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BAG, 16.03.1961 - 2 AZR 539/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Neue Dienstverfehlungen - Außerordentliche fristlose Kündigung - Wiederholte Androhung - Ordentliche Kündigung - Schuldlose Verletzung von Dienstpflichten - Verhaltensbedingter Kündigungsgrund - Straßenbahnschaffner - Fahrgast ohne Fahrschein
Verfahrensgang
- LAG Bremen, 30.09.1959 - I Sa 29/59
- BAG, 16.03.1961 - 2 AZR 539/59
Papierfundstellen
- BAGE 11, 57
- NJW 1961, 1421 (Ls.)
- BB 1961, 642
- DB 1961, 779
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98
Außerordentliche Kündigung
Deshalb können verhaltensbedingte Gründe eine außerordentliche Kündigung in der Regel nur dann rechtfertigen, wenn der Gekündigte nicht nur objektiv und rechtswidrig, sondern auch schuldhaft seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt hat (Senatsurteile vom 27. Juli 1961 - 2 AZR 255/60 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; vom 16. März 1961 - 2 AZR 539/59 - BAGE 32, 214 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; vom 30. September 1993 - 2 AZR 188/93 - EzA Nr. 152 zu § 626 BGB n. F.; vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 226/93 - BAGE 74, 325 = AP Nr. 114 zu § 626 BGB "grundsätzlich"; vom 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP Nr. 130 zu § 626 BGB und vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92
Außerordentliche Kündigung - Drucksituation
Ein verhaltensbedingter wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung setzt nach § 626 BGB nicht nur die objektive und rechtswidrige Verletzung einer Vertragspflicht, sondern darüber hinaus auch ein schuldhaftes, vorwerfbares Verhalten des Arbeitnehmers voraus (ständige Rechtsprechung des BAG: Urteil vom 16. März 1961 - 2 AZR 539/59 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung;… vgl. auch die Nachweise bei KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 107;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 680). - BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
Entgegen der Auffassung der Revision hat das Landesarbeitsgericht auch zutreffend unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Zweiten Senats vom 16. März 1961 - 2 AZR 539/59 - (BAG 11, 57) darauf hingewiesen, daß diese früheren Vorfälle, die Gegenstand der Abmahnung waren, nicht unmittelbar als Kündigungsgrund herangezogen werden können, sondern nur zur Unterstützung eines später entstandenen Kündigungsgrundes.
- BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
Nichtigkeit einer Personalratswahl - Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden des …
Der Arbeitnehmer muß in der Regel schuldhaft gegen die ihm obliegenden Vertragspflichten verstoßen haben (BAGE 11, 57 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung). - ArbG Wuppertal, 13.12.2007 - 1 Ca 1469/07
Fristlose Kündigung; Druckkündigung
Im Regelfall sind nur solche Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers relevant, bei denen die Pflichtverstöße schuldhaft und rechtswidrig sind (BAG v. 16.03.1961 - 2 AZR 539/59 - AP Nr. 2 zu § 1 KSchG verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98
Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 14 Sa 101/92
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung; Verhaltensbedingte Kündigung wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 22.02.1985 - 16 (11) Sa 1650/84
Rechtmäßigkeit der ordentlichen fristgemäßen Kündigung eines Ausländers wegen des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 25.03.1997 - 9 Sa 2097/96
Kündigung durch den Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
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