Rechtsprechung
   BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5290
BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92 (https://dejure.org/1993,5290)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1993 - 2 AZR 539/92 (https://dejure.org/1993,5290)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1993 - 2 AZR 539/92 (https://dejure.org/1993,5290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil personenbedingte Gründe vorliegen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorms des § 1 KSchG Denkgesetz oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 1 b aa der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26, a.a.O., zu II der Gründe; für dauernde Leistungsunfähigkeit Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25, a.a.O.) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen Krankheit ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.

    Die weiteren Ausführungen zu diesem Punkt enthalten eine nahezu wörtliche Wiedergabe von Zitaten aus dem Senatsurteil vom 28. Februar 1990 (- 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25, a.a.O.) zum Vorliegen einer betrieblichen Beeinträchtigung bei dauernder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
    Interessen (Anschluß an BAG Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Der Revision ist zuzugeben, daß bei der Feststellung der negativen Gesundheitsprognose - hinsichtlich der erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen geht übrigens auch der Senat von der in Rede stehenden Gleichsetzung aus (so BAG Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), vgl. dazu noch unten zu II 1 e - diese Gleichsetzung den Eindruck einer Denkfehlerhaftigkeit erwecken kann.

    Der Senat hat nämlich im Urteil vom 21. Mai 1992 (- 2 AZR 399/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) entschieden, sei der Arbeitnehmer bereits längere Zeit arbeitsunfähig krank und sei im Zeitpunkt der Kündigung die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit noch völlig ungewiß, so könne diese Ungewißheit wie eine feststehende dauernde Arbeitsunfähigkeit zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führen.

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
    Angesichts dieses vom Landesarbeitsgericht festgestellten und nicht mit einer formellen Revisionsrüge angegriffenen Sachverhalts (§ 561 ZPO) liegt auch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Senatsurteile vom 18. September 1986 - 2 AZR 68/85 - unveröffentlicht, zu II 4 der Gründe; vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe) keine bewußte Falschinformation des Sprecherausschusses vor.

    Das entspricht ebenfalls der Rechtsprechung des Senats (siehe u. a. Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1, 2 der Gründe und vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP, a.a.O.).

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26, a.a.O., zu II der Gründe; für dauernde Leistungsunfähigkeit Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25, a.a.O.) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen Krankheit ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.

    Eine allgemeine abschließende Interessenabwägung, die in jedem Einzelfall (so Senatsurteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 240/81 - BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7, a.a.O.) als dritte Voraussetzung für eine Kündigung wegen Langzeiterkrankung zu erfolgen hat, kann darin nicht gesehen werden.

  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89

    Beteiligung des Betriebsrates durch das vorherige Anhörungsrecht vor ordentlicher

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
    Angesichts dieses vom Landesarbeitsgericht festgestellten und nicht mit einer formellen Revisionsrüge angegriffenen Sachverhalts (§ 561 ZPO) liegt auch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Senatsurteile vom 18. September 1986 - 2 AZR 68/85 - unveröffentlicht, zu II 4 der Gründe; vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe) keine bewußte Falschinformation des Sprecherausschusses vor.
  • BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Übernahme eines gepachteten Betriebes

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
    Angesichts dieses vom Landesarbeitsgericht festgestellten und nicht mit einer formellen Revisionsrüge angegriffenen Sachverhalts (§ 561 ZPO) liegt auch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Senatsurteile vom 18. September 1986 - 2 AZR 68/85 - unveröffentlicht, zu II 4 der Gründe; vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein, zu II 1 der Gründe sowie vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 78/89 - unveröffentlicht, zu II 1 a der Gründe) keine bewußte Falschinformation des Sprecherausschusses vor.
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
    Das entspricht ebenfalls der Rechtsprechung des Senats (siehe u. a. Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1, 2 der Gründe und vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP, a.a.O.).
  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zum Nachweis einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit im Zusammenhang mit Erkrankungen (Senatsurteil vom 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung, zu II 1 a der Gründe, m.w.N., auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 240/81
    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
    Eine allgemeine abschließende Interessenabwägung, die in jedem Einzelfall (so Senatsurteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 240/81 - BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7, a.a.O.) als dritte Voraussetzung für eine Kündigung wegen Langzeiterkrankung zu erfolgen hat, kann darin nicht gesehen werden.
  • LAG Hamm, 20.08.1992 - 4 Sa 94/92

    Kündigung; Krankheitsbedingte Kündigung; Mangelnde körperliche Eignung;

    Auszug aus BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. August 1992 - 4 Sa 94/92 - aufgehoben.
  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92

    Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung

  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    b) Eine Kündigung ist nach § 31 Abs. 2 Satz 3 SprAuG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Sprecherausschuß zuvor überhaupt angehört zu haben, sondern - insofern gilt für den Sprecherausschuß nichts anderes wie für die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 539/92 - EEK II/216; Löwisch aaO § 31 Rn.14; Hromadka aaO § 31 Rn. 22) - auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 31 Abs. 2 Satz 2 SprAuG entweder nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug, oder bewußt irreführend nachgekommen ist (st. Rspr. BAG zu § 102 BetrVG 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - BAGE 78, 39, 45, 45 a; 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96).
  • BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 455/95

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

    Die Rechtsprechung (vgl. BAG Urteile vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 - AP Nr. 30, aaO, zu III 3a der Gründe und vom 19. Mai 1993 - 2 AZR 539/92 - n. v., zu II 1e bb der Gründe) hat die erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen in diesem Fall einer krankheitsbedingten Kündigung gerade darin gesehen, daß der Arbeitgeber auf unabsehbare Zeit gehindert wird, sein Direktionsrecht auszuüben; der Arbeitgeber könne den Arbeitnehmer schon allein hinsichtlich der Bestimmung von Zeit und Reihenfolge der Arbeit nicht mehr frei einsetzen; eine irgendwie geartete Planung seines Einsatzes sei - hier nach mehr als 1 1/2jährigem Fehlen - ebensowenig möglich wie der Einsatz von Vertretungskräften.

    Der Arbeitgeber kann dann aber nicht gehindert werden, mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers auf Dauer einen anderen Arbeitnehmer zu beauftragen (Senatsurteil vom 19. Mai 1993, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner

    Bezüglich der Anforderungen an die Mitteilungspflicht und die Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung gelten dieselben Grundsätze wie für die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 S.2 BetrVG (BAG v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - AP Nr. 6 zu § 14 KSchG 1969; BAG 19. Mai 1993 - 2 AZR 539/92 - zitiert nach juris).
  • LAG Thüringen, 28.06.2007 - 3 Sa 36/07

    landandauernde Arbeitsunfähigkeit; ungewisse Wiederherstellung; Arbeitsfähigkeit

    Die erhebliche betriebliche Beeinträchtigung liege darin, dass der Arbeitgeber auf unabsehbare Zeit gehindert ist, sein Direktionsrecht auszuüben und eine irgendwie geartete Planung des Arbeitnehmers nicht möglich ist (BAG 19.05.1993 - 2 AZR 539/92 - juris).

    In diesem Zusammenhang hat die Kammer auch geprüft, ob die Erkrankung ggf. maßgeblich durch betriebliche Ursachen bedingt war und aus diesem Grund ggf. die Interessen des Klägers die des Beklagten überwogen (BAG 19.05.1993 - 2 AZR 539/92 - juris) und hierbei auch die Behauptungen der Klägers hinsichtlich seines Auflösungsantrags herangezogenen.

  • ArbG Essen, 08.11.2007 - 8 Ca 1926/07

    Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung des Kommissionierers eines

    Dann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (vgl. BAG, Urteil vom 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 09.05.1993 - 2 AZR 539/92 - in: RzK I 5g Nr. 53).
  • ArbG Essen, 29.08.2007 - 6 Ca 969/07

    Wirksamkeit einer außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - positive

    Alsdann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (vgl. BAG vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 a.a.O.; BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 601/02 in NZA 2004, 1118; BAG vom 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 a.a.O.; BAG vom 09.05.1993 - 2 AZR 539/92 in RzK I 5g Nr. 53).
  • LAG Hamm, 20.08.1992 - 4 Sa 94/92
    2 AZR 539/92.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht