ob und wie lange sie den Betrieb tatsächlich weitergeführt hat, kommt es für den Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB nicht an (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b der Gründe, m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat diese Rechtsprechung aus dem Urteil vom 26. Februar 1987 (aaO, zu B II 3 der Gründe) übernommen und weiter ausgesprochen, ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang liege dann auch bei dem "Rückfall" des Betriebes auf den Verpächter vor.

    Nach dem Senatsurteil vom 26. Februar 1987 (aaO) kann der Betrieb auch von einem Pächter stillgelegt werden.

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 480/87
    Die Trennung eines Teils vom ganzen Betrieb darf dessen Charakter nicht in der Weise ändern, daß es sich bei den verbleibenden Mitteln nur noch um Einzelgegenstände handelt (BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 480/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzt eine Betriebsstillegung den ernstlichen und endgültigen Entschluß des Unternehmens voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben (BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, m.w.N.).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 480/87
    Ein rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang liegt somit auch dann vor, wenn ein Pächter den Betrieb im Anschluß an die beendete Pacht eines früheren Pächters pachtet (BAGE 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84

    Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme

    Auszug aus BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 480/87
    Sie sind nur dann von wesentlicher Bedeutung, wenn erst ihr Besitz die Kenntnis von dem Kundenkreis des bisherigen Betriebsinhabers vermittelt und es dem Erwerber ermöglicht, an die Kunden zur Fortsetzung der bisherigen Geschäftsbeziehungen heranzutreten, wie etwa bei einem Anzeigen- und Werbeblatt (vgl. BAGE 48, 345 = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Das Feststellungsbegehren ist geeignet, den Streit zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 1) endgültig zu klären (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB, zu A der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt für die Anwendung des § 613 a BGB ein Bündel von Rechtsgeschäften, wenn diese in ihrer Gesamtheit auf die Übernahme eines funktionsfähigen Betriebes gerichtet sind (BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - BAGE 48, 376, 383 ff. = AP Nr. 43 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB; BAG Beschluß vom 27. Juli 1994 - 7 ABR 37/93 - AP Nr. 118 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

    Die vertragsgemäße Rückgabe eines verpachteten Betriebes an den Verpächter stellt auch dann einen Betriebsübergang dar, wenn der Verpächter die Leitungsmacht zuvor nicht ausgeübt hat und selbst keine entsprechenden Betriebe führt (im Anschluß an BAG Urteilvom 21.Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613a BGB).

    Für die Annahme einer Stillegung wird als ausreichend angesehen, wenn der Pächter seine Stillegungsabsicht unmißverständlich äußert, die Betriebstätigkeit vollständig einstellt, allen Arbeitnehmern kündigt, den Pachtvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigt und die Betriebsmittel, über die er verfügen kann, veräußert (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB, zu B II 4 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB, zu C III 1 der Gründe).

    Erfolgt die Rückgabe, leitet der Verpächter die Befugnis zur weiteren Betriebsführung folglich aus einem Rechtsgeschäft her (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB, zu C II 1 der Gründe; RGRK-Ascheid, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 117; MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 613 a Rz 33; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 613 a Rz 28; Staudinger/Richardi, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 74; Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 47).

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Des weiteren entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB; Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB; Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - AP Nr. 128 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), daß ein Betrieb auch vom Pächter stillgelegt werden kann, obgleich er in der Regel nicht legitimiert ist, das Betriebsgrundstück und die Betriebsmittel zu veräußern, also den Betrieb so zu zerschlagen, wie es der Eigentümer könnte.
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 192/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Verlegung der Büroräume - Genaue

    Unerheblich ist, ob der Betriebsinhaberwechsel auch zu einem Wechsel des Eigentums führt; es genügt, wenn der Erwerber eine Nutzungsberechtigung auf Zeit erlangt (BAGE 48, 376, 387; BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO; Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu C I 1 der Gründe).

    Das Rechtsgeschäft muß weder unmittelbar zwischen früherem und neuem Betriebsinhaber stattfinden (BAGE 48, 376, 382 = AP, aaO, zu B II 2 der Gründe; von Hoyningen-Huene, aaO, zu II 3 b; Backhaus, DB 1985, 1131, 1134) noch muß es sich um ein einheitliches, auf den Betrieb als Gesamtheit bezogenes Rechtsgeschäft handeln (BAGE 48, 376, 383 = AP, aaO; Backhaus, aaO; Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 -, zu C II 1 der Gründe).

    Hinsichtlich des Überganges von Geschäftspapieren und Kundenlisten hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 1988 (aaO, zu C I 2 b aa der Gründe) aber bereits ausgeführt, sie seien nur dann von wesentlicher Bedeutung, wenn erst ihr Besitz die Kenntnis von dem Kundenkreis des bisherigen Betriebsinhabers vermittele und es dem Erwerber ermögliche, an die Kunden zur Fortsetzung der bisherigen Geschäftsbeziehung heranzutreten.

    Dies stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überein (vgl. etwa Senatsurteile BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO und vom 21. Januar 1988, aaO).

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 191/88

    Abgrenzung Betriebsübergang und witschaftliche Verflechtung zweier Unternehmen -

    Unerheblich ist, ob der Betriebsinhaberwechsel auch zu einem Wechsel des Eigentums führt; es genügt, wenn der Erwerber eine Nutzungsberechtigung auf Zeit erlangt (BAGE 48, 376, 387; BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO; Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu C I 1 der Gründe).

