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   BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87   

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https://dejure.org/1988,7625
BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87 (https://dejure.org/1988,7625)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1988 - 2 AZR 530/87 (https://dejure.org/1988,7625)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1988 - 2 AZR 530/87 (https://dejure.org/1988,7625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen einer ncht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats für die Wirksamkeit einer Kündigung - Inhalt einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats - Sinn und Zweck des Anhörungsrechts des Betriebsrats bei einer Kündigung - Ausmaß der betrieblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
    Sinn und Zweck dieser primär dem kollektiven Interessenschutz dienenden Bestimmung (BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972) ist es, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, sein Mitbestimmungsrecht (Anhörungsrecht) ordnungsgemäß ausüben und sich eine Meinung bilden zu können.

    Die Unterrichtung der übrigen Mitglieder des Betriebsrates durch den Vorsitzenden stellt in diesem Fall keine zusätzliche eigene Ermittlung durch den Betriebsrat dar, deren Notwendigkeit die Einleitung des Anhörungsverfahrens fehlerhaft macht (vgl. BAGE 49, 136 = AP, aa0).

    Die Beklagte hat insoweit nicht behauptet, Br als Erklärungsboten eingeschaltet zu haben (vgl. BAGE 49, 136 = AP, aa0).

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
    Hierfür genügt es in der Regel nicht, die Kündigungsgründe nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig zu bezeichnen und bloße Werturteile ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen anzugeben (BAGE 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972; KR-Etzel, 2. Aufl., § 102 BetrVG Rz 62, 62 c; Hess/ Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 102 Rz 32).

    Der vom Arbeitgeber als maßgebend erachtete Sachverhalt ist unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluß hergeleitet wird, näher so zu beschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAGE 30, 386, 394 = AP, aa0).

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
    Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat schriftlich oder mündlich neben den näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers, die Art und den Zeitpunkt der Kündigung, vor allen Dingen die seiner Ansicht nach maßgeblichen Gründe für die beabsichtigte Kündigung mitzuteilen (BAGE 30, 176; 34, 309, 315 = AP Nr. 15 und 22 zu § 102 BetrVG 1972).

    Die Frage, ob diese Vorwürfe inhaltlich zutreffen und angesichts der Abmahnung vom 20. März 1985 eine Kündigung zu rechtfertigen vermögen, ist keine solche der Wirksamkeit der Anhörung des Betriebsrates, sondern eine solche der Sozialwidrigkeit der Kündigung (vgl. BAGE 34, 309 = AP, aa0).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
    Es ist Sache des Klägers und nicht die der Beklagten, Gründe für eine fehlende sachliche Rechtfertigung zur Befristung vorzutragen (BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
    Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Kündigung nur noch eine befristete Weiterbeschäftigung an, so handelt es sich nicht um eine Änderungskündigung, die unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 2 KSchG angenommen und mit einer Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG bekämpft werden kann (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
    Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Kündigung nur noch eine befristete Weiterbeschäftigung an, so handelt es sich nicht um eine Änderungskündigung, die unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 2 KSchG angenommen und mit einer Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG bekämpft werden kann (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
    Hat der Betriebsrat (d.h. der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder vom Betriebsrat bevollmächtigte Mitglieder) bereits den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen, dann wäre es eine reine Förmelei, vom Arbeitgeber gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAGE 26, 102 = AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972, mit Anm. von Herschel; 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972; 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
    Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat schriftlich oder mündlich neben den näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers, die Art und den Zeitpunkt der Kündigung, vor allen Dingen die seiner Ansicht nach maßgeblichen Gründe für die beabsichtigte Kündigung mitzuteilen (BAGE 30, 176; 34, 309, 315 = AP Nr. 15 und 22 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
    Die Unwirksamkeit tritt nicht nur ein, wenn die Anhörung ganz unterblieben ist, sondern auch dann, wenn eine durchgeführte Anhörung fehlerhaft erfolgt ist (BAGE 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
    Hat der Betriebsrat (d.h. der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder vom Betriebsrat bevollmächtigte Mitglieder) bereits den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen, dann wäre es eine reine Förmelei, vom Arbeitgeber gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAGE 26, 102 = AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972, mit Anm. von Herschel; 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972; 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2013 - 16 Sa 223/13

    Betriebsratsanhörung und Mitteilung der Sozialdaten

    Hat ein Betriebsratsmitglied, dessen Wissen dem Betriebsrat nicht sofort und unmittelbar zuzurechnen ist, wie es etwa gemäß § 26 Abs. 1 BetrVG bei dem Betriebsratsvorsitzenden der Fall ist, vor Einleitung des Anhörungsverfahrens jedoch weder das Gremium noch einen zuständigen Vertreter unterrichtet, so kann sich der Arbeitgeber hierauf nicht berufen (BAG, Urteil vom 24.03.1988, 2 AZR 530/87 Rn. 26).
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