Rechtsprechung
BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung - Loyalitätsverstoß - Angestellter in Führungsposition - Freistellung - Fortzahlung der Bezüge - Ordentliche Kündigungsfrist
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; KSchG § 1 Abs. 2
Fristlose Kündigung - Loyalitätsverstoß - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 626; KSchG § 1 Abs. 2
Fristlose Kündigung wegen Loyalitätsverstoßes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 20.11.1997 - 2 Ca 4335/97
- LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Papierfundstellen
- NJW 1999, 2462 (Ls.)
- ZIP 1999, 1368
- NZA 1999, 587
- BB 1999, 1166
- DB 1999, 1324
Wird zitiert von ... (82) Neu Zitiert selbst (17)
- LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97
Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer …
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Die außerordentliche Kündigung wegen Loyalitätsverstoßes gegenüber einem Angestellten in einer Führungsposition ist nicht deshalb unwirksam, weil für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist besteht (entgegen LAG Düsseldorf Urteil vom 5. Juni 1998 - 11 Sa 2062/97 - LAGE § 626 BGB Nr. 120).Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 2062/97 -.
Die Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Juni 1998 - 11 Sa 2062/97 - werden zurückgewiesen.
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Das Landesarbeitsgericht hat nicht verkannt, daß grundsätzlich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung erforderlich ist, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Leistungsbereich liegen, wobei dies für jede Kündigung gilt, die wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen werden soll, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen konnte, wenn also eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden konnte (BAG Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - BAGE 76, 35 = AP Nr. 116 zu § 626 BGB; vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP Nr. 8 zu § 108 BPersVG und vom 4. Juni 1997- 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95 = AP Nr. 137 zu § 626 BGB).Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Urteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 97 f. = AP Nr. 137 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des …
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Das Berufungsgericht ist vielmehr unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung des Senats zur sog. zweistufigen Prüfung im Rahmen des § 626 BGB (vgl. u.a. Senatsurteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP Nr. 101, aaO) zu dem Ergebnis gekommen, angesichts des nötigenden Verhaltens des Klägers sei zwar an sich von einem außerordentlichen Kündigungsgrund auszugehen, mit Rücksicht auf die 30 Jahre betragende Betriebszugehörigkeit und die schweren Folgen einer außerordentlichen Kündigung, nämlich Verlust der für den Unterhalt der Kinder und seiner geschiedenen Ehefrau notwendigen Einkünfte, die drohende Sperrfrist nach § 119 AFG, die Schwierigkeiten bei der Suche einer neuen Arbeitsstelle im Zusammenhang mit dem Alter und dem Ansehensverlust des Klägers sei der Beklagten die Einhaltung der Kündigungsfrist jedenfalls (noch) zuzumuten gewesen.
- BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93
Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Das Landesarbeitsgericht hat nicht verkannt, daß grundsätzlich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Abmahnung erforderlich ist, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Leistungsbereich liegen, wobei dies für jede Kündigung gilt, die wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers oder aus einem Grund in seiner Person ausgesprochen werden soll, den er durch sein steuerbares Verhalten beseitigen konnte, wenn also eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden konnte (BAG Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - BAGE 76, 35 = AP Nr. 116 zu § 626 BGB; vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP Nr. 8 zu § 108 BPersVG und vom 4. Juni 1997- 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95 = AP Nr. 137 zu § 626 BGB). - BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. z.B. Urteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75, 79 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe …und vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 -BAGE 79, 176, 183 = AP Nr. 34, aaO, zu B III 1 der Gründe). - BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55
Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche …
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. z.B. Urteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75, 79 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe …und vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 -BAGE 79, 176, 183 = AP Nr. 34, aaO, zu B III 1 der Gründe). - BAG, 02.05.1958 - 2 AZR 607/57
Tod eines rheinischen Nur-Notars - Erben - Notariatsangestellter - Kündigung aus …
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Der Senat hat auch in vergleichbaren Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht mit vertretbaren Gründen davon ausgehen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen, entschieden, bei einer derartigen - wie auch hier vom Landesarbeitsgericht angenommenen - Sachlage sei eine Abmahnung entbehrlich (Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 b cc der Gründe; Senatsurteile vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90 - RzK I 5 i Nr. 64 und vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81, zu II 3 c der Gründe). - BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88
Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters - …
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Die Revision versäumt es auch geflissentlich, auf den völlig anders gelagerten, vom Landesarbeitsgericht angeführten Sachverhalt der BAG-Entscheidung vom 31. August 1989 (- 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein) einzugehen, der dadurch charakterisiert war, daß der beklagte Arbeitgeber selbst zu der Schlußfolgerung gekommen war, nach einschlägiger Abmahnung wegen mehrfacher Pflichtverstöße habe der beklagte Arbeitgeber einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den von ihm angekündigten Kündigungsgründen und der zuvor dem Arbeitnehmer erteilten Abmahnung hergestellt, ohne den Personalrat darüber zu informieren, daß der Arbeitnehmer sich dezidiert mit Hilfe einer Gegendarstellung zu den erhobenen Vorwürfen geäußert hatte. - BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Der Senat hat auch in vergleichbaren Fällen, in denen der Arbeitnehmer nicht mit vertretbaren Gründen davon ausgehen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen, entschieden, bei einer derartigen - wie auch hier vom Landesarbeitsgericht angenommenen - Sachlage sei eine Abmahnung entbehrlich (Senatsurteil vom 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu A IV 1 der Gründe; Senatsbeschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 3 b cc der Gründe; Senatsurteile vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 157/90 - RzK I 5 i Nr. 64 und vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81, zu II 3 c der Gründe). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. z.B. Urteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75, 79 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe und vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 -BAGE 79, 176, 183 = AP Nr. 34, aaO, zu B III 1 der Gründe). - BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
Abmahnung; Beteiligung des Personalrats
- BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85
Verwirkung - Kündigung
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 37/96
Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Anforderungen …
- BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines …
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 687/97
- BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf …
- BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98
Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des …
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Insbesondere bei Arbeitnehmern in einer leitenden Position im Betrieb oder Arbeitnehmern, die mit ihrer Tätigkeit spezifische Vertragspflichten übernommen haben, hat deren Stellung unmittelbaren Einfluss auf die vertragliche Pflichtenstruktur (vgl. BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176;… Stahlhacke/Preis/Vossen aaO Rn. 663).Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189; 21. Juni 2000 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 nF Nr. 149 = EzA BGB § 626 Nr. 176; 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).
- BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
Entsprechendes kann gelten, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachteilige Folgen mit dem Ziel androht, dieser solle von einer beabsichtigten oder bereits erklärten Kündigung Abstand nehmen (ähnlich BAG 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - zu II 1 b aa der Gründe; 30. März 1984 - 2 AZR 362/82 - zu B I der Gründe; jeweils zur Androhung von Presseveröffentlichungen) . - BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …
Auch insoweit befindet sich das angegriffene Urteil in voller Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176 mwN).
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
cc) Eine entsprechende Prüfung ist nur entbehrlich, wenn der Grund, der einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf dem bisherigen Arbeitsplatz entgegensteht, es zugleich ausschließt, den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz oder zu anderen Bedingungen weiterzubeschäftigen (Senat 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - zu II 1 b aa der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 47, 26). - BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
Verdachtskündigung; Suspendierung
Eine fristlose Kündigung ist deshalb regelmäßig nicht schon deshalb unwirksam, weil für den Arbeitgeber die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner Bezüge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder der vereinbarten Beendigung freizustellen (Senat 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176). - LAG Bremen, 17.06.2015 - 3 Sa 129/14
Unwirksame außerordentliche Druckkündigung eines Hafenfacharbeiters wegen des …
Dabei beruft sich die Beklagte unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 -, in der u.a. ausgeführt ist:. - BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Dies gilt jedoch bei groben Pflichtverletzungen nur, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen davon ausgehen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (Senat 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176 zu II 1 b aa der Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04
Außergerichtlich fristlose Kündigung einer Vorstandssekretärin
Die gerichtliche Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt in zwei Schritten: einerseits als Prüfung, ob die Kündigung auf einen Vorfall Bezug nimmt, der "an sich" geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, und andererseits als Abwägung aller betroffenen Interessen der Parteien (BAG, 17.5.1984, NZA 1985, 91 [92]; 14.9.1994, NZA 1995, 269 [270]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [589]; 11.12.2003, NZA 2004, 486 [487]).In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies für folgende Konstellationen positiv beschieden worden: Loyalitätsverstöße eines Prokuristen, welcher damit drohte, kompromittierende Sachverhalte aus dem Betriebsleben an die Presse weiterzugeben (BAG, 11.3.1999, NZA 1999, 587 [588]); erhebliche Vermögensgefährdung durch einen Vertriebsleiter, der Waren im Wert von mehreren Hunderttausend D-Mark unter dem Einkaufspreis veräußerte, um das Geschäft anzukurbeln (BAG, 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris); Vermögensgefährdung durch eine Abteilungsleiterin, die unter dem Verdacht stand, im Zusammenwirken mit dem ihr vorgesetzten Geschäftsführer Rechnungen in erheblichem Umfang umgeschrieben zu haben (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris).
d) Das Abmahnungserfordernis als Ausdruck des Grundsatzes des milderen Mittels im Kündigungsrecht gilt im Rahmen von Kündigungen wegen Fehlverhaltensweisen des Arbeitnehmers im so genannten Leistungs- wie auch im so genannten Vertrauensbereich (BAG, 4.6.1997, NZA 1997, 1281 [1283]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [588]).
