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   BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89   

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BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89 (https://dejure.org/1990,1062)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1990 - 2 AZR 487/89 (https://dejure.org/1990,1062)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 (https://dejure.org/1990,1062)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 23 Abs. 1 Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, 12, 19, 20; ZPO § 233
    Herausnahme von Kleinbetrieben aus KSchG nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 315
  • NJW 1990, 2405
  • NZA 1990, 724
  • BB 1990, 1635
  • BB 1990, 2193
  • DB 1991, 176
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13, aaO; BVerfG NJW 1977, 1233, m. w. N.), daß Verzögerungen auf dem Postweg dem Absender nicht zuzurechnen sind, wenn er - bei vollständiger Adressierung wie hier - einen genügenden Spielraum für etwaige Verzögerungen der Post eingerechnet hat.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
    Zur Rechtsstaatlichkeit in diesem Sinne gehört nicht nur die materielle Gerechtigkeit, sondern auch die Rechtssicherheit, es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers, einen eventuellen Widerstreit zwischen diesen beiden Prinzipien zu entscheiden; geschieht dies ohne Willkür - wie oben unter II 2 a dargestellt ist - so kann die gesetzgeberische Entscheidung zugunsten der Rechtssicherheit (§ 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG) nicht beanstandet werden (BVerfGE 25, 269, 290 ff.).
  • BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 494/81

    Beschäftigtenzahl - Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
    Dies ist auch in der Rechtsprechung des zweiten Senats aufgegriffen worden (BAGE 43, 80, 84 [BAG 09.06.1983 - 2 AZR 494/81] = AP Nr. 2 zu § 23 KSchG 1969).
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 692/85

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldhafte

    Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13, aaO; BVerfG NJW 1977, 1233, m. w. N.), daß Verzögerungen auf dem Postweg dem Absender nicht zuzurechnen sind, wenn er - bei vollständiger Adressierung wie hier - einen genügenden Spielraum für etwaige Verzögerungen der Post eingerechnet hat.
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 80/88

    Vereinbarkeit von § 111 Satz 1 BetrVG mit dem Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
    Aus dem gleichen Grunde hat auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 17. Oktober 1989, BAGE 63, 162 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 80/88]) in der Kleinbetriebsklausel des § 111 BetrVG keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz der Verfassung gesehen.
  • BAG, 30.03.1972 - 3 AZR 27/72

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist -

    Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
    Auch das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 30. März 1972 - 3 AZR 27/72 - AP Nr. 60 zu § 233 ZPO) hat eine Päckchenbeförderung - nach altem Recht - als leichtfertig angesehen, wenn von einem auf den anderen Tag eine Notfrist gewahrt werden sollte.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
    Das gilt sowohl hinsichtlich einer eventuellen (Weiter-)Beschäftigungspflicht - auch während eines Kündigungsschutzprozesses (vgl. BAG Großer Senat Beschluß vom 27. Februar 1985, BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) - als auch im Hinblick auf die Abfindungsregelungen der §§ 9, 10 KSchG.
  • BAG, 24.11.1977 - 5 AZB 50/77

    Berufungsschrift - Verzögerung der Briefbeförderung - Zurechnung des Verschuldens

    Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG Beschluß vom 24. November 1977 - 5 AZB 50/77 - AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 692/85 - AP Nr. 13, aaO; BVerfG NJW 1977, 1233, m. w. N.), daß Verzögerungen auf dem Postweg dem Absender nicht zuzurechnen sind, wenn er - bei vollständiger Adressierung wie hier - einen genügenden Spielraum für etwaige Verzögerungen der Post eingerechnet hat.
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
    Als sachliche Gründe für die Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG lassen sich demnach zusammenfassend anführen (vgl. dazu auch Hönsch, DB 1980, 1650 ff.):.
  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89
    Eine Gruppe von Normadressaten darf im Vergleich zu einer anderen Gruppe nur dann anders behandelt werden, wenn zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 62, 256).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

  • BVerfG, 21.01.1970 - 2 BvL 27/63

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Einkommen eines Ruhestandsbeamten aus

  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Diese liegt darin, dass in Kleinbetrieben häufig eine enge persönliche Zusammenarbeit stattfindet, dass Kleinbetriebe regelmäßig eine geringere Finanzausstattung aufweisen, die sie häufig außerstande setzt, Abfindungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen oder weniger leistungsfähiges, weniger benötigtes oder auch nur weniger genehmes Personal mitzutragen, und dass der Verwaltungsaufwand, den ein Kündigungsschutzprozess mit sich bringt, den Kleinbetrieb stärker als ein größeres Unternehmen belastet (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b bb und B II 4 b aa der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 48 = EzA KSchG § 23 Nr. 37; 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 - zu II 2 a bb der Gründe, BAGE 64, 315) .
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts legt dar, der Senat habe in einem Urteil aus dem Jahre 1990 (BAGE 64, 315) die zur Prüfung gestellte Norm als verfassungsgemäß angesehen.
  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 489/97

