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   BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02   

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https://dejure.org/2003,1077
BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02 (https://dejure.org/2003,1077)
BAG, Entscheidung vom 08.04.2003 - 2 AZR 515/02 (https://dejure.org/2003,1077)
BAG, Entscheidung vom 08. April 2003 - 2 AZR 515/02 (https://dejure.org/2003,1077)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats; Abschluss des Anhörungsverfahrens des Betriebsrats und Zeitpunkt der Kündigung; Zusammenfallen von Abgabe und Zugang der Kündigungserklärung; Abgabe einer Kündigungserklärung bei Dienstschluss am letzten Tag der Äußerungsfrist ...

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; BGB § 130 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130 Abs. 1 § 188 Abs. 2; BetrVG § 102
    Kündigung; Betriebsverfassungsrecht - Ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit bzw. Wartezeit gemäß § 1 KSchG; Anhörung des Betriebsrats: Mitteilung einer unrichtigen Kündigungsfrist; Erklärung des Betriebsrats, die Anhörungsfrist verstreichen zu lassen, als ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anhörung des Betriebsrats vor beabsichtigter Kündigung ? Berechnung der Anhörungsfrist ? Übergabe der Kündigung an Kurierdienst vor Verstreichen der Anhörungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Betriebsratsanhörung vor der Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsratsanhörung vor der Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 14
  • MDR 2004, 38
  • NZA 2003, 961
  • BB 2003, 2132
  • DB 2003, 2342
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
    § 102 BetrVG soll dem Betriebsrat die Möglichkeit geben, durch seine Stellungnahme auf den Willen des Arbeitgebers einzuwirken und ihn durch Darlegung von etwaigen Gegengründen unter Umständen von seinem Plan abzubringen, den betreffenden Arbeitnehmer zu entlassen (so schon BAG 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27).

    aa) Sinn und Zweck des § 102 BetrVG ist es - wie bereits dargelegt -, dem Betriebsrat die Möglichkeit zu geben, durch seine Stellungnahme auf den Willen des Arbeitgebers einzuwirken und ihn durch Darlegung von etwaigen Gegengründen uU von seinem Plan abzubringen, den betreffenden Arbeitnehmer zu entlassen (so schon BAG 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27).

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 803/95

    Betriebsrat: Anhörung - Zugang von Willenserklärungen - wertende Stellungnahme

    Auszug aus BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
    Die Äußerungsfristen für den Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 1, Abs. 2 BGB zu berechnen (Senat 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - RzK III 1 e Nr. 21; BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 139, auch zur Veröffentlichung für die Amtliche Sammlung vorgesehen).

    Dies ließ es nach den aktenkundlichen Gepflogenheiten des Kurierdienstes deshalb auch hinreichend wahrscheinlich erscheinen, daß die Beklagte den Zugang des Kündigungsschreibens noch hätte verhindern können, wenn bei Arbeitsbeginn am 11. September 2001 etwa eine nach Dienstschluß zugegangene Stellungnahme des Betriebsrats zu der Kündigungsabsicht vorgelegen hätte (vgl. zu der Frage, ob eine nach Dienstschluß eingegangene Stellungnahme überhaupt noch einen Zugang iSv. § 130 BGB am 10. September 2001 hätte bewirken können Senat 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - RzK III 1 e Nr. 21).

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 234/98

    Betriebsratsanhörung zur Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des

    Auszug aus BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
    Hat bei einer derartigen Kündigung der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und sinngemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, so genügt es, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100; 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13).
  • LAG Düsseldorf, 19.07.2002 - 18 Sa 451/02

    Wahrung der Stellungnahmefrist des Betriebsrates

    Auszug aus BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2002 - 18 Sa 451/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur reicht es zu einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats nicht aus, daß das Anhörungsverfahren lediglich vor Zugang der Kündigung abgeschlossen ist (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81; 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 - BAGE 27, 331; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 176 a; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 105; Kraft in GK-BetrVG 6. Aufl. § 102 Rn. 38).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
    Hat bei einer derartigen Kündigung der Arbeitgeber keine auf Tatsachen gestützte und sinngemäß durch die Mitteilung dieser Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe, so genügt es, wenn er dem Betriebsrat seine subjektiven Wertungen mitteilt, die ihn zur Kündigung veranlassen (BAG 3. Dezember 1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 100; 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
    Die Äußerungsfristen für den Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 1, Abs. 2 BGB zu berechnen (Senat 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - RzK III 1 e Nr. 21; BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 118 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 139, auch zur Veröffentlichung für die Amtliche Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur reicht es zu einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats nicht aus, daß das Anhörungsverfahren lediglich vor Zugang der Kündigung abgeschlossen ist (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 57 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 81; 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 - BAGE 27, 331; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 176 a; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 105; Kraft in GK-BetrVG 6. Aufl. § 102 Rn. 38).
  • LAG Hamm, 11.02.1992 - 2 Sa 1615/91

    Wartepflicht; Anhörung; Betriebsrat; Kündigung; Nachtbriefkasten

    Auszug aus BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
    Wenn vereinzelt vertreten worden ist, die Anhörungsfrist ende mit Dienstschluß der Personalabteilung des Arbeitgebers am letzten Tag der Anhörungsfrist (LAG Hamm 11. Februar 1992 - 2 Sa 1615/91 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 33), so fehlt es für diese Ansicht an der gesetzlichen Grundlage.
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04

    Zugangsvereitelung

    a) Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht von der Senatsrechtsprechung zur Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses aus (zuletzt 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - BAGE 106, 14 mwN).
  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Die Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BetrVG endete nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages der nächsten Woche, der durch seine Benennung dem Tag entspricht, an dem der Betriebsrat die Arbeitgebermitteilung erhalten hat (BAG 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 106, 14; 12. Dezember 1996 - 2 AZR 803/95 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Die Anhörung soll eine Beeinflussung der Willensbildung des Arbeitgebers vor Ausspruch der Kündigung ermöglichen (BAG 27. November 2003 - 2 AZR 654/02 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 136 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 6; 8. April 2003 - 2 AZR 515/02 - zu II 1 a und c aa der Gründe, BAGE 106, 14; Fischermeier ZTR 1998, 433, 434) .
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