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   BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96   

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BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96 (https://dejure.org/1997,1095)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1997 - 2 AZR 494/96 (https://dejure.org/1997,1095)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 2 AZR 494/96 (https://dejure.org/1997,1095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit - Einführung der Kurzarbeit als Indiz für vorübergehenden Arbeitsmangel - Entkräftung des Indizes durch konkreten Sachvortrag bezüglich dauerhaftem Arbeitsmangel - Anforderung an Sachverhaltsaufklärung durch das ...

  • archive.org
  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt, Kurzarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 627
  • NZA 1997, 1286
  • BB 1997, 2172
  • BB 1997, 2655
  • DB 1997, 2079
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78

    Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96
    Dieses Indiz kann jedoch der wegen § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG beweisbelastete Arbeitgeber durch konkreten Sachvortrag entkräften, wonach eine Beschäftigungsmöglichkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer auf Dauer entfallen ist (teilweise Abänderung der Rechtsprechung im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Zwar weist das Landesarbeitsgericht zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hin (Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10, aaO), wonach eine betriebsbedingte Kündigung im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber bereits eingeführten Kurzarbeit gemäß § 1 Abs. 2 KSchG nur dann gerechtfertigt ist, wenn über die Gründe hinaus, die zur Einführung von Kurzarbeit geführt haben, weitergehende inner- oder außerbetriebliche Gründe vorliegen, die auf Dauer für den gekündigten Arbeitnehmer das Weiterbeschäftigungsbedürfnis entfallen lassen.

    Mit dem Sachvortrag der Gemeinschuldnerin, nach Fertigstellung der letzten Großbaustelle in B... sei wegen des Einsatzes der Spezialmaschine und wegen der Auftragslage ein Einsatz des Klägers in seinem bisherigen Beschäftigungsbereich als Bauwerker nicht mehr möglich gewesen, wäre daher unabhängig von der eingeführten Kurzarbeit, die generell im Betrieb einem vorübergehenden Arbeitsmangel (§ 63 Abs. 1 Satz 1 AFG) gegensteuern sollte, ein Umstand im Sinne der BAG-Rechtsprechung vom 17. Oktober 1980 (aaO) eingetreten, der auf unbestimmte Dauer für den gekündigten Arbeitnehmer das Bedürfnis zur Weiterbeschäftigung entfallen lassen konnte.

    Im übrigen ist nach Auffassung des erkennenden, nunmehr allein für Kündigungen zuständigen Senats die Rechtsprechung im Urteil vom 17. Oktober 1980 (aaO) wie folgt zu modifizieren: Aus der sozialrechtlichen Vorschrift des § 63 Abs. 1 Satz 1 AFG kann nicht der Schluß gezogen werden, die Gewährung von Kurzarbeitergeld zwinge zu der fiktiven Annahme, daß in jedem Fall auch aus arbeitsrechtlicher Sicht (§ 1 Abs. 2 KSchG) nur ein vorübergehender Arbeitsmangel vorliegt, der eine auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Kündigung ausschließt.

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96
    Außerbetriebliche Umstände können eine betriebsbedingte Kündigung außerdem dann rechtfertigen, wenn sie der Arbeitgeber zum Anlaß nimmt, zum Zwecke der Kostenersparnis durch Rationalisierungsmaßnahmen innerbetriebliche Veränderungen durchzuführen, durch die die Zahl der Arbeitsplätze veringert wird; dabei sind die organisatorischen Maßnahmen, die der Arbeitgeber trifft, um seinen Betrieb dem Umsatzrückgang oder der verschlechterten Auftragslage anzupassen, nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, wohl aber daraufhin nachzuprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u. a. BAG Urteile vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50, aaO und vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - AP Nr. 80, aaO) können sich betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidung: z. B. Rationalisierungsmaßnahme, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang usw.) ergeben; diese betrieblichen Erfordernisse müssen dringend sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen, wobei diese weitere Voraussetzung erfüllt ist, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch eine Kündigung zu entsprechen.
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u. a. BAG Urteile vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50, aaO und vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - AP Nr. 80, aaO) können sich betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidung: z. B. Rationalisierungsmaßnahme, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang usw.) ergeben; diese betrieblichen Erfordernisse müssen dringend sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen, wobei diese weitere Voraussetzung erfüllt ist, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch eine Kündigung zu entsprechen.
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u. a. BAG Urteile vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50, aaO und vom 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - AP Nr. 80, aaO) können sich betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidung: z. B. Rationalisierungsmaßnahme, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel, Umsatzrückgang usw.) ergeben; diese betrieblichen Erfordernisse müssen dringend sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen, wobei diese weitere Voraussetzung erfüllt ist, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch eine Kündigung zu entsprechen.
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88

    Dauerhafter Umsatzrückgang

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96
    Vom Gericht voll nachzuprüfen ist dabei immer, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten inner- oder außerbetrieblichen Gründe tatsächlich vorliegen und wie sich diese Umstände im betrieblichen Bereich auswirken, d. h. in welchem Umfang dadurch eine Beschäftigungsmöglichkeit ganz oder teilweise weggefallen ist (vgl. u. a. Senatsurteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, aaO).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96
    Denn für die Beurteilung der Kündigung ist auf den Kündigungszeitpunkt abzustellen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2c der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96
    Dieses Indiz kann jedoch der wegen § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG beweisbelastete Arbeitgeber durch konkreten Sachvortrag entkräften, wonach eine Beschäftigungsmöglichkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer auf Dauer entfallen ist (teilweise Abänderung der Rechtsprechung im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Niedersachsen, 24.06.1996 - 5 Sa 1767/95

    Betriebsbedingte Kündigung bei Kurzarbeit; Vorübergehender Arbeitsmangel;

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Juni 1996 - 5 Sa 1767/95 - aufgehoben.
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Dieses aus der Kurzarbeit folgende Indiz kann der Arbeitgeber durch konkreten Sachvortrag entkräften (BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 494/96 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 86 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 93) .

    Entfällt die Beschäftigungsmöglichkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer aufgrund später eingetretener weiterer Umstände oder veränderter wirtschaftlicher und/oder organisatorischer Rahmenbedingungen auf Dauer, so kann trotz der Kurzarbeit ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung bestehen (BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 494/96 - aaO) .

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 482/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Dieses aus der Kurzarbeit folgende Indiz kann der Arbeitgeber durch konkreten Sachvortrag entkräften (BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 494/96 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 86 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 93) .

    Entfällt die Beschäftigungsmöglichkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer aufgrund später eingetretener weiterer Umstände oder veränderter wirtschaftlicher und/oder organisatorischer Rahmenbedingungen auf Dauer, so kann trotz der Kurzarbeit ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung bestehen (BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 494/96 - aaO) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.08.2010 - 7 Sa 903/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung bei Kurzarbeit -

    Die Einführung von Kurzarbeit spricht aber - worauf das Arbeitsgericht bereits zu Recht hingewiesen hat - schon nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Kurzarbeit zunächst einmal indiziell dafür, dass die Beklagte von einem nur vorübergehenden Arbeitsmangel ausgegangen ist, der eine betriebsbedingte Kündigung noch nicht rechtfertigen kann (BAG v. 26. Juni 1997 - 2 AZR 494/96 - AP Nr. 86 zu § 1 KSchG 1969 betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 94/97

    Kündigung bei Wegfall eines leidensgerechten Arbeitsplatzes wegen betrieblicher

    Das Landesarbeitsgericht hat in der - inzwischen unstreitigen - Zusammenlegung der Schweißerei mit der Presserei zutreffend eine unternehmerische Organisationsentscheidung gesehen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur eingeschränkt gerichtlich darauf überprüfbar ist, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 26. Juni 1997 - 2 AZR 494/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 06.06.2005 - 7 Sa 1729/04

    Außerbetriebliche Kündigungsgründe - betriebsbedingte Kündigung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BAG Urteil vom 26.06.1997 - 2 AZR 494/96 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 86) können sich betriebliche Erfordernisse i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen oder durch außerbetriebliche Gründe ergeben.

    Hierzu muss er vortragen, wie sich diese Umstände im betrieblichen Bereich auswirken, d.h. in welchem Umfang dadurch eine Beschäftigungsmöglichkeit ganz oder teilweise weggefallen ist (BAG Urteil vom 26.06.1997 - 2 AZR 494/96 - a.a.O.).

  • LAG Hamm, 24.06.2010 - 8 Sa 1488/09

    Betriebsbedingte Kündigung bei rückläufiger Auftragslage während Kurzarbeit

    Dies schließt jedoch die Zulässigkeit einer betriebsbedingten Kündigung während der Kurzarbeitsperiode nicht grundsätzlich aus (BAG Urt. vom 26.06.1997, 2 AZR 494/96, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 86; KR-Griebeling, 9. Auflage, § 1 KSchG Rn 531; Rolfs/Riechwald BB 2010, 1597; Wahlig/Jeschke, NZA 2010, 607).
  • LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch Kündigung entsprochen werden kann (BAG 26.06.1997 - 2 AZR 494/96 - NZA 1997, 1286 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 93).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05

    Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit

    Zu beachten sei zudem, dass ein Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts berechtigt sei, auch während eines Kurzarbeitszeitraumes eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 26.06.1997, DB 97, 2079).
  • LAG Niedersachsen, 25.11.2002 - 5 Sa 1183/02

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Innerbetriebliche und

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen auf technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Gebiet als durch Kündigung entsprochen werden kann (vgl. BAG 26.06.1997 - 2 AZR 494/96 - NZA 1997, 1286 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 43).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.10.2021 - 11 Ca 162/21
    Allerdings kann trotz der Kurzarbeit ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung bestehen, wenn wie in dem hier gegebenen Fall die Beschäftigungsmöglichkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer aufgrund später eingetretener weiterer Umstände oder veränderter wirtschaftlicher und bzw. oder organisatorischer Rahmenbedingungen auf Dauer entfällt (BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 494/96, NZA 1997, 1286).
  • LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 1437/02

    Betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2010 - 3 Sa 2323/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Sozialauswahl -

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 440/97

    "Vorübergehende Ausstellung" von Arbeitnehmern in der Baubranche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - 7 Sa 58/10

    Betriebsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - Wegfall des

  • LAG Düsseldorf, 07.08.1998 - 11 Sa 713/98

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsänderung mit Interessenausgleich und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 6 Sa 489/09

    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit - Darlegungs- und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2010 - 12 Sa 403/10

    Betriebsbedingte Kündigung während Kurzarbeit - Sozialauswahl bei vereinbarter

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 18 Sa 1108/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2003 - 6 Sa 987/03

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung während der Kurzarbeitsperiode;

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 315/97
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.10.2010 - 9 Sa 1162/10

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der

  • LAG Bremen, 26.04.2012 - 2 TaBVGa 5/12

    Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.02.1999 - 2 Ca 8336/98

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Zulässigkeit einer Entscheidung

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