Hinzu kommt regelmäßig eine finanzielle Vergütung, die der angehobenen Verantwortlichkeit angemessen Rechnung trägt (vgl. BAG vom 21.6.1995 sowie vom 11.3.1999, a. a. O.).
Namentlich zählen hierzu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Ausmaß eines angerichteten Schadens, der Grad des Verschuldens, die für den Arbeitnehmer zu gewärtigende Folge der Kündigung, seine finanziellen und persönlichen Verpflichtungen wie auch der noch ausstehende Lauf einer etwaigen Kündigungsfrist (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris; 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1343]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [590]; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [823]; 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris).
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
Bei schweren Pflichtverletzungen gilt dies aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Verhalten angesehen (BAG 4. Juli 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102; 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176, zu II 1 b aa der Gründe; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182). - BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 139/00
Kirchliche Mitarbeiter
Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB bzw. des inhaltsgleichen § 54 Abs. 1 BAT durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (ständige Senatsrechtsprechung vgl. ua. 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95 und 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176). - LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
Abrechnung ärztlicher Leistungen unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ durch einen …
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
Außerordentliche Kündigung
- LAG Hessen, 18.07.2006 - 1 Sa 361/06
Unanwendbarkeit des § 174 S 1 BGB mangels rechtsgeschäftlich erteilter Vollmacht …
- LAG Köln, 25.06.2020 - 6 Sa 664/19
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Mitschneidens des ihn selbst …
- LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis …
- LAG Berlin, 07.12.1999 - 3 Sa 1021/99
Rechtswirksamkeit der ausserordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten …
- LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Drohung mit der …
- LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 79/06
Kündigung - Arbeitsverweigerung - Rechtmäßigkeit der verweigerten Weisung - …
- LAG Nürnberg, 20.06.2007 - 4 TaBV 66/06
Kündigung - Betriebsratsmitglied - Zustimmungsersetzungsverfahren - Decken vor …
- ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01
Herunterladen pornografischer Dateien am Arbeitsplatz
- LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des ausschließlich zu …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2014 - 5 Sa 60/14
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Drohung der Veröffentlichung von …
- LAG Hessen, 04.08.2010 - 2 Sa 422/10
Außerordentliche Kündigung - Bonuspunktemissbrauch durch einen …
- LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer …
- LAG Hessen, 06.05.2003 - 2 Sa 1665/02
Abgrenzung zwischen außerordentlicher und ordentlicher verhaltensbedingter …
- LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 182/07
Kündigung - Verdachtskündigung - 500g-Brot - Betriebszugehörigkeit - …
- LAG Hessen, 26.09.2007 - 10 Sa 1600/05
Statusklage - Abgrenzung freie Mitarbeit und Arbeitnehmer - Kündigung wegen …
- ArbG Bochum, 22.12.2010 - 5 Ca 2700/10
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zuweisung von …
- LAG Köln, 24.07.2002 - 8 Sa 266/02
Kündigung, verhaltensbedingt, Vertrauensbereich, Abmahnung, Interessenabwägung
- BVerwG, 15.10.2002 - 6 PB 7.02
Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; gerichtliche Ersetzung …
- ArbG Herne, 14.11.2019 - 4 Ca 1297/19
Verstoß gegen Rücksichtnahmepflicht wegen Weiterleitung dienstlicher E-Mails an …
- LAG Hamm, 26.10.2005 - 18 Sa 446/05
Fristlose Kündigung, falsche Arbeitszeitaufzeichnungen im schriftlichen …
- LAG Hessen, 03.11.2010 - 2 Sa 979/10
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Stalking
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 676/09
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Pressinformation; …
- LAG Hessen, 10.11.2004 - 2 Sa 756/04
Materielle Präklusion nach dem Kündigungsschutzgesetz; Wirksamkeit einer …
- LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden …
- LAG Hessen, 27.06.2012 - 2 Sa 578/11
Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz - …
- LAG Hessen, 24.03.2006 - 3 Sa 1014/05
Arbeitskollege - außerordentliche Kündigung - Falschaussage - versuchte …
