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   BAG, 05.09.2002 - 2 AZR 523/01   

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https://dejure.org/2002,6222
BAG, 05.09.2002 - 2 AZR 523/01 (https://dejure.org/2002,6222)
BAG, Entscheidung vom 05.09.2002 - 2 AZR 523/01 (https://dejure.org/2002,6222)
BAG, Entscheidung vom 05. September 2002 - 2 AZR 523/01 (https://dejure.org/2002,6222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Unwirksamkeit einer Wiederholungskündigung - Beteiligungspflicht des Personalrats nach PersVG SN § 78 vor Ausspruch der zweiten Kündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen ordentlichen Änderungskündigung; Erneute Beteiligung des Personalrats vor Ausspruch einer zweiten Kündigung; Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze zur Betriebsratsanhörung bei Wiederholungskündigungen ; Offensichtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Betriebsverfassungsrecht; Personalvertretungsrecht - Personalratsbeteiligung; wiederholte Kündigung bei erster Kündigung durch Vertreter (Personalamt einer Stadt anstatt Oberbürgermeister); "Verbrauch" der Personalratsbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 273/95

    Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 2 AZR 523/01
    Tauchen bei dem Arbeitgeber nachträglich Zweifel auf, ob ihm die Kündigung durch den Bevollmächtigten als Willenserklärung zugerechnet werden kann, und wiederholt er daraufhin selbst die Kündigung, so leitet er damit einen neuen Kündigungsvorgang ein und hat deshalb den Betriebsrat erneut anzuhören (31. Januar 1996 - 2 AZR 273/95 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 90; vgl. schon 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP aaO Nr. 55 = EzA aaO Nr. 78; Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 102 Rn. 26; Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 8. Aufl. § 102 Rn. 56; Stege/Weinspach/Schiefer BetrVG 9. Aufl. § 102 Rn. 31 b; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 57 a).

    c) Daraus, daß der Personalamtsleiter "i. A." auf einem Briefbogen des Personalamts gekündigt hat, lassen sich ebenfalls keine Besonderheiten gegenüber dem Ausgangsfall des Senatsurteils vom 31. Januar 1996 (aaO) herleiten.

  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 2 AZR 523/01
    Wegen der Einzelheiten, wann bei Kündigungen die Mitwirkungsrechte des Personalrats zu beachten sind und unter welchen Voraussetzungen sie entfallen, ist die Rechtsprechung zur Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG sinngemäß auf die Personalratsbeteiligung anzuwenden (BAG 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 -BAGE 35, 118; 12. März 1986 - 7 AZR 20/83 - BAGE 51, 246; KR-Etzel 6. Aufl. §§ 72, 79, 108 Abs. 2 BPersVG Rn. 13).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89

    Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 2 AZR 523/01
    Tauchen bei dem Arbeitgeber nachträglich Zweifel auf, ob ihm die Kündigung durch den Bevollmächtigten als Willenserklärung zugerechnet werden kann, und wiederholt er daraufhin selbst die Kündigung, so leitet er damit einen neuen Kündigungsvorgang ein und hat deshalb den Betriebsrat erneut anzuhören (31. Januar 1996 - 2 AZR 273/95 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 90; vgl. schon 11. Oktober 1989 - 2 AZR 88/89 - AP aaO Nr. 55 = EzA aaO Nr. 78; Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 102 Rn. 26; Däubler/Kittner/Klebe BetrVG 8. Aufl. § 102 Rn. 56; Stege/Weinspach/Schiefer BetrVG 9. Aufl. § 102 Rn. 31 b; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 57 a).
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 2 AZR 523/01
    Wegen der Einzelheiten, wann bei Kündigungen die Mitwirkungsrechte des Personalrats zu beachten sind und unter welchen Voraussetzungen sie entfallen, ist die Rechtsprechung zur Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG sinngemäß auf die Personalratsbeteiligung anzuwenden (BAG 4. März 1981 - 7 AZR 104/79 -BAGE 35, 118; 12. März 1986 - 7 AZR 20/83 - BAGE 51, 246; KR-Etzel 6. Aufl. §§ 72, 79, 108 Abs. 2 BPersVG Rn. 13).
  • LAG Sachsen, 26.07.2001 - 8 Sa 141/01

    Erforderlichkeit der Personalratsbeteiligung, wenn der Arbeitgeber nach Zugang

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 2 AZR 523/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Juli 2001 - 8 Sa 141/01 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Das Gestaltungsrecht und die damit im Zusammenhang stehende Beteiligung des Personalrats ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung verbraucht (BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 -BAGE 74, 185; 5. September 2002 - 2 AZR 523/01 - AP LPVG Sachsen § 78 Nr. 1; zuletzt 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 -).
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Dieses Gestaltungsrecht und die damit im Zusammenhang stehende Betriebsratsanhörung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung verbraucht (Senat 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185; 5. September 2002 - 2 AZR 523/01 - AP LPVG Sachsen § 78 Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2012 - 3 Sa 603/11

