Rechtsprechung
   BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 626; KSchG § 1 Abs. 2; BOStrab (vom 11. Dezember 1987) § 1 Abs. 6, § 10 Abs. 1

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
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  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung - Alkoholmißbrauch

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Außerordentliche Kündigung bei außerdienstlichem Alkoholmißbrauch

  • Betriebs-Berater

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher Teilnahme am Straßenverkehr

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher Teilnahme am Straßenverkehr

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung von alkoholkranken Arbeitnehmern

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGB § 626 Nr. 168

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 86, 95
  • NJW 1998, 554
  • MDR 1997, 1130
  • NZV 1998, 112
  • BB 1997, 1312
  • BB 1998, 109
  • DB 1997, 1240
  • DB 1997, 2386
  • NZA 1997, 1281



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Wird zitiert von ... (175)  

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09  

    Fristlose Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Es ist nicht stets und von vorneherein ausgeschlossen, verlorenes Vertrauen durch künftige Vertragstreue zurückzugewinnen (Senat 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 86, 95).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04  

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Da der in § 626 Abs. 1 BGB verwendete Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. des Senats, vgl. beispw. 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; zuletzt: 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BG 2002 § 626 Nr. 6).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98  

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Dem Landesarbeitsgericht ist zuzugeben, daß eine Abmahnung auch bei Handlungsweisen, die den sog. Vertrauensbereich berühren, nicht stets entbehrlich, sondern notwendig ist, wenn ein steuerbares Verhalten in Rede steht und es erwartet werden kann, daß das Vertrauen wiederhergestellt wird (Senatsurteil vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102 = AP Nr. 137 zu § 626 BGB, zu II 1 d der Gründe).

    Daran zeigt sich jedoch, daß der Senat mit seiner Entscheidung vom 4. Juni 1997 (aaO) nur verdeutlicht hat, daß die früher getroffene Unterscheidung nach verschiedenen Störbereichen von bloß eingeschränktem Wert war.

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