- ArbG Halberstadt, 06.04.2004 - 1 Ca 1788/03
Kündigung eines Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2009 - 6 Sa 459/08
Kündigung, fristlos, wichtiger Grund, Unwirksamkeit, Chefarzt, Liquidationsrecht, …
- ArbG Düsseldorf, 02.09.2008 - 7 Ca 1837/08
Außerordentliche Kündigung, verbale sexuelle Belästigung, verbale Entgleisung, …
- LAG Baden-Württemberg, 28.03.2002 - 20 Sa 75/01
Abwerbung von Arbeitskollegen während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses als …
- LAG München, 26.08.2010 - 4 Sa 227/10
Außerordentliche Kündigung, "Beleidigung"
- LAG Hamm, 03.05.2007 - 15 Sa 1880/06
Private Internetnutzung während der Arbeitszeit
- LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
Kündigung wegen nicht erklärbarer Einnahmen aus einer Nebentätigkeit
- LAG Köln, 17.12.2008 - 3 Sa 1194/08
außerordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; verfälschende …
- LAG Hamm, 08.02.2005 - 19 Sa 2287/04
Kündigung wegen Trunksucht
- LAG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 Sa 827/01
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - aufgrund anwaltlicher …
- LAG Hamm, 28.05.2020 - 15 Sa 2008/19
Blindkopien dienstlicher E-Mails als Kündigungsgrund Weiterleitung dienstlicher …
- LAG Köln, 11.01.2006 - 3 Sa 19/05
Mitteilungen des Arbeitgebers zum Kündigungsgrund bei Betriebsratsanhörung - …
- LAG Hessen, 19.10.2004 - 1 Sa 19/04
Wirksamkeit einer außerordentlichen personenbedingten Kündigung einer Leiterin …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 267/18
Verhaltensbedingter Kündigungsgrund - Entsorgung von Privatmüll während der …
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 675/09
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Pressinformation; …
- LAG Düsseldorf, 28.06.2000 - 12 Sa 851/99
Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - tarifliche Unkündbarkeit nach …
- OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15
Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertreters wegen des Verdachts einer …
- ArbG Freiburg, 22.07.2009 - 12 Ca 187/08
Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Weitergabe der Lösungshinweise für …
- LAG Nürnberg, 15.08.2006 - 7 Sa 857/05
Verhaltensbedingte Kündigung - Wegnahme - Zahlungsabsicht - Zahlung vor …
- LAG Hessen, 19.06.2006 - 17 Sa 454/05
Außerordentliche Kündigung wegen des Überlassens einer Zugangskarte an einen …
- LAG Hessen, 07.11.2000 - 9 Sa 675/00
Wirksamkeit einer fristlosen und vorsorglich ordentlichen Kündigung
- LAG Hessen, 08.12.2009 - 1 Sa 394/09
Führungsverhalten einer Kindergartenleiterin - Vertragsverstoß - mangelnde …
- LAG Hessen, 06.07.2011 - 2 TaBV 205/10
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Weitergabe vertraulicher …
- LAG Hamm, 12.11.2009 - 15 Sa 848/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des Internet während …
- LAG Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 15 Sa 51/01
Verhältnismäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung; Anforderungen an die …
- LAG Köln, 28.03.2001 - 8 Sa 405/00
Kündigung, außerordentliche, Vollmachtüberschreitung, Loyalitätsverletzung; …
- ArbG Düsseldorf, 27.01.2021 - 3 Ca 6081/20
- LAG Hessen, 25.09.2014 - 19 Sa 546/14
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung im Rahmen …
- LAG Niedersachsen, 15.10.2010 - 16 Sa 120/10
Außerordentliche Kündigung - Verletzung der Rücksichtnahmepflicht durch …
- LAG Nürnberg, 18.11.2008 - 1 Sa 787/07
- LAG Sachsen, 27.05.2004 - 5 Sa 250/03
Rechtswirksamkeit außerordentlicher Kündigungen; Verletzung arbeitsvertraglicher …
- ArbG Wuppertal, 01.07.2020 - 7 Ca 3255/19
- ArbG Frankfurt/Main, 19.03.2009 - 1 Ca 7751/08
Wichtiger Grund - Vertragliche Rücksichtnahmepflicht
- LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
- LAG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 Sa 79/04
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen die …
- VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 2/06
Keine Ersetzung der verweigerten Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Hamm, 21.12.1999 - 5 Sa 2382/98
Zahlung von Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung bei Kündigung; Berufen auf …
- LAG Hessen, 11.01.2005 - 1 Sa 872/04
- ArbG Düsseldorf, 29.06.2010 - 7 Ca 7399/09
Beachtung von Fürsorgepflichten bei positiver Kenntnis über massive …
- ArbG Hamburg, 05.05.2011 - 7 Ca 544/10
Wirksamkeit einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Altersgrenze - Beendigung des …
- ArbG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - 18 Ca 6861/05
Manipuliertes Attest - fristlose Kündigung!
- ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2005 - 8 Ca 5937/04