Rechtsprechung
   BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50999
BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13 (https://dejure.org/2014,50999)
BAG, Entscheidung vom 20.11.2014 - 2 AZR 512/13 (https://dejure.org/2014,50999)
BAG, Entscheidung vom 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 (https://dejure.org/2014,50999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,50999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Organisationsentscheidung; Fremdvergabe von Hausmeisterdiensten an Drittunternehmen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung - Fremdvergabe von Hausmeisterdiensten an Drittunternehmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG, § 1 Abs 2 S 4 KSchG, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung - Fremdvergabe von Hausmeisterdiensten an Drittunternehmen

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 4 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 286 ZPO, Art. 12, Art. 14, Art. 2 Abs. 1 GG, § 138 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, Abs. 3 KSchG, §§ 305 ff. BGB, § 106 GewO, § 106 Satz 1 GewO, § 1 Abs. 3 KSchG, § 102 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Hausmeisters wegen Vergabe an Drittunternehmen

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung - Vergabe von Hausmeistertätigkeiten an ein Drittunternehmen

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung - Fremdvergabe von Hausmeisterdiensten an Drittunternehmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung; Vergabe von Hausmeistertätigkeiten an ein Drittunternehmen

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Hausmeisters wegen Vergabe an Drittunternehmen

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung - Fremdvergabe von Hausmeisterdiensten an Drittunternehmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eine unternehmerisch-organisatorische Maßnahme muss bei Kündigungszugang noch nicht umgesetzt sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Arbeitsplatz kann durch Outsourcing gefährdet sein - auch ohne Kostenersparnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigungen - und die Sozialauswahl zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung - und die Organisationsentscheidung des Arbeitsgebers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Hausmeisters wegen Vergabe an Drittunternehmen wirksam

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Vergabe von Hausmeistertätigkeiten an ein Drittunternehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschluss des Geschäftsführers zum Outsourcing rechtfertigt betriebsbedingte Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Outsourcing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Beschäftigungsbedarfs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung bei Fremdvergabe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2832
  • NZA 2015, 679
  • BB 2015, 1011
  • DB 2015, 1105
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17, BAGE 133, 240) .

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - aaO mwN) .

    Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 34; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .

    Fehlt es an einer entsprechenden Offenbarung der unternehmerischen Entscheidung, wird es auf die genaue Darlegung des inneren Willensbildungsprozesses der betreffenden Person, die Schlüssigkeit ihrer Angaben und ihre Glaubwürdigkeit ankommen (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 36) .

    Da die unternehmerische Entscheidung keinem Formzwang unterliegt (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 35; 7. Juli 2005 - 2 AZR 399/04 - zu II 4 d dd der Gründe) , widerspricht auch das Fehlen einer Verschriftung dieser Annahme nicht.

    Bei einer juristischen Person genügt es, dass derjenige, der dazu die tatsächliche Macht hat, die betreffende Entscheidung endgültig und vorbehaltlos getroffen hat (vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 35; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - zu II 3 der Gründe) .

  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
    (3) Ist im Arbeitsvertrag zwar der Ort der Arbeitsleistung bestimmt, ist aber zugleich die Möglichkeit eines Einsatzes auch in anderen Betrieben des Unternehmens vorgesehen, verhindert dies regelmäßig die Beschränkung der Arbeitspflicht auf den im Vertrag genannten Arbeitsort (BAG 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 - Rn. 20; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 15) .

    Eine solche Klausel kann - wenn nichts anderes geregelt ist - durchaus für eine entsprechende Festschreibung des Arbeitsorts sprechen (vgl. BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 20) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 380/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
    Zu dieser gehört das Recht, das Unternehmen aufzugeben, darüber zu entscheiden, welche Größenordnung es haben soll, und festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Drittunternehmen vergeben werden sollen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 380/12 - Rn. 21; 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 17) .

    (2) Der Arbeitgeber ist - bis zur Grenze der Willkür - nicht gehindert, auch wirtschaftlich nicht zwingend notwendige Organisationsentscheidungen zu treffen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 380/12 - Rn. 20) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
    Dabei kommt es de lege lata nicht darauf an, ob die dem Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses zugrunde liegende unternehmerische (Organisations-)Entscheidung ihrerseits - etwa aus wirtschaftlichen Gründen - "dringend" war oder die Existenz des Unternehmens auch ohne sie nicht gefährdet gewesen wäre (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 20, BAGE 145, 265) .

    Für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte unternehmerische Organisationsentscheidung spricht dabei die Vermutung, dass sie aus sachlichen - nicht zuletzt wirtschaftlichen - Gründen getroffen wurde und nicht auf Rechtsmissbrauch beruht (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - aaO mwN) .

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 17, BAGE 133, 240) .

