Rechtsprechung
   BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1312
BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94 (https://dejure.org/1994,1312)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1994 - 2 AZR 54/94 (https://dejure.org/1994,1312)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1994 - 2 AZR 54/94 (https://dejure.org/1994,1312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Betriebsübergang - Voraussetzungen für die Kündigung eines Schwerbehinderten - Ablauf eines Konkursverfahrens - Übernahme der sonstigen sächlichen und immateriellen Betriebsmittel

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Betriebsübergang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a
    Betriebsübergang: Materiallager regelmäßig kein wesentlicher Bestandteil eines Produktionsbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1510
  • ZIP 1995, 59
  • NZA 1995, 165
  • BB 1995, 52
  • DB 1995, 432
  • JR 1995, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94
    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden demgegenüber meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will", ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund stehen (BAGE 49, 102, 105 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB).

    Die Arbeitnehmer selbst gehören zwar nicht zum Betrieb i.S.v. § 613 a BGB, wohl können aber im Einzelfall Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes von Bedeutung sein (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 781/93 - NZA 1994, 612, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines

    Auszug aus BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94
    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden demgegenüber meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will", ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund stehen (BAGE 49, 102, 105 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB) gehören zu einem Betrieb i.S.v. § 613 a Abs. 1 BGB nur die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, nicht auch die Arbeitnehmer.
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB) gehören zu einem Betrieb i.S.v. § 613 a Abs. 1 BGB nur die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel, nicht auch die Arbeitnehmer.
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 781/93

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94
    Die Arbeitnehmer selbst gehören zwar nicht zum Betrieb i.S.v. § 613 a BGB, wohl können aber im Einzelfall Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes von Bedeutung sein (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 781/93 - NZA 1994, 612, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90

    Betriebsübergang im Dienstleistungsgewerbe (Reinigungsarbeiten)

    Auszug aus BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94
    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden demgegenüber meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will", ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund stehen (BAGE 49, 102, 105 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 29.11.1988 - 3 AZR 250/87

    Übertragung eines Betriebsteils

    Auszug aus BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94
    Gerade auf diese Zwecke kommt es aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 29. November 1988 - 3 AZR 250/87 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung) nicht an.
  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

    Allerdings kann die Übernahme von Arbeitnehmern im Einzelfalle für einen Betriebsübergang sprechen, wenn deren Fachkenntnisse für die Fortführung des alten Betriebes durch den Erwerber von Bedeutung sind (BAG 22. September 1994 - 2 AZR 54/94 - AP BGB § 613a Nr. 117 = EzA BGB § 613a Nr. 121).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

    Bei den Arbeitnehmern in einer Gaststätte handelt es sich nicht um Spezialisten, deren Fachkenntnisse für die Betriebsfortführung von Bedeutung sind (vgl. BAG Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 - n.v., zu III 1 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 54/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1, 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 335/99

    Betriebsübergang - Teilbetrieb

    Das Substrat eines Produktionsbetriebs ist gerade durch die Räume, Maschinen und sonstigen Einrichtungsgegenstände geprägt (Senat 10. Dezember 1998 - 8 AZR 43/98 - nv., zu II 2 b der Gründe; vgl. auch BAG 22. September 1994 - 2 AZR 54/94 - AP BGB § 613 a Nr. 117 = EzA BGB § 613 a Nr. 121, zu II 2 der Gründe).

    Das sind regelmäßig die Produktionswerkzeuge und sonstigen Einrichtungsgegenstände, normalerweise auch die Schutzrechte, Konstruktionszeichnungen für die produzierten Güter etc. Das Materiallager ist demgegenüber von untergeordneter Bedeutung, wenn die benötigten Rohstoffe jederzeit auf dem freien Markt zu beschaffen sind (BAG 22. September 1994 aaO).

  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 Sa 1579/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende

    übernehmen müssen (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 22.09.1994 - 2 AZR 54/94 - EzA § 613 a BGB Nr. 121).

    Damit stellt sich die Situation anders dar als etwa bei Rohstoffen oder sonstigen Materialien, die jederzeit wieder neu beschafft werden können (vgl. auch hierzu: BAG, Urteil vom 22.09.1994, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 21.11.1995 - 16 (15) Sa 428/95

    Teil-Betriebsübergang; Zuordnung von Arbeitsverhältnissen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG, Urteil vom 22.09.1994 - 2 AZR 54/94 -, AP Nr. 117 zu § 613 a BGB , zu II 1 der Gründe = NZA 1995, 165 m.w.N.) gehören zu einem Betrieb im Sinne von § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel.

    Welchen Zweck der Betriebserwerber mit der Übernahme verfolgt, ist nicht entscheidend (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.1994, aaO., zu II 2 der Gründe unter Hinweis auf das Urteil vom 29.11.1988 - 3 AZR 250/87 -, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 3 b der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 (6) Sa 1580/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 200/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Schließung des Betriebs - Kündigungszeitpunkt

    Bei den Arbeitnehmern in einer Gaststätte handelt es sich nicht um Spezialisten, deren Fachkenntnisse für die Betriebsfortführung von Bedeutung sind (vgl. BAG Urteil vom 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 - n.v., zu III 1 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 54/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1, 2 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 251/05

    Zur Abgrenzung Betriebsstilllegung und Betriebsübergang eines Autohauses Keine

    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden demgegenüber meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will" ebenso wie die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund stehen (BAG, Urteil vom 25.05.2000 - 8 AZR 335/99 - Juris; Urteil vom 22.09.1994 - 2 AZR 54/94 - NZA 1995, 165; Urteil vom 25.06.1985 - 3 AZR 254/83 - DB 1985, 2459).
  • LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1079/05

    Betriebsübergang bei einem Autohaus; Sozialauswahl beim Gemeinschaftsbetrieb

    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden demgegenüber meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "Know-how" und der "good will" ebenso wie die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund stehen (BAG, Urteil vom 25.05.2000 - 8 AZR 335/99 - Juris; Urteil vom 22.09.1994 - 2 AZR 54/94 - NZA 1995, 165; Urteil vom 25.06.1985 - 3 AZR 254/83 - DB 1985, 2459).
  • LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97

    Betriebsübergang: Voraussetzungen - Fehlen eines Rechtsgeschäfts

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 22.05.1985 - 5 AZR 30/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 55; BAG v. 30.06.1994 - 8 AZR 544/92 - EzA 613 a BGB Nr. 120; BAG v. 22.09.1994 - 2 AZR 54/94 - EzA § 613 a BGB Nr. 121) gehören zu einem Betrieb i. S