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   BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69   

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BAG, 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 (https://dejure.org/1969,219)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 (https://dejure.org/1969,219)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 (https://dejure.org/1969,219)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Androhung - Entlassung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Drohung mit fristloser Kündigung zur Durchsetzung einer einvernehmlichen Vertragsbeendigung

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 775
  • BB 1970, 443
  • DB 1970, 548
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Es ist daher nicht erforderlich, dass die angedrohte Kündigung, wenn sie tatsächlich vorgenommen worden wäre, nach der objektiven Rechtslage wirksam gewesen wäre (BAG 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - zu III 1 der Gründe; vgl. schon BAG 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - zu I der Gründe) .

    Die Widerrechtlichkeit der Mittel-Zweck-Relation liegt darum erst dann vor, wenn der - objektiviert gesehene - verständige Arbeitgeber die Verknüpfung von Drohung und Ziel missbilligt (so bereits BAG 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - zu I der Gründe) .

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Für eine von der Drohung nicht mehr maßgeblich beeinflusste Willensbildung spricht jedoch, dass der Anfechtende die Bedenkzeit dazu genutzt hat, die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung durch aktives Verhandeln - zB neue eigene Angebote - erheblich zu seinen Gunsten zu beeinflussen, insbesondere wenn er selbst rechtskundig ist oder zuvor Rechtsrat eingeholt hat bzw. auf Grund der Dauer der eingeräumten Bedenkzeit hätte einholen können (Brecht-Heitzmann Anm. EzA ZPO 2002 § 278 Nr. 1 S. 27; angedeutet in BAG 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 -SAE 1971, 70, 73, zu IV der Gründe, insoweit in AP und EzA nicht abgedruckt; weitergehend wohl BGH 14. Juni 1951 - IV ZR 42/50 - BGHZ 2, 287, 300).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Sein Abschluss ist in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten - vorbehaltlich eines sittenwidrigen Inhalts der Einigung - grundsätzlich erlaubt (vgl. BAG 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - zu I der Gründe) .
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Wer sich bei zweifelhafter Rechtslage seinem Geschäftspartner gegenüber auf einen objektiv vertretbaren Rechtsstandpunkt stellt, handelt nicht rechtswidrig, wenn er damit den Gegner zum Einlenken und zur Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung veranlassen will (vgl. BGH, BGHZ 2, 287, 296 f.; BGHZ 25, 217, 219 f.; Urt. v. 20.06.1962 - VIII ZR 249/61, JZ 1963, 318; Urt. v. 06.05.1982 - VII ZR 208/81, NJW 1982, 2301; BAG, Urt. v. 20.11.1969 - 2 AZR 51/69, NJW 1970, 775).
  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts geht es auch nicht um die Übertragung der Grundsätze zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen der Drohung mit einer fristlosen Kündigung (vgl. nur BAG Urteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; zuletzt BAG Urteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP Nr. 42 zu § 123 BGB, zu B I 2 b der Gründe) auf Fälle der vorliegenden Art. Vielmehr ist bei beiden Fallgruppen zu bestimmen, was als angemessenes, sozial adäquates Verhalten gewertet werden kann.
  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

    im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.

    Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung des § 123 BGB stellt es der Senat in Übereinstimmung mit dem 3. Senat des BAG und der Rechtsprechung des BGH nicht mehr darauf ab, wie die Rechtslage ohne Drohung und ohne das durch die Drohung beeinflusste Handeln des Bedrohten gewesen wäre".S. im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.

    195) S. im Ansatz bereits BAG 30.3.1960 - 3 AZR 201/58 - AP § 123 BGB Nr. 8 = SAE 1961, 180, wo allerdings noch die Rede davon war, ob ein "verständiger Arbeitgeber" in der gleichen Lage die Kündigung "ausgesprochen hätte"; deutlich dann BAG 20.11.1969 - 2 AZR 51/69 - AP § 123 BGB Nr. 16 = SAE 1971, 70 [I.]: "Wenn und soweit hiermit ein fiktiver Kündigungsschutzprozess gefordert wird und die fiktive Entscheidung eines solchen, lässt der erkennende Senat dieses Erfordernis fallen.

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

    Unabhängig davon, ob der Kläger zu den fraglichen Zeiten tatsächlich arbeitsunfähig war, durfte ein verständiger Arbeitgeber bei dieser Sachlage eine fristlose Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen (vgl. zu diesem Maßstab BAG Urteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB; zuletzt Urteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).
  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82

    Lohnzahlungsanspruch

    Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines künftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (BAG 2, 233 = AP Nr. 4 zu § 9 MuSchG; BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/39 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16; BAG 32, 194 = AP Nr. 21, alle zu § 123 BGB; BAG vom 26. November 1981 - 2 AZR 664/79 - nicht veröffentlicht).

    Zwar fehlt der Nötigungswille, wenn die Ankündigung eines Übels keine "nötigende Funktion", sondern nur eine "Mit teilungsfunktion" hat, indem mit dem Hinweis auf mehrere verschiedene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten dem Vertragspartner eine von ihm selbst zu treffende Wahl eröffnet werden soll (vgl. Senatsurteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - SAE 1971, 70, 73 unter IV).

    1. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 - AP Nr. 13; BAG vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 und BAG 32, 194 = AP Nr. 21, alle zu § 123 BGB) ist die Drohung mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung dann nicht wider rechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 171/95

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

    Das allein macht aber die Durchsetzung eines an sich nicht verbotenen oder sittenwidrigen Erfolgs noch nicht rechtswidrig (vgl. BGHZ 25, 217, 219 f m.w.N.; BGH, Urt. v. 15. Juni 1983 - IVa ZR 10/82, NJW 1983, 2494, 2495 unter e; BAG NJW 1970, 775).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines

    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks (Eigenkündigung bzw. einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses) kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung (mit einer Kündigung) nach Treu und Glauben nicht mehr als ein angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zweckes anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (vgl. Senatsurteil vom 20. November 1969 - 2 AZR 51/69 - AP Nr. 16 zu § 123 BGB); dies ist eben dann der Fall, wenn ein verständiger Arbeitgeber die Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung gezogen hätte (BAG, aaO).
  • LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des

  • ArbG Berlin, 23.11.2012 - 28 Ca 15060/12

    Anfechtung einer Eigenkündigung wegen rechtswidriger Drohung mit einer fristlosen

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 350/82
  • ArbG Berlin, 09.03.2007 - 28 Ca 1174/07

    Kündigung wegen des Verzehrs von Ausschussware - Klageverzichtserklärung

  • LAG Baden-Württemberg, 06.05.1998 - 12 Sa 115/97

    Video-Spähangriff eines Arbeitgebers gegen eine Kassiererin, Verstoß gegen das

  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 748/87

    Schuldanerkenntnis: Anfechtung wegen Drohung - Sittenwidrigkeit

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84

    Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit

  • LAG Brandenburg, 16.10.1997 - 3 Sa 196/97

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages nach bereits erklärter Kündigung;

  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2246/95

    Personalrat: Anhörung bei Aufhebungs- und Beendigungsverträgen

  • LAG Hamm, 21.10.1993 - 17 Sa 437/93

    Kündigung; Auflösungsvertrag; Anfechtung ; Drohung

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.09.1986 - 5 Sa 32/86

    Drohung mit fristloser Kündigung; Auflösungsvertrag

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.08.1983 - 5 (2) Sa 759/82

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung bei der klagweisen Anfechtung eines

  • LAG Hamm, 26.08.1982 - 10 Sa 430/82
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