    Kündigungsschutz in einem Italienischen Kulturinstitut

    Aus der Entstehungsgeschichte des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG ergibt sich, daß die Herausnahme der Kleinbetriebe aus dem Geltungsbereich letztlich auf mittelstandspolitische Erwägungen zurückgeht und den engen persönlichen Beziehungen des Kleinbetriebsinhabers sowie der geringeren verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Belastbarkeit der Kleinbetriebe Rechnung tragen und dem Kleinunternehmer bzw. Handwerker größere arbeitsmarktpolitische Freizügigkeit durch größere Vertragsfreiheit gewährleisten will (vgl. BAGE 64, 315, 322 = AP Nr. 8 zu § 23 KSchG 1969, zu II 2 a bb der Gründe).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01

    Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle - beschränkte sachliche

    Nicht zuletzt rechtfertigt sich die Beschränkung des Kündigungsschutzes auch durch die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit solcher Betriebe, die nicht durch langwierige Kündigungsschutzverfahren und etwaige Abfindungsleistungen unangemessen belastet werden sollen (vgl. zum Ganzen: Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsrecht, § 23 KSchG Rdnr. 5 mit Hinweis auf BT-Drs. 13/4612, S. 9 und BAG AP KSchG 1969 § 23 Nr. 8 sowie BVerfGE 97, 169 ff. und 186 ff.).
  • LAG Hamburg, 22.03.2011 - 1 Sa 2/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betrieb iSd § 1 KschG -

    Da der Zweck des Ausschlusses von Kleinbetrieben darin besteht, die Inhaber kleiner Betriebe vor den Schwierigkeiten bei der Anwendung des komplizierten Kündigungsschutzrechts zu schützen und die Kleinbetriebe nicht durch langwierige Kündigungsschutzverfahren oder zu deren Abwendung geleistete Abfindungen zu belasten sowie ihnen höhere personalwirtschaftliche Flexibilität zu verleihen, weil sie keine Reserven bilden könnten (BAG, Urteil vom 19. April 1990.2 AZR 487/89), ist es geboten, die Regelung nicht auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuwenden, die in Summe den in § 23 Abs. 3 KSchG geregelten Grenzwert - vorliegend sogar deutlich - überschreiten und Teil einer im Ausland gelegenen organisatorischen Einheit sind.
  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 657/87

    Angestellten- Kündigungsschutzgesetz -Verfassungsmäßigkeit

    Diese Kleinbetriebsklausel ist verfassungsgemäß (BAGE 64, 315 = AP Nr. 8 zu § 23 KSchG 1969).
  • OLG Celle, 22.06.2021 - 2 Ws 154/21

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs gegenüber namentlich festgelegtem

    Dieser Umstand begründet ein Indiz für die Richtigkeit des von ihm auf dem Umschlag vermerkten Abgabedatums (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. August 1999, EFG 1999, 1242; BAG, Urteil vom 19. April 1990, 2 AZR 487/89, BAGE 64, 315).
  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90

    Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist

    Der Prozeßbevollmächtigte kann sich insoweit auf die Angaben der Post zu den voraussichtlichen Beförderungszeiten verlassen (BVerfG NJW 1980, 769; NJW 1983, 1479; BAG Urteil vom 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 - NZA 1990, 724, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 665/87

    Verfassungsmäßigkeit von § 2 AngKSchG (Angestelltenkündigungsschutzgesetz) -

    Diese Kleinbetriebsklausel ist verfassungsgemäß (BAGE 64, 315 = AP Nr. 8 zu § 23 KSchG 1969).
  • LAG Nürnberg, 05.12.2006 - 6 Sa 450/06
    eines Mittel- oder Großbetriebes (Urteil vom 19.04.1990, 2 AZR 487/89, EzA § 23 KSchG Nr, 8).
  • LAG Hamm, 09.10.1995 - 17 Sa 1946/94

    Betriebsübergang: Wechsel des Aufgabenträgers bei privatem Verein

  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 14/90

    Rechtshängigkeit eines Schadenersatzanspruchs, wenn dieser lediglich als

  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 6/98
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.04.1994 - 2 Sa 31/94

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen Arbeitsmangel; Verfassungsmäßigkeit und

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