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   BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96   

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https://dejure.org/1997,643
BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96 (https://dejure.org/1997,643)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1997 - 2 AZR 518/96 (https://dejure.org/1997,643)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 (https://dejure.org/1997,643)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 174
    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 174
    Nachweis der Kündigungsvollmacht (hier: im öffentlichen Dienst)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalabteilung einer Behörde - Referatsleiter - Personalabteilungsleiter - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Beidrücken eines Dienstsiegels - Dokumentation der Vertretungsmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1093 (Ls.)
  • NZA 1997, 1343
  • BB 1997, 2332
  • BB 1998, 539
  • DB 1998, 1624
  • JR 1998, 263
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
    Der Referatsleiter innerhalb der Personalabteilung einer Behörde gehört nicht ohne weiteres zu dem Personenkreis, der nach § 174 Satz 2 BGB - wie der Personalabteilungsleiter - als Bevollmächtigter des Arbeitgebers gilt (im Anschluß an BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB).

    Damit verkennt die Revision, daß § 174 Satz 2 BGB gerade keine Nachforschungen vom Erklärungsempfänger über die Bevollmächtigung des Erklärenden verlangt (vgl. BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB, zu II 2 e dd der Gründe), sondern ein Inkenntnissetzen und damit ein Handeln des Vertretenen zur Information des Erklärungsempfängers.

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87

    Kündigung - Formvorschriften

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
    Soweit die Revision aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 1988 (- 7 AZR 180/87 - BAGE 59, 93 = AP Nr. 6 zu § 174 BGB) etwas anderes herleiten zu können glaubt, folgt dem der Senat nicht.

    In der Entscheidung (BAGE 59, 93, 102 = AP, aaO, zu II 5 b der Gründe) heißt es: "Der Bundesgerichtshof hat... indessen ungeklärt gelassen, ob das Dienstsiegel für sich allein oder nur zusammen mit der Amtsbezeichnung Ausgestaltung der inhaltlichen Erteilung der Vertretungsbefugnis ist, also zum Inhalt der Bevollmächtigung zählt, oder ob das Dienstsiegel nur ein äußeres Legitimationszeichen dafür darstellt, daß die unter ihrer Amtsbezeichnung handelnde natürliche Person tatsächlich derartige Vollmacht hat.".

  • BAG, 26.07.1967 - 4 AZR 172/66

    Prozeßbevollmächtigter - Berufungsschrift - Eigenhändige Unterschrift -

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
    Tatsächlich hat Herr P. auch nicht i.V. (= in Vertretung), sondern nur i.A. (d.h. im Auftrag) unterzeichnet, was eher indiziert, er wolle nicht selbst für das beklagte Land handelnd die Verantwortung für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Kündigungsschreibens - wie ein Vertreter - übernehmen (vgl. BAG Urteile vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 55/90 - AP Nr. 38 zu § 519 ZPO; vom 26. Juli 1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; BGH Beschluß vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - NJW 1988, 210 f.).
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
    Der Kündigungsempfänger soll nach § 174 BGB nur dann zur Zurückweisung der Kündigungserklärung befugt sein, wenn er keine Gewißheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich gelten lassen muß (Senatsurteil vom 29. Oktober 1992 - 2 AZR 460/92 - AP Nr. 10 zu § 174 BGB).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
    Die Zeit zwischen dem Zugang des Kündigungsschreibens am 24. Oktober 1995 und dem Eingang des Zurückweisungsschreibens beim Landespolizeiverwaltungsamt am 27. Oktober 1995 ist nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB, m.w.N.) als angemessene Überlegungsfrist anzusehen.
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 55/90

    Berufungsbegründung durch Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
    Tatsächlich hat Herr P. auch nicht i.V. (= in Vertretung), sondern nur i.A. (d.h. im Auftrag) unterzeichnet, was eher indiziert, er wolle nicht selbst für das beklagte Land handelnd die Verantwortung für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Kündigungsschreibens - wie ein Vertreter - übernehmen (vgl. BAG Urteile vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 55/90 - AP Nr. 38 zu § 519 ZPO; vom 26. Juli 1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; BGH Beschluß vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - NJW 1988, 210 f.).
  • BAG, 24.06.1980 - 6 AZR 1020/78

    Berufungsurteil - Tatbestand - Bezugnahme auf den Tatbestand - Unstreitiger

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
    Dazu gehören auch die im Berufungsurteil oder Sitzungsprotokoll in Bezug genommenen Schriftstücke (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 24. Juni 1980 - 6 AZR 1020/78 - AP Nr. 2 zu § 543 ZPO 1977; BGH Urteil vom 3. November 1982 - IV a ZR 39/81 - NJW 1983, 885, 886).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96

    Kündigung durch einen Scheinsozius

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Senatsurteile vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273, 277 = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe und zuletzt vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 128/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 a der Gründe) bedeutet die Berufung eines Mitarbeiters in die Stellung als Leiter der Personalabteilung, als Prokurist oder als Generalbevollmächtigter in der Regel, daß die Arbeitnehmer des Betriebes auch im Sinne des § 174 Satz 2 BGB davon in Kenntnis gesetzt sind, daß der Betreffende zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen berechtigt ist.
  • LG Berlin, 04.10.1990 - 12 O 293/90
    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
    cc) Im übrigen neigt der Senat zu der Ansicht, daß eine das Beifügen einer schriftlichen Vollmacht ersetzende Wirkung des Dienstsiegels generell abzulehnen ist (so auch LG Berlin Urteil vom 4. Oktober 1990 - 12 O 293/90 - Grundeigentum 1991, 1037 (Leitsätze dokumentiert in JURIS).
  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

    Auszug aus BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
    Tatsächlich hat Herr P. auch nicht i.V. (= in Vertretung), sondern nur i.A. (d.h. im Auftrag) unterzeichnet, was eher indiziert, er wolle nicht selbst für das beklagte Land handelnd die Verantwortung für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Kündigungsschreibens - wie ein Vertreter - übernehmen (vgl. BAG Urteile vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 55/90 - AP Nr. 38 zu § 519 ZPO; vom 26. Juli 1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; BGH Beschluß vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - NJW 1988, 210 f.).
  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 39/81

    Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen im Tatbestand

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 15/96

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Das In-Kenntnis-Setzen nach § 174 Satz 2 BGB muss ein gleichwertiger Ersatz für die Vorlage einer Vollmachtsurkunde sein (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; vgl. auch BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96  - zu II 3 b bb der Gründe) .

    Erforderlich ist, dass sie auch nach außen im Betrieb ersichtlich ist oder eine sonstige Bekanntmachung erfolgt (BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - aaO; 20. August 1997 - 2 AZR 518/96  - zu II 3 b bb der Gründe) .

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Das Inkenntnissetzen nach § 174 Satz 2 BGB muss darum ein gleichwertiger Ersatz für die fehlende Vorlage der Vollmachtsurkunde sein (vgl. BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 12) .

    Dabei reicht allerdings die bloße Übertragung einer solchen Funktion nicht aus, wenn diese Funktionsübertragung aufgrund der Stellung des Bevollmächtigten im Betrieb nicht ersichtlich ist und auch keine sonstige Bekanntmachung erfolgt (BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - zu II 3 b bb der Gründe, AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 12) .

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    In Abgrenzung zur Unterzeichnung "i.A." wird hierdurch indiziert, dass der Erklärende selbst für den Vertretenen handelnd die Verantwortung für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Kündigungsschreibens - wie ein Vertreter - übernehmen will (vgl. BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 12).

    § 174 Satz 2 BGB verlangt gerade keine Nachforschungen vom Erklärungsempfänger über die Bevollmächtigung des Erklärenden, sondern ein Inkenntnissetzen und damit ein Handeln des Vertretenen zur Information des Erklärungsempfängers (BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 12).

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