Rechtsprechung
BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 522/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufteilung der Kosten des Revisionsverfahrens bei beiderseitiger Rücknahme der Revision - Unerheblichkeit der Höhe der Abfindung für die Streitwertfestsetzung bei Streitigkeiten über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 12; KSchG §§ 9, 10; ZPO §§ 92, 515, 566
Kostenentscheidung: Teilunterliegen bei bezifferter Abfindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 13.09.1984 - 9 Ca 274/84
- LAG Baden-Württemberg, 29.03.1985 - 2 Sa 152/84
- BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 522/85
Papierfundstellen
- NZA 1987, 139
- BB 1986, 2420
Wird zitiert von ... (11)
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?
Es ist jedoch anerkannt, dass eine Partei einen bezifferten Antrag stellen kann, wobei auch die Nennung einer Mindestabfindung zulässig ist (vergleiche zum Ganzen BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 522/85 - unter 2 a der Gründe, NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht) 1987, 139 ). - LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 9 Sa 584/20
Arbeitszeitbetrug - verhaltensbedingte Kündigung - Überwachung Detektiv
- LAG Nürnberg, 29.08.2005 - 2 Ta 109/05
Streitwert für Auflösungsantrag gemäß § 9 KSchG
Das Arbeitsgericht, das die Abfindung mit dem vollen Betrag von 12.335,90 EURO als zusätzlichen Wert angesetzt hat, stützt sich auf das LAG Berlin vom 30.12.1999, 7 Ta 6121/99 = LAGE § 12 Streitwert Nr. 119 b, sowie auf die Kostenteilung nach § 92 ZPO im Falle der teilweisen Abweisung des Antrags hinsichtlich einer bezifferten Abfindungssumme (BAG vom 26.06.1986, 2 AZR 522/85).
- BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 803/96
Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen; …
Gibt das Gericht im Falle eines bezifferten Abfindungsantrags des Arbeitnehmers dem Antrag hinsichtlich der Höhe der Abfindung nicht in vollem Umfang statt, so ist der Arbeitnehmer gemäß § 92 Abs. 1 ZPO zur Zahlung anteiliger Kosten zu verurteilen, es sei denn, daß die Zuvielforderung verhältnismäßig geringfügig war (vgl. BAG Beschluß vom 26. Juni 1986 - 2 AZR 522/85 - AP Nr. 3 zu § 10 KSchG 1969;… KR-Spilger, 4. Aufl., § 9 KSchG Rz 92, m.w.N.). - LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - 5 Sa 667/20
Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis - Verletzung von …
- ArbG Solingen, 07.03.2016 - 3 Ca 530/15
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
Dem Kläger sind ein Teil der Kosten aufzuerlegen, da seinem Antrag hinsichtlich der Höhe der Abfindungssumme nicht voll entsprochen worden ist (vgl. BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 522/85). - LAG Hamm, 26.09.1996 - 8 Sa 162/96
Änderungskündigung: Umwandlung einer Vollzeitstelle in zwei Halbtagstellen
Soweit die Klägerin in ihren Klageantrag die Formulierung aufgenommen hat, den Abfindungsbetrag "nicht unter 40.000,- DM" festzusetzen, ist hierin ein bezifferter Klageantrag zu sehen (vgl. BAG, Urteil vom 26.06.1986 - 2 AZR 522/85 - AP Nr. 3 zu § 10 KSchG 1969), so daß im Urteilstenor die förmliche Abweisung des weitergehenden Begehrens fehlt. - LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98
Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 29.12.2000 - 8 Ta 230/00
Streitwert; Vergleich; Mehrwert; Zeugnis; Abfindung
Nach § 12 Abs. 7 S. 1 ist eine Abfindung bei der Streitwertbewertung aber selbst dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer den Auflösungsantrag stellt und dabei den Abfindungsbetrag seinerseits beziffert (BAG vom 26.06.1986, NZA 1987, 139 ;… Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz , 3. Aufl., § 12 Rz 115 m. w. N.). - LAG Hamburg, 28.10.1987 - 1 Ta 4/87
Streitwertbeschwerdeverfahren; Rechtsgrundsatz; Verbot der reformatio in peius