    Andernfalls lässt sich im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung - auf den es dafür unverzichtbar ankommt - nicht hinreichend sicher prognostizieren, es werde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich zum Wegfall des Beschäftigungsbedarfs kommen (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 34; 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 18; 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240) .

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09

    Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
    Das Vorbringen lässt, zumal die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers über die Gründe der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG "subjektiv determiniert" ist (vgl. nur BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - Rn. 20; 12. August 2010 - 2 AZR 104/09 - Rn. 17) , keine inhaltlichen Mängel erkennen.
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
    Ist der Wortlaut nicht eindeutig, kommt es auf das typische Verständnis redlicher Vertragspartner an (BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
    Die Arbeitsvertragsparteien können grundsätzlich auch auf fehlerhafte Tarifverträge verweisen (BAG 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - zu A I 2 b der Gründe mwN, BAGE 100, 189) .
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
    Entsprechendes gilt für eine Sozialauswahl unter Teilzeitkräften mit unterschiedlichen Arbeitszeitdeputaten (BAG 15. Juli 2004 - 2 AZR 376/03 - zu C III 2 der Gründe, BAGE 111, 229) .
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13
    Es ist nicht Sache der Gerichte, ihm eine "bessere" oder "richtigere" betriebliche Organisation vorzuschreiben (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 17 mwN, BAGE 146, 37) .
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 341/98

    Sozialauswahl auch zwischen Teilzeit- und Vollbeschäftigten?

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

  • BAG, 11.06.2013 - 1 ABR 32/12

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 306/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

  • LAG Thüringen, 27.09.2012 - 2 Sa 408/11

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Hausmeisters bei unzureichenden

  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Ein solches Gestaltungsurteil scheidet aus, es würde sich um einen unzulässigen Eingriff in die Organisationshoheit des Arbeitgebers handeln (vgl. dazu zB BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 27 f.) , den § 106 GewO weder vorsieht noch zulässt (vgl. zB AR/Kolbe aaO § 106 GewO Rn. 66; Busemann ZTR 2015, 63, 66, 71; Fischer FA 2014, 38, 39; Hromadka/Maschmann 6. Aufl. § 6 Rn. 24a; MüKoBGB/Gottwald 5. Aufl. § 315 BGB Rn. 67; NK-GA/Boecken/Pils § 106 GewO Rn. 67 [bereits generell die Anwendbarkeit des § 315 ablehnend]; Staudinger/Rieble aaO § 315 BGB Rn. 187; im Ergebnis ebenso für den Fall der "Unzufriedenheit mit bestimmten vom Arbeitgeber übertragenen Arbeiten" bereits Söllner Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis 1966 S. 125; aA ohne Begründung MünchArbR/Reichold 3. Aufl. § 36 Rn. 31) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Ein solches Gestaltungsurteil scheidet aus, es würde sich um einen unzulässigen Eingriff in die Organisationshoheit des Arbeitgebers handeln (vgl. dazu zB BAG 20. November 2014 - 2 AZR 512/13 - Rn. 27 f.) , den § 106 GewO weder vorsieht noch zulässt (vgl. zB AR/Kolbe aaO § 106 GewO Rn. 66; Busemann ZTR 2015, 63, 66, 71; Fischer FA 2014, 38, 39; Hromadka/Maschmann 6. Aufl. § 6 Rn. 24a; MüKoBGB/Gottwald 5. Aufl. § 315 BGB Rn. 67; NK-GA/Boecken/Pils § 106 GewO Rn. 67 [bereits generell die Anwendbarkeit des § 315 ablehnend]; Staudinger/Rieble aaO § 315 BGB Rn. 187; im Ergebnis ebenso für den Fall der "Unzufriedenheit mit bestimmten vom Arbeitgeber übertragenen Arbeiten" bereits Söllner Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis 1966 S. 125; aA ohne Begründung MünchArbR/Reichold 3. Aufl. § 36 Rn. 31) .
  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    Für das Auslegungsergebnis von Bedeutung sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 512/13, Rdnr.39, 40, DB 2015, 1105; 25.08.2010 - 10 AZR 275/09, Rdnr. 19, NZA 2010, 1355).

    Hinsichtlich der Versetzungsbefugnis des Arbeitgebers spielt es insofern keine Rolle, ob im Arbeitsvertrag kein Arbeitsort festgelegt worden ist und der Arbeitgeber somit Weisungen nach § 106 S. 1 GewO vornehmen kann oder eine arbeitsvertragliche Festlegung mit einer Versetzungsbefugnis vereinbart wurde (BAG 20.11.2014 - 2 AZR 512/13, Rdnr.39, 40, DB 2015, 1105; Gragert, in: Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, 3. Aufl., § 13 Rdnr. 9).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht