Rechtsprechung
   BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1078
BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05 (https://dejure.org/2006,1078)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2006 - 2 AZR 539/05 (https://dejure.org/2006,1078)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 (https://dejure.org/2006,1078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des besonderen Schutzes als Schwerbehinderter; Wirksame Kündigung eines Schwerbehinderten; Notwendigkeit der Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist; Rechtzeitige Geltendmachung der Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung eines Schwerbehinderten; Auswirkungen ...

  • Judicialis

    SGB IX aF §§ 85 ff.; ; SGB IX aF § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Schwerbehindertenrecht - Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen des Vorwurfs der Kassenmanipulation und Unterschlagung; Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter: Mitteilungspflicht des Schwerbehinderten innerhalb Monatsfrist nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte: Erfordernis der Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft binnen Monatsfrist nach Ausspruch der Kündigung ? Mögliche Kürzung der Monatsfrist auf drei Wochen durch Rechtsprechungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • doczz.com.br (Auszüge)

    Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte, Voraussetzungen der Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung nach § 85 SGB IX, Verkürzung der Hinweispflicht des Schwerbehinderten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Besonderer Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.7.2006)

    Schwerbehinderte müssen künftig schneller auf Kündigung reagieren // Mitteilungsfrist soll auf drei Wochen verkürzt werden

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Frist für die Mitteilung der Schwerbehinderung nach Zugang der Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1035
  • DB 2006, 1503
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 369/79

    Materielle Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05
    b) Das Bundesarbeitsgericht beurteilt jedoch die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich im Prozess auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung nach § 85 SGB IX aF geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).

    Beim Vorliegen besonderer Umstände kann die Monatsfrist jedoch durchbrochen werden (BAG 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).

  • BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79

    Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz nach dem SchwbG

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05
    Auch wenn der Arbeitgeber bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung keine Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft oder dem entsprechenden Feststellungsantrag des Arbeitnehmers hatte, genügt es für den Erhalt des besonderen Kündigungsschutzes, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb der Monatsfrist seine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderteneigenschaft mitteilt (BAG 14. Mai 1982 - 7 AZR 1221/79 - BAGE 39, 59).
  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78

    Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05
    b) Das Bundesarbeitsgericht beurteilt jedoch die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich im Prozess auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung nach § 85 SGB IX aF geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).
  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05
    b) Das Bundesarbeitsgericht beurteilt jedoch die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich im Prozess auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung nach § 85 SGB IX aF geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen (19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP SchwbG § 12 Nr. 5 = EzA SchwbG § 12 Nr. 6; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 - BAGE 30, 141; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79 -).
  • BAG, 16.12.1980 - 7 AZR 1031/78

    Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05
    Bei einer derartigen Kenntnis bestehe jedenfalls bei einer unwesentlichen Überschreitung der Monatsfrist kein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitgebers darauf, dass der Arbeitnehmer nicht Schwerbehinderter iSd. § 12 SchwbG (hier: § 85 SGB IX aF) sei und es daher zu einer Kündigung keiner Zustimmung der Hauptfürsorgestelle (hier: des Integrationsamts) bedürfe (BAG 16. Dezember 1980 - 7 AZR 1031/78 -).
  • LAG Hamm, 07.07.2005 - 8 Sa 2024/04

    Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Anerkennungsantrag,

    Auszug aus BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 7. Juli 2005 - 8 Sa 2024/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    a) Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens - wie hier - rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt, steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung keine Kenntnis hatte (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, BAGE 133, 249; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 15) .

    Dies ist mit Blick auf den Sonderkündigungsschutz eines Arbeitnehmers nach §§ 85 ff. SGB IX der Fall, wenn der Arbeitgeber von der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch keine Kenntnis hatte und der Arbeitnehmer sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber auf seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft beruft (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - aaO; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 16) .

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    aa) Wenn der Senat zu § 85 SGB IX bisher darauf abgestellt hat, den schwerbehinderten Menschen treffe die Obliegenheit, bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bzw. der Antragstellung beim Versorgungsamt diesen innerhalb einer Frist von regelmäßig einem Monat (vgl. zur Ankündigung des Senats, künftig eine Regelfrist von drei Wochen in Anlehnung an § 4 KSchG zu erwägen: 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5, zu III der Gründe) auf den besonderen Kündigungsschutz hinzuweisen, so ist dies aus Vertrauensschutzgesichtspunkten gerechtfertigt (vgl. Senat 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355, zu II 2 a und II 3 der Gründe).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

    Das ergibt sich schon daraus, dass § 85 iVm. § 2 SGB IX mit der "Schwerbehinderung" ohnehin auf einen objektiven Grad der Behinderung und nicht auf dessen behördliche Feststellung abstellt (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 324/06 - Rn. 24, BAGE 124, 43; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 15, AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5) .

    Gleichwohl trifft den Arbeitnehmer - sowohl im Fall der außerordentlichen als auch der ordentlichen Kündigung - bei Unkenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung bzw. der Antragstellung die Obliegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist - die in der Regel drei Wochen beträgt - auf den besonderen Kündigungsschutz hinzuweisen (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, AP SGB IX § 85 Nr. 8 = EzA SGB IX § 85 Nr. 6; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - zu II 3 b der Gründe, AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5) .

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

    Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer - wie hier - im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten, so steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX - abgesehen von den sich aus § 90 SGB IX ergebenden Ausnahmen - nach dem Wortlaut des Gesetzes auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung nichts wusste (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 15, AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5).

    Nach den vom Senat hierzu aufgestellten Grundsätzen muss sich der Arbeitnehmer, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz nach § 85 SGB IX erhalten will, nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist, die drei Wochen beträgt (BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - BAGE 125, 345; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 45, aaO), gegenüber dem Arbeitgeber auf seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen.

    Ihre Überschreitung führt danach regelmäßig, aber nicht zwingend zur Verwirkung (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - aaO).

  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

    a) Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer - wie hier - im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten, so steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX - abgesehen von den sich aus § 90 SGB IX ergebenden Ausnahmen - an sich auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung nichts wusste (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5).

    Danach muss der Arbeitnehmer, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz nach § 85 SGB IX aF erhalten will, nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist, die drei Wochen beträgt (früher einen Monat, vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - AP SGB IX § 85 Nr. 5 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 83), gegenüber dem Arbeitgeber seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft geltend machen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2010 - 1 Sa 403 e/09

    Kündigungsschutzklage, Kündigung, Zugang, Schwerbehinderung, Feststellungsantrag,

    Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter gestellt, der rückwirkend positiv beschieden wird, so steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff SGB IX - abgesehen von den sich aus § 90 SGB IX ergebenden Ausnahmen an sich auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung nicht wusste (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05).

    Die Verwirkung setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber die Schwerbehinderung oder den Antrag nicht kennt und deshalb mit der Zustimmungspflichtigkeit der Kündigung nicht rechnen kann (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 324/06; 12.01.2006 - 2 AZR 539/05).

    Unter der Geltung des § 85 SGB IX a. F. war das Bundesarbeitsgericht der Auffassung, dass die angemessene Frist einen Monat beträgt (vgl. BAG, 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05; 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06, bereits unter Hinweis auf die angekündigte geänderte Rechtsprechung zur Mitteilungsfrist; 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76; 17. September 1981 - 2 AZR 369/79).

    Ein Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber einen Monat nach Zugang der Kündigung seine Schwerbehinderung mitteilt und zugleich Klage erhebt, hätte zwar die Monatsfrist eingehalten; die Kündigung wäre aber trotzdem wegen Versäumung der Frist des § 4 KSchG wirksam (so auch Urteil des BAG vom 12.01.2006 - 2 AZR 539/05 -).

    Dieser Rechtsprechungswechsel war aber zuvor bereits im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.01.2006 zum Aktenzeichen 2 AZR 539/05 angekündigt worden.

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Ein Grund, dies nach der teilweisen Neufassung der §§ 85 ff. SGB IX anders zu sehen (vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - EzA SGB IX § 85 Nr. 5), besteht nicht.

    Danach muss der Arbeitnehmer, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz nach § 85 SGB IX aF erhalten will, nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist, die bisher mit einem Monat (in Zukunft wohl: drei Wochen, vgl. BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5) angenommen wurde, gegenüber dem Arbeitgeber seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft geltend machen.

  • LAG München, 23.07.2009 - 4 Sa 1049/08

    Schwerbehinderung

    Zwar steht dem schwerbehinderten Menschen der volle Sonderkündigungsschutz nach den §§ 85 f SGB IX unabhängig davon zu, ob dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung bekannt ist oder nicht (etwa BAG, U. v. 12.01.2006, 2 AZR 539/05, AP Nr. 3 zu § 85 SGB IX - II. 3. a der Gründe -).

    Unterlässt der Arbeitnehmer im Rahmen dieser Obliegenheit eine solche Mitteilung - innerhalb einer entsprechenden Frist -, ist die Kündigung nicht bereits wegen der fehlenden Zustimmung des Integrationsamtes unwirksam - der Arbeitnehmer hat dann allein den besonderen Kündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch verwirkt (BAG, etwa U. v. 12.01.2006, aaO - II. 3. b der Gründe, m. w. N. -).

    In der auch vom Arbeitsgericht angezogenen Entscheidung vom 12.01.2006 (2 AZR 539/05, aaO) hat das BAG im Rahmen eines obiter dictums erwogen, nach der Neufassung des SGB IX und des § 4 KSchG künftig von einer Regelfrist von drei Wochen auszugehen, innerhalb derer der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung (oder einen entsprechenden Feststellungsantrag) zur Vermeidung der Verwirkung seines Berufendürfens hierauf mitteilen muss.

    Deshalb sind je nach den Umständen des Einzelfalles geringfügige Überschreitungen dieser Frist denkbar/unschädlich (vgl. BAG, U. v. 16.01.1985, 7 AZR 373/83, AP Nr. 14 zu § 12 SchwbG; zuletzt U. v. 12.01.2006, 2 AZR 539/05 aaO - II. 3. c/Rz. 18 der Gründe, m. w. N. - siehe näher auch BAG, U. v. 05.12.1980, 7 AZR 931/78; U. v. 16.12.1980, 7 AZR 1031/78; U. v. 17.09.1981, 2 AZR 369/79 - letztere drei Entscheidungen sind unveröffentlicht und jeweils dokumentiert in juris - siehe näher auch APS-Vossen, 3. Aufl. 2007, § 85 SGB IX Rz. 17 m. w. N.).

    In einem solchen Fall besteht jedenfalls bei einer nicht wesentlichen Überschreitung der Mitteilungsfrist kein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitgebers darauf, dass der Arbeitnehmer nicht Schwerbehinderter im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist und es daher zur Kündigung keiner Zustimmung des Integrationsamtes bedurfte (BAG, U. v. 12.01.2006, 2 AZR 539/05, aaO - II. 3. c der Gründe -).

    Im Unterschied zu Fallgestaltungen, in denen der Arbeitgeber keinerlei Kenntnis von irgendwelchen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des zu kündigenden Arbeitnehmers hat, besteht in Fällen wie dem vorliegenden ein geringerer Vertrauensschutz des Arbeitgebers, der es rechtfertigt, geringfügige Durchbrechungen/Überschreitungen der Regelfrist um wenige - hier lediglich drei - Kalendertage als unschädlich für den Erhalt des besonderen Kündigungsschutzes nach § 85 SGB IX zu erachten (siehe auch BAG, U. v. 05.12.1980, 7 AZR 931/78, aaO - II. aE der Gründe - U. v. 16.12.1980, 7 AZR 1031/78, aaO; U. v. 12.01.2006, 2 AZR 539/05, aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14

    Betriebsratsanhörung mit danach neuem Sachverhalt - umfangreiche Stellungnahme

    Ihre Überschreitung führt danach regelmäßig, aber nicht zwingend, zur Verwirkung (BAG 23.02.2010 - 2 AZR 659/08, juris Rn. 16; 13.02.2008 - 2 AZR 864/06, juris Rn. 45, 46; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 539/05, juris Rn. 16).
  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

    Sollte die Klägerin die bisher geltende Monatsfrist zur Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes nur geringfügig überschritten haben, so wird das Landesarbeitsgericht die in der Entscheidung des Senats vom 12. Januar 2006 (- 2 AZR 539/05 - AP SGB IX § 85 Nr. 3 = EzA SGB IX § 85 Nr. 5) niedergelegten Grundsätze zu beachten haben.

    Das Erfordernis der Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes ist jedoch unter dem Gesichtspunkt einer ansonsten eintretenden Verwirkung zu sehen (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.05.2007 - 7 Sa 103/06

    Außerordentliche Kündigung: Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Tatkündigung

  • LAG Hamm, 30.06.2010 - 2 Sa 49/10

    Kündigung bei wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach

  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 8 Sa 263/07

    Sonderkündigungsschutz nach Schwerbehindertenrecht bei zeitlich gestaffeltem

  • LAG Niedersachsen, 22.01.2007 - 5 Sa 626/06

    Richtiger Zeitpunkt für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage im Falle einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.04.2009 - 5 Sa 412/08

    Kündigung, außerordentlich, Schwerbehinderung, Nachweis, Intregrationsamt,

  • LAG Köln, 16.07.2008 - 3 Sa 190/08

    außerordentliche Kündigung; Arbeitssicherheit; Arbeitsunfall; Abmahnung;

  • LAG Köln, 27.11.2006 - 14 Sa 396/06

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

  • ArbG Iserlohn, 26.11.2009 - 4 Ca 2001/09

    Bestand des Sonderkündigungsschutzes als Schwerbehinderter bei wahrheitswidriger

  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

  • LAG Köln, 08.11.2010 - 5 Sa 496/10

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; unbegründete

  • ArbG Düsseldorf, 12.01.2009 - 2 Ca 6263/08

    Kündigung, Schwerbehinderung, Haushaltshilfe

  • ArbG Berlin, 07.10.2008 - 8 Ca 12611/08

    Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft bei Einstellung -

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.11.2021 - 3 Ca 3052/21

    Corona-Pandemie - fristlose Kündigung bei Weigerung Mund-Nasen-Bedeckung zu

  • VG München, 19.04.2012 - M 15 K 11.5091

    Fristbeginn nach § 91 Abs. 2 Satz 2 SGB IX

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht