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   BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 51/98   

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https://dejure.org/1999,40446
BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 51/98 (https://dejure.org/1999,40446)
BAG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 AZR 51/98 (https://dejure.org/1999,40446)
BAG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 AZR 51/98 (https://dejure.org/1999,40446)
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Wird zitiert von ... (11)

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16

    Nebentätigkeit und fristlose Kündigung

    Denkbar ist eine Gesamtbetrachtung bei Kündigungsgründen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG 11.03.1999 - 2 AZR 51/98, RzK I 10g Nr. 10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - 1 Sa 573/04

    Außergerichtlich fristlose Kündigung einer Vorstandssekretärin

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist dies für folgende Konstellationen positiv beschieden worden: Loyalitätsverstöße eines Prokuristen, welcher damit drohte, kompromittierende Sachverhalte aus dem Betriebsleben an die Presse weiterzugeben (BAG, 11.3.1999, NZA 1999, 587 [588]); erhebliche Vermögensgefährdung durch einen Vertriebsleiter, der Waren im Wert von mehreren Hunderttausend D-Mark unter dem Einkaufspreis veräußerte, um das Geschäft anzukurbeln (BAG, 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris); Vermögensgefährdung durch eine Abteilungsleiterin, die unter dem Verdacht stand, im Zusammenwirken mit dem ihr vorgesetzten Geschäftsführer Rechnungen in erheblichem Umfang umgeschrieben zu haben (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris).

    Maßgeblich ist, dass ein steuerbares Verhalten Gegenstand der Beanstandungen ist und dass Anhaltspunkte gegeben sind, die erwarten lassen, es werde aufgrund einer Abmahnung das mit dem Fehlverhalten erschütterte Vertrauen wiederhergestellt (BAG, 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [822]).

    Namentlich zählen hierzu die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Ausmaß eines angerichteten Schadens, der Grad des Verschuldens, die für den Arbeitnehmer zu gewärtigende Folge der Kündigung, seine finanziellen und persönlichen Verpflichtungen wie auch der noch ausstehende Lauf einer etwaigen Kündigungsfrist (BAG, 21.6.1995, 2 AZR 735/94, juris; 20.8.1997, NZA 1997, 1340 [1343]; 11.3.1999, NZA 1999, 587 [590]; 11.3.1999, NZA 1999, 818 [823]; 11.3.1999, 2 AZR 51/98, juris).

  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15

    Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal,

    Denkbar ist eine Gesamtbetrachtung bei Kündigungsgründen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG 11.03.1999 - 2 AZR 51/98, RzK I 10g Nr. 10).
  • LAG Niedersachsen, 27.06.2018 - 17 Sa 764/17

    Begründungspflicht für Auflösungsantrag der Arbeitgeberin gegenüber einem

    Eine beharrliche (vgl. LAG Rheinland-Pfalz - 2. August 2011 - 5 Sa 107/11 - Rn. 46 ) Kompetenzüberschreitung kann deshalb ebenso wie eine fahrlässige Kompetenzüberschreitung, die zu einer erheblichen Vermögensgefährdung führen kann, grundsätzlich geeignet sein den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu rechtfertigen (vgl. BAG 11. März 1999 - 2 AZR 51/98 - Rn.II.3 b) dGr.).
  • LAG Hamm, 19.07.2001 - 4 Sa 1413/99

    Status eines zum Geschäftsführer angestellten Dienstnehmers vor seiner Bestellung

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09

    Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der

    Sie war nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Vollmachtsüberschreitung oder die durch den Vertragsabschluss etwa eintretende Vermögensgefährdung geeignet gewesen wäre, das für die Festsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen der Beklagten zu zerstören (vgl. BAG v. 11.03.1999 - 2 AZR 51/98 - RzK I 10g Nr. 10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 10 Sa 578/10

    Außerordentliche Kündigung wegen Untreue - Geständnis im Strafverfahren -

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch eine erhebliche Vermögensgefährdung geeignet sein kann, einen objektiv wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (z.B. BAG Urteil vom 11.03.1999 - 2 AZR 51/98; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.03.2005 - 1 Sa 573/04; jeweils Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2012 - 9 Sa 231/12

    Kündigung - Unberechtigter Scheckeinlösung - Nachträgliche Zulassung der

    Gründe, die bei Zugang der Kündigung objektiv bereits vorlagen, dem Kündigenden aber unbekannt waren und erst später bekannt werden, können jedenfalls dann, wenn -wie vorliegend- kein Betriebsrat besteht, ohne Einschränkungen nachgeschoben werden (vgl. etwa BAG 11.3.1999 -2 AZR 51/98- RzK I 10g Nr. 10; KR-KSchG, aaO, § 626 Rz. 180 mwN).
  • LAG Köln, 28.03.2001 - 8 Sa 405/00

    Kündigung, außerordentliche, Vollmachtüberschreitung, Loyalitätsverletzung;

    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass erwartet werden kann, dass das Vertrauen durch eine derartige Abmahnung wieder hergestellt werden kann (BAG Urteil vom 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - NZA 1999, 587; BAG Urteil vom 11. März 1999 - 2 AZR 51/98 - RzK I 10 g Nr. 10).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 3 Sa 315/02

    Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Betrug, Dokumentationspflicht,

    Ferner ist auch bei Störungen im Vertrauensbereich das Abmahnungserfordernis stets zu prüfen und eine Abmahnung jedenfalls dann vor Ausspruch der Kündigung erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen wieder hergestellt wird (BAG v. 11.03.1999 - 2 AZR 51/98, nicht veröffentlicht, zitiert nach JURIS; BAG v. 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 = AP Nr. 137 zu § 626 BGB m.w.N.).
  • ArbG Wiesbaden, 21.05.2004 - 5 Ca 3585/03
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