    Das Rechtsgeschäft muß weder unmittelbar zwischen früherem und neuem Betriebsinhaber stattfinden (BAGE 48, 376, 382 = AP, aaO, zu B II 2 der Gründe; von Hoyningen-Huene, aaO, zu II 3 b; Backhaus, DB 1985, 1131, 1134) noch muß es sich um ein einheitliches, auf den Betrieb als Gesamtheit bezogenes Rechtsgeschäft handeln (BAGE 48, 376, 383 = AP, aaO; Backhaus, aaO; Senatsurteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 -, zu C II 1 der Gründe).

    Hinsichtlich des Überganges von Geschäftspapieren und Kundenlisten hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 1988 (aaO, zu C I 2 b aa der Gründe) aber bereits ausgeführt, sie seien nur dann von wesentlicher Bedeutung, wenn erst ihr Besitz die Kenntnis von dem Kundenkreis des bisherigen Betriebsinhabers vermittele und es dem Erwerber ermögliche, an die Kunden zur Fortsetzung der bisherigen Geschäftsbeziehung heranzutreten.

    Dies stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überein (vgl. etwa Senatsurteile BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO; vom 21. Januar 1988, aaO).

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 200/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Schließung des Betriebs - Kündigungszeitpunkt

    Für die Annahme einer Stillegung wird als ausreichend angesehen, wenn der Pächter seine Stillegungsabsicht unmißverständlich äußert, die Betriebstätigkeit vollständig einstellt, allen Arbeitnehmern kündigt, den Pachtvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigt und die Betriebs mittel, über die er verfügen kann, veräußert (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB, zu B II 4 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB, zu C III 1 der Grün de) .

    BGB, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB, zu C II 1 der Gründe; RGRK-Ascheid, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 117; MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 613 a Rz 33; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 613 a Rz 28; Staudinger/Richardi, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 74; Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 47).

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90

    Betriebsübergang im Dienstleistungsgewerbe (Reinigungsarbeiten)

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB, zu A der Gründe; siehe auch Hillebrecht, Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit § 613 a BGB, NZA 1989, Beil. 4, S. 8, 19).
  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99

    Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz

    Ein Betrieb kann auch vom Pächter stillgelegt werden, obgleich er in der Regel nicht legitimiert ist, das Betriebsgrundstück und die Betriebsmittel zu veräußern, also den Betrieb so zu zerschlagen, wie es der Eigentümer könnte (BAG v. 26.02.1987 - 2 AZR 768/85, KTS 1987, 519 = NZA 1987, 419 = ZIP 1987, 731; BAG v. 21.01.1988 - 2 AZR 480/87, NZA 1988, 838 ).
  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03

    Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz

    Ein Betrieb kann auch vom Pächter stillgelegt werden, obgleich er in der Regel nicht legitimiert ist, das Betriebsgrundstück und die Betriebsmittel zu veräußern, also den Betrieb so zu zerschlagen, wie es der Eigentümer könnte (BAG v. 26.02.1987 - 2 AZR 768/85, KTS 1987, 519 = NZA 1987, 419 = ZIP 1987, 731; BAG v. 21.01.1988 - 2 AZR 480/87, NZA 1988, 838).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 198/94
    Für die Annahme einer Stillegung wird als ausreichend angesehen, wenn der Pächter seine Stillegungsabsicht unmißverständlich äußert, die Betriebstätigkeit vollständig einstellt, allen Arbeitnehmern kündigt, den Pachtvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigt und die Betriebsmittel, über die er verfügen kann, veräußert ( BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB, zu B II 4 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB, zu C III 1 der Gründe).

    Erfolgt die Rückgabe, leitet der Verpächter die Befugnis zur weiteren Betriebsführung folglich aus einem Rechtsgeschäft her ( BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 768/85 - AP Nr. 59 zu § 613 a BGB, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB, zu C II 1 der Gründe; RGRK-Ascheid, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 117; MünchKomm-Schaub, BGB, 2. Aufl., § 613 a Rz 33; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 613 a Rz 28; Staudinger/Richardi, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 74; Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 47).

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 199/94
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 103/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 118/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 108/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 106/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 109/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 105/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 88/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

  • LAG Hamm, 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98

    Arbeitsverhältnis - Kündigung durch den Konkursverwalter -

  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 15 Sa 169/94

    Betriebsübergang: - Übernahme wesentlicher Betriebsmittel

  • LAG Brandenburg, 12.03.1998 - 3 Sa 746/97

    Betriebsübergang: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 102/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 115/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 110/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • LAG Hessen, 24.08.1990 - 15 Sa 1075/89
  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 581/89

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Nachwirkender Kündigungsschutz für

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 100/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 86/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 93/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 117/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 104/96

    Betriebsstilllegung durch einen Konkursverwalter - Erklärung einer Kündigung

  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 529/89

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Grundsätze des nachwirkenden

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 95/96

    Betriebsstilllegung durch Konkursverwalter - Wirksamkeit der Erklärung einer

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 94/96

    Wirksamkeit der Erklärung einer Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung eines

  • BAG, 08.10.1990 - 2 AZR 29/90
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 85/96
  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 581/89

    Arbeitsverhältnis: Überleitung auf einen neuen Arbeitgeber - Änderungskündigung:

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.1995 - 6 Sa 949/95

    Anspruch auf Schadensersatz ; Abschluss eines Auflösungsvertrages ;

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.08.1999 - 2 Sa 48/99

    Verjährung von Gehaltsansprüchen; Anspruch auf Abrechnung und Auszahlung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.1997 - 4 Sa 906/97

    Geltendmachung von Schadensersatz; Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit;

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