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   BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 522/85   

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https://dejure.org/1986,1319
BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 522/85 (https://dejure.org/1986,1319)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1986 - 2 AZR 522/85 (https://dejure.org/1986,1319)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1986 - 2 AZR 522/85 (https://dejure.org/1986,1319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufteilung der Kosten des Revisionsverfahrens bei beiderseitiger Rücknahme der Revision - Unerheblichkeit der Höhe der Abfindung für die Streitwertfestsetzung bei Streitigkeiten über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12; KSchG §§ 9, 10; ZPO §§ 92, 515, 566
    Kostenentscheidung: Teilunterliegen bei bezifferter Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 139
  • BB 1986, 2420
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Es ist jedoch anerkannt, dass eine Partei einen bezifferten Antrag stellen kann, wobei auch die Nennung einer Mindestabfindung zulässig ist (vergleiche zum Ganzen BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 522/85 - unter 2 a der Gründe, NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht) 1987, 139 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20

    Arbeitszeitbetrug - verhaltensbedingte Kündigung - Überwachung Detektiv

    Es ist hierbei an Anträge nicht gebunden, denn § 9 Abs. 1 KSchG schließt eine Anwendung von § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO aus (MüKoBGB/Hergenröder, 8. Aufl. 2020, KSchG § 10 Rn. 13; BAG, Beschluss vom 26. Juni 1986 - 2 AZR 522/85 -, Rn. 7, juris).
  • LAG Nürnberg, 29.08.2005 - 2 Ta 109/05

    Streitwert für Auflösungsantrag gemäß § 9 KSchG

    Das Arbeitsgericht, das die Abfindung mit dem vollen Betrag von 12.335,90 EURO als zusätzlichen Wert angesetzt hat, stützt sich auf das LAG Berlin vom 30.12.1999, 7 Ta 6121/99 = LAGE § 12 Streitwert Nr. 119 b, sowie auf die Kostenteilung nach § 92 ZPO im Falle der teilweisen Abweisung des Antrags hinsichtlich einer bezifferten Abfindungssumme (BAG vom 26.06.1986, 2 AZR 522/85).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 803/96

    Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen;

    Gibt das Gericht im Falle eines bezifferten Abfindungsantrags des Arbeitnehmers dem Antrag hinsichtlich der Höhe der Abfindung nicht in vollem Umfang statt, so ist der Arbeitnehmer gemäß § 92 Abs. 1 ZPO zur Zahlung anteiliger Kosten zu verurteilen, es sei denn, daß die Zuvielforderung verhältnismäßig geringfügig war (vgl. BAG Beschluß vom 26. Juni 1986 - 2 AZR 522/85 - AP Nr. 3 zu § 10 KSchG 1969; KR-Spilger, 4. Aufl., § 9 KSchG Rz 92, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis - Verletzung von

    Zwar sind der Arbeitnehmerin nach § 92 ZPO anteilige Kosten aufzuerlegen, wenn sie die von ihr begehrte Abfindung nach den §§ 9, 10 KSchG beziffert hat und das Gericht dem Antrag hinsichtlich der Höhe der Abfindungssumme nicht voll entspricht (BAG, Beschluss vom 26.06.1986 - 2 AZR 522/85).
  • ArbG Solingen, 07.03.2016 - 3 Ca 530/15

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    Dem Kläger sind ein Teil der Kosten aufzuerlegen, da seinem Antrag hinsichtlich der Höhe der Abfindungssumme nicht voll entsprochen worden ist (vgl. BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 522/85).
  • LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96

    Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen

    Soweit die Klägerin in ihren Klageantrag die Formulierung aufgenommen hat, den Abfindungsbetrag "nicht unter 40.000,- DM" festzusetzen, ist hierin ein bezifferter Klageantrag zu sehen (vgl. BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 AZR 522/85 - AP Nr. 3 zu § 10 KSchG 1969), so daß im Urteilstenor die förmliche Abweisung des weitergehenden Begehrens fehlt.
  • LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98

    Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines

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  • LAG Köln, 29.12.2000 - 8 Ta 230/00

    Streitwert; Vergleich; Mehrwert; Zeugnis; Abfindung

    Nach § 12 Abs. 7 S. 1 ist eine Abfindung bei der Streitwertbewertung aber selbst dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer den Auflösungsantrag stellt und dabei den Abfindungsbetrag seinerseits beziffert (BAG vom 26.06.1986, NZA 1987, 139 ; Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz , 3. Aufl., § 12 Rz 115 m. w. N.).
  • LAG Hamburg, 28.10.1987 - 1 Ta 4/87

    Streitwertbeschwerdeverfahren; Rechtsgrundsatz; Verbot der reformatio in peius

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