Rechtsprechung
   BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Klagehäufung bei Betriebs- übergang

Sonstiges

Verfahrensgang

  • ArbG Berlin, 29.11.1991 - 21 Ca 299/91
  • LAG Berlin, 19.05.1992 - 3 Sa 23/92
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1994, 2172 (Ls.)
  • BB 1993, 2456
  • NZA 1994, 260



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Wird zitiert von ... (57)  

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03  

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Eine Klage gegen den Betriebserwerber ist darauf zu richten, dass festgestellt wird, das Arbeitsverhältnis bestehe (zu unveränderten Arbeitsbedingungen) mit dem Betriebserwerber fort (vgl. BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - AP InsO § 113 Nr. 9; 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - AP BGB § 613a Nr. 101 = EzA BGB § 613a Nr. 107).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04  

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    aa) Da die Bezugnahmeklausel dazu führt, dass der Inhalt des in Bezug genommenen Tarifvertrages als Inhalt des Arbeitsvertrages gilt (BAG 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - AP BGB § 613a Nr. 101 = EzA BGB § 613a Nr. 107; MünchArbR/Löwisch/-Rieble Bd. 3 2. Aufl. § 269 Rn. 14), führt sie nicht zu einer zwingenden Wirkung der Tarifnormen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG (Kleinebrink ArbRB 2004, 22, 25).
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93  

    Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang

    Bei den übertragenen sachlichen und/oder immateriellen Betriebsmitteln muß es sich um eine organisatorische Untergliederung des Gesamtbetriebs handeln, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wird, auch wenn es sich hierbei nur um eine untergeordnete Hilfsfunktion handelt (BAGE 48, 365, 371 f. = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu C II 3 a der Gründe).

    Es reicht für einen Betriebsübergang nicht aus, daß der Erwerber einzelner Betriebsmittel mit ihnen einen Betrieb oder einen Betriebsteil erst gründet (BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 3 a der Gründe; ebenso RGRK-Ascheid, BGB, 12. Aufl., § 613 a Rz 37).

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