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   BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01   

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https://dejure.org/2002,2673
BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 (https://dejure.org/2002,2673)
BAG, Entscheidung vom 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 (https://dejure.org/2002,2673)
BAG, Entscheidung vom 07. November 2002 - 2 AZR 493/01 (https://dejure.org/2002,2673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Krankheitsbedingte Kündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung; Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Zuständigkeit eines Amtsleiters für die Entlassung von Gemeindebediensteten ; Zurückweisung der Kündigung wegen Fehlens einer Vollmachtsurkunde; Anforderungen an ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Kündigungsberechtigung - ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrates

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankheitsbedingte Kündigung; Personalvertretungsrecht; Zurückweisung der Kündigung nach § 174 BGB - Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Anforderungen an die Beteiligung des Personalrats, hier: summarische Mitteilung der Fehlzeiten für das jeweilige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 520 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    a) Nach der auch im öffentlichen Dienst anwendbaren Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6) ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.

    Ebenso rügt die Revision zu Recht, daß die Vollmacht des Amtsleiters nicht mit dem angefochtenen Urteil entscheidend darauf gestützt werden kann, daß dieser berechtigt war, den Arbeitsvertrag der Parteien zu unterzeichnen; es gibt keinen Erfahrungssatz, daß die Befugnis zur Einstellung und die Befugnis zur Entlassung zusammenfallen (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 mwN).

    f) Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht, wie die Revision sinngemäß geltend macht, der bisherigen Senatsrechtsprechung zu § 174 Satz 2 BGB (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7; BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 11), nach der regelmäßig der Personalabteilungsleiter, nicht jedoch ohne weiteres ein anderer Abteilungsleiter als Bevollmächtigter des Arbeitgebers iSv. § 174 Satz 2 BGB gilt.

  • LAG Hessen, 07.12.2000 - 12 Sa 1986/99

    Kündigungeserklärung: Befugnis zum Ausspruch in einer Großstadt

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2000 - 12 Sa 1986/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Sollten die Senatsurteile vom 24. November 1983 (- 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249) und 18. September 1986 (- 2 AZR 638/85 - RzK II 1 b 8) anders zu verstehen sein, so wird daran nicht festgehalten.
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. etwa BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201; BAG 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209).
  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87

    Kündigung - Formvorschriften

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    a) Nach der auch im öffentlichen Dienst anwendbaren Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6) ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Sollten die Senatsurteile vom 24. November 1983 (- 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249) und 18. September 1986 (- 2 AZR 638/85 - RzK II 1 b 8) anders zu verstehen sein, so wird daran nicht festgehalten.
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. etwa BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201; BAG 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - BAGE 27, 209).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    a) Bei der Frage, ob die Kündigung eines Arbeitnehmers auf Grund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aus Gründen in der Person bedingt und deshalb sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG), handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, der vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. etwa BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    f) Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht, wie die Revision sinngemäß geltend macht, der bisherigen Senatsrechtsprechung zu § 174 Satz 2 BGB (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7; BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 11), nach der regelmäßig der Personalabteilungsleiter, nicht jedoch ohne weiteres ein anderer Abteilungsleiter als Bevollmächtigter des Arbeitgebers iSv. § 174 Satz 2 BGB gilt.
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
    Außerdem gilt der Grundsatz der subjektiven Determination; danach ist die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (vgl. etwa BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Dies kann auch dadurch geschehen, dass der betreffende Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist, beispielsweise als Leiter der Personalabteilung oder Generalbevollmächtigter des Betriebs (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 22; 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18 = EzA BGB § 174 Nr. 1).

    Unabhängig von der verwendeten Bezeichnung ist auf der Grundlage der Einzelfallumstände festzustellen, ob für einen objektiven Betrachter mit einer derartigen Stellung eine Kündigungsbefugnis regelmäßig verbunden zu sein pflegt (BAG 7. November 2002 aaO).

  • LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners

    Zudem gilt nach dem Grundsatz der "subjektiven Determinierung", dass der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn ihm der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände unterbreitet hat (vgl. BAG, 2. November 1983, 7 AZR 65/82, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 29; 27. Juni 1985, 2 AZR 412/84, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 37; 15. November 1995, 2 AZR 974/94, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73; 15. November 2001, 2 AZR 380/00, AP § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 45; 7. November 2002, 2AZR 493/01, AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches

    Kann der Betriebs-/Personalrat aus den mitgeteilten Krankheitszeiten und Entgeltfortzahlungskosten ohne weiteres ableiten, eine Negativprognose hinsichtlich der in Zukunft zu erwartenden Krankheitszeiten sei gerechtfertigt und nicht mehr hinnehmbare betriebliche Beeinträchtigungen durch entsprechende Entgeltfortzahlungskosten seien zu erwarten, so reicht dies aus (BAG 07.11.2002 NJOZ 2003, 1481).
  • LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03

    Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung

    Der Arbeitgeber genügt der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (vgl. BAG, Urteil vom 2. November 1983, a.a.O.; Urteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 17. Februar 2000, a.a.O.; Urteil vom 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 = AP Nr. 18 zu § 626 BGB Kündigungserklärung).

    Außerdem gilt der Grundsatz der subjektiven Determination; danach ist die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß anhört worden, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (vgl. BAG, Urteil vom 17. Februar 2000, a.a.O.; BAG, Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Schließlich sind dem Betriebsrat auch die Tatsachen mitzuteilen, die im Rahmen der Interessenabwägung die weitere Hinnahme dieser erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen unzumutbar machen (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.; LAG Berlin, Urteil vom 3. November 1997 - 9 Sa 67/97 = LAGE Nr. 27 zu § 1 KSchG Krankheit; KR-Etzel, a.a.O., Rn. 63 - 63 b; Lepke, Kündigung bei Krankheit, 10. Aufl., Rn. 214 - 217, jeweils m.w.N.).

    Ob die vom Arbeitgeber angestellte Prognose über die zukünftige Krankheitsanfälligkeit des Arbeitnehmers der Wahrscheinlichkeit entspricht oder ob es sich eher um eine schicksalhafte Verkettung mehrerer zeitgleich aufgetretener Krankheiten handelt, die keine derart schlechte Prognose zulassen, ergibt sich in einem solchen Fall in der Regel erst aus der Betrachtung der konkret aufgetretenen Krankheitszeiten und der durch diese Krankheiten verursachten konkreten Kosten (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Kann der Betriebsrat aus den mitgeteilten Krankheitszeiten und Entgeltfortzahlungskosten ohne weiteres ableiten, eine Negativprognose hinsichtlich der in Zukunft zu erwartenden Krankheitszeiten sei gerechtfertigt und nicht mehr hinnehmbare betriebliche Beeinträchtigungen durch entsprechende Entgeltfortzahlungskosten seien zu erwarten, reicht dies aus (vgl. BAG, Urteil vom 7. November 2002, a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 22 Sa 74/09

    Kündigungsbefugnis von Beamten im höheren Verwaltungsdienst - Bekanntmachung

    Es gibt nämlich keinen Erfahrungssatz, dass die Befugnis zur Einstellung und die Befugnis zur Entlassung zusammenfallen (BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 unter II 1 d; vom 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 unter I 2 f dd).

    Vielmehr wird beispielsweise in der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung, die Gegenstand des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 07.11.2002 (2 AZR 493/01) ist, sogar hinsichtlich der Unterschriftsbefugnis zwischen dem Ausspruch ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen unterschieden (ebenfalls differenzierend die Regelung über die Zeichnungsbefugnis, die im Urteil vom 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 dargestellt wird).

    Eine Unsicherheit des Klägers über die Kündigungsbefugnis des Herrn O. war auch nicht durch eine langjährige Handhabung von Personalangelegenheiten beseitigt (zu diesem Argument vgl. BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 unter II 1 d).

  • ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 12974/13

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Will der Arbeitgeber eine Kündigung auf häufige erkrankungsbedingte Fehlzeiten einer Arbeitsperson stützen, so gehört zum Unterrichtungsumfang bei der Anhörung des Betriebsrates (§ 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) in aller Regel die Bekanntgabe der "konkreten Ausfallzeiten der einzelnen Jahre" (wie bereits BAG 18.9.1986 - 2 AZR 638/85 - RzK III 1 b Nr. 8 und "Juris"; 7.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 18).

    Für die normativen Anforderungen an den Unterrichtungsumfang bei Kündigungen, die auf häufige erkrankungsbedingte Fehlzeiten gestützt werden sollen, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit Jahrzehnten anerkannt, dass der Arbeitgeber der Belegschaftsvertretung im Zuge der Anhörung die "konkreten Ausfallzeiten der einzelnen Jahre" mitzuteilen hat 60So schon BAG 18.9.1986 - 2 AZR 638/85 - RzK III 1 b Nr. 8 (Volltext: "Juris") [II.3 a. - "Juris"-Rn. 35]: "Wie das LAG zunächst zutreffend ausgeführt hat, sind dem Betriebsrat die konkreten Ausfallzeiten der einzelnen Jahre mitzuteilen, damit er sich über die Häufigkeit der Erkrankungen in einem Jahr ein Bild machen kann; es genügt nicht, wenn bei häufigen Kurzerkrankungen die Fehlzeiten addiert gebündelt angegeben werden"; 7.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 18 = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1 = PersR 2003, 451 [II.2 c. - "Juris"-Rn. 56]: "Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen sind dem Personalrat regelmäßig die einzelnen Ausfallzeiten der letzten Jahre mitzuteilen, auf die der Arbeitgeber seine Prognose stützt, es sei auch in Zukunft mit Krankheitszeiten im selben Umfang zu rechnen".So schon BAG 18.9.1986 - 2 AZR 638/85 - RzK III 1 b Nr. 8 (Volltext: "Juris") [II.3 a. - "Juris"-Rn. 35]: "Wie das LAG zunächst zutreffend ausgeführt hat, sind dem Betriebsrat die konkreten Ausfallzeiten der einzelnen Jahre mitzuteilen, damit er sich über die Häufigkeit der Erkrankungen in einem Jahr ein Bild machen kann; es genügt nicht, wenn bei häufigen Kurzerkrankungen die Fehlzeiten addiert gebündelt angegeben werden"; 7.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 18 = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1 = PersR 2003, 451 [II.2 c. - "Juris"-Rn. 56]: "Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen sind dem Personalrat regelmäßig die einzelnen Ausfallzeiten der letzten Jahre mitzuteilen, auf die der Arbeitgeber seine Prognose stützt, es sei auch in Zukunft mit Krankheitszeiten im selben Umfang zu rechnen".

    60) So schon BAG 18.9.1986 - 2 AZR 638/85 - RzK III 1 b Nr. 8 (Volltext: "Juris") [II.3 a. - "Juris"-Rn. 35]: "Wie das LAG zunächst zutreffend ausgeführt hat, sind dem Betriebsrat die konkreten Ausfallzeiten der einzelnen Jahre mitzuteilen, damit er sich über die Häufigkeit der Erkrankungen in einem Jahr ein Bild machen kann; es genügt nicht, wenn bei häufigen Kurzerkrankungen die Fehlzeiten addiert gebündelt angegeben werden"; 7.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 18 = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1 = PersR 2003, 451 [II.2 c. - "Juris"-Rn. 56]: "Bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen sind dem Personalrat regelmäßig die einzelnen Ausfallzeiten der letzten Jahre mitzuteilen, auf die der Arbeitgeber seine Prognose stützt, es sei auch in Zukunft mit Krankheitszeiten im selben Umfang zu rechnen".

  • LAG Hessen, 04.04.2003 - 12 Sa 250/02

    Außerordentliche Kündigung, Vorteilsnahme, Hemmung der Ausschlussfrist durch

    Dem Bürgermeister obliegt daneben ggf. die Verantwortung, eine Sitzung des Gemeindevorstands einzuberufen (vgl. BAG 18. Mai 1994 a.a.O., zu II 3; dagegen für das hessische Gemeinderecht zu Unrecht auf die Kenntnis des Bürgermeisters abstellend VGH Kassel 27. September 1994 - TL 1511/94 - ZTR 1995/229; zutreffend die Kündigungsbefugnis des Gemeindevorstands nach § 73 Abs. 1 Satz 1 HGO betonend BAG 07. November 2002 - 2 AZR 493/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18, zu II 1b).

    Letzteres würde nach § 71 Abs. 1 Satz 3 HGO eine gesonderte Beauftragung durch den Magistrat voraussetzen (vgl. BAG 07. November 2002 a.a.O., zu II 1 b - d).

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03

    Bindung des Berufungsgerichts im arbeitsgerichtlichen Verfahren an korrekte

    Die Anhörung ist ordnungsgemäß, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Kündigungsgründe mitgeteilt hat (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 493/01, EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1; BAG vom 17.02.2000, 2 AZR 913/98, EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 103).
  • LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1528/11

    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete

    Außerdem gilt der Grundsatz der subjektiven Determination; danach ist die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß angehört worden, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 - § 620 BGB Kündigungserklärung Nr. 18).
  • LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07

    Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung

    § 174 BGB findet auch im öffentlichen Dienst Anwendung (BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 493/01 - AP Nr. 18 zu § 620 BGB Kündigungserklärung = EzA § 174 BGB 2002 Nr. 1 Rn. 19 und BAG vom 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6).

    Insofern unterscheidet sich der Fall von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.11.2002 a. a. O. Rn. 50 zu Grunde liegenden Sachverhalt, in dem die Leiter der Personalabteilung gerade nicht kündigungsbefugt waren, sondern (nur) die einzelnen Abteilungsleiter.

  • LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 Sa 792/06

    außerordentliche Kündigung; unentschuldigtes Fehlen; Beweisverwertungsverbot bei

  • LAG Düsseldorf, 27.10.2011 - 15 Sa 839/10
  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 13 Sa 135/11

    Zurückweisung eines vom Personalleiter unterschriebenen Kündigungsschreibens

  • LAG Köln, 17.03.2006 - 4 Sa 85/05

    Kündigung, Vertretung

  • LAG Niedersachsen, 01.11.2012 - 4 Sa 1529/11

    Probezeitkündigung eines Arbeitsvermittlers im Optionsmodell; unbegründete

  • ArbG Freiburg, 22.07.2009 - 12 Ca 187/08

    Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Weitergabe der Lösungshinweise für

  • LAG Niedersachsen, 19.09.2003 - 16 Sa 694/03

    Befugnis eines Personalleiters zur Kündigung eines Abteilungsleiters, der auf

  • LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15

    Ordentliche Kündigung; krankheitsbedingt; Interessenabwägung

  • LAG Hamm, 20.02.2014 - 11 Sa 520/13

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen des Arbeitnehmers

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