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   BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 522/89   

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https://dejure.org/1990,8987
BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 522/89 (https://dejure.org/1990,8987)
BAG, Entscheidung vom 05.04.1990 - 2 AZR 522/89 (https://dejure.org/1990,8987)
BAG, Entscheidung vom 05. April 1990 - 2 AZR 522/89 (https://dejure.org/1990,8987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamkeit einer Kündigung - Schutzwürdigkeit des Arbeitgebers bei Ungewißheit über den Ausgang eines Kündigungsprozesses - Abwägung mit Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 522/89
    Das Senatsurteil vom 19. Dezember 1985 (- 2 AZR 190/85 - BAGE 50, 319 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) regelt den Weiterbeschäftigungsanspruch bei wiederholten Kündigungen.
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 522/89
    In seinem Urteil vom 2. April 1987 (- 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu B II der Gründe) ist der erkennende Senat ebenfalls dem Beschluß des Großen Senats gefolgt.
  • BAG, 22.06.1988 - 7 AZR 278/86

    Schuljahresbezogene Befristungen des Arbeitsvertrages mit einer Lehrerin -

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 522/89
    Auch der Siebte Senat hat seiner Rechtsprechung den Beschluß des Großen Senats zu Grunde gelegt (Urteil vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 278/86 - sowie Beschluß vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 513/84 - beide nicht veröffentlicht).
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 513/84

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 522/89
    Auch der Siebte Senat hat seiner Rechtsprechung den Beschluß des Großen Senats zu Grunde gelegt (Urteil vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 278/86 - sowie Beschluß vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 513/84 - beide nicht veröffentlicht).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 522/89
    Er zieht die Konsequenz aus der Tatsache, daß die Kündigungsschutzklage nicht als Gegengestaltungsklage, sondern als Feststellungsklage konzipiert worden ist und über die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (seit dem Urteil vom 10. November 1955 - 2 AZR 591/54 - BAGE 2, 221 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht), daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, während des unangefochten bestehenden Arbeitsverhältnisses den Arbeitnehmer nicht nur zu vergüten, sondern auch zu beschäftigen, inzwischen weitgehend Einigkeit besteht.
  • LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ;

    Auszug aus BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 522/89
    Er hat keinen Anlaß gesehen, sich mit der in jenem Verfahren erhobenen Kritik der Vorinstanz auseinanderzusetzen, bei dem Beschluß des Großen Senats handele es sich um eine unzulässige Rechtsfortbildung, da das Berufungsgericht seine Auffassung bzw. seine Zweifel nicht begründet, sondern sich ausschließlich auf die Entscheidung der Dritten Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (- 3 Sa 101/85 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 14) bezogen hatte.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2004 - 9 Sa 2014/03

    Unwirksamkeit einer Wiederholungskündigung und Anforderungen an die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Urt. v. 17.06.1999 - 2 AZR 522/89 = AP Nr. 102 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) muss ein Arbeitgeber in einem solchen Fall jene Umstände im Einzelnen vortragen, welche die behauptete Unternehmerentscheidung hinsichtlich Dauer und organisatorischer Durchführbarkeit verdeutlichen können.
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