    Erforderlichkeit einer erneuten Beteiligung des Personalrats bei wiederholter

    Die dargestellten Grundsätze, die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Betriebsratsanhörung entwickelt worden sind, gelten auch für die Personalratsbeteiligung bei Kündigungen nach den entsprechenden Personalvertretungsvorschriften der Länder ( BAG 05. September 2002 - 2 AZR 523/01 - Rn 14, ZTR 2003, 153 ).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass § 102 BetrVG die Anhörung des Betriebsrats vor "jeder" Kündigung, § 83 Satz Abs. 1 Satz 1 LPersVG Rh.-Pf. hingegen nur die Mitwirkung des Personalrats bei "der" ordentlichen Kündigung vorschreibt ( vgl. BAG 05. September 2002 - 2 AZR 523/01 - Rn 15, ZTR 2003, 153 ).

    Es wäre sonst kaum sinnvoll festzulegen, bis zu welcher zeitlichen Grenze eine zweite Kündigung noch als Verwirklichung des ersten Kündigungsentschlusses im Rechtssinne gewertet werden kann ( BAG 05. September 2002 - 2 AZR 523/01 - Rn 21, ZTR 2003, 153 ).

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.03.2014 - 6 Sa 354/13

    Kündigung, Kündigung, erneute, Betriebsratsanhörung, Anhörung, erneute

    Das Gestaltungsrecht und die damit im Zusammenhang stehende Betriebsratsanhörung ist mit dem Zugang der Kündigungserklärung verbraucht (BAG, aaO.; 16.09.1993 - 2 AZR 267/93 - 05.09.2002 - 2 AZR 523/01 - 03.04.2008 - 2 AZR 965/06 - jeweils zitiert nach Juris).
  • LAG Köln, 02.11.2007 - 11 Sa 960/07

    Änderungskündigung mit "vorfristigem" Änderungsangebot

    Sollte die Beklagte, wie von ihr behauptet, im Kündigungsschreiben vom 02.06.2006 tatsächlich die Kündigungsfrist "versehentlich" bzw. "irrtümlich" falsch berechnet haben - was bereits deshalb durchgreifenden Zweifeln unterliegt, weil die Beklagte unstreitig nicht nur bei der Klägerin, sondern auch bei anderen Arbeitnehmern in deren Änderungskündigungen sog. vorfristige Änderungsangebote aufgenommen hat - wäre es ihr, worauf die Klägerin zu Recht hingewiesen hat, unbenommen geblieben, eine erneute Änderungskündigung ohne die Fehlerhaftigkeit der vorherigen Änderungskündigung auszusprechen, die - die Wirksamkeit im Übrigen unterstellt - als sog. Wiederholungskündigung lediglich der erneuten Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG bedurft hätte (vgl. BAG, Urteil vom 05.09.2002 - 2 AZR 523/01, AP Nr. 1 zu § 78 LPVG Sachsen; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04, AP Nr. 196 zu § 626 BGB).
  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1817/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann ein Anhörungsverfahren grundsätzlich nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (BAG in st. Rspr., etwa Urteil vom 3. April 2008 - 2 AZR 965/06 - EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 21; BAG Urteil vom 5. Sept. 2002 - 2 AZR 523/01 - AP Nr. 130 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1819/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann ein Anhörungsverfahren grundsätzlich nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (BAG in st. Rspr., etwa Urteil vom 3. April 2008 - 2 AZR 965/06 - EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 21; BAG Urteil vom 5. Sept. 2002 - 2 AZR 523/01 - AP Nr. 130 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1818/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann ein Anhörungsverfahren grundsätzlich nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (BAG in st. Rspr., etwa Urteil vom 3. April 2008 - 2 AZR 965/06 - EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 21; BAG Urteil vom 5. Sept. 2002 - 2 AZR 523/01 - AP Nr. 130 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1820/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, auf den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen, kann ein Anhörungsverfahren grundsätzlich nur für die Kündigung Wirksamkeit entfalten, für die es eingeleitet worden ist (BAG in st. Rspr., etwa Urteil vom 3. April 2008 - 2 AZR 965/06 - EzA § 102 BetrVG 2001 Nr. 21; BAG Urteil vom 5. Sept. 2002 - 2 AZR 523/01 - AP Nr. 130 zu § 102 BetrVG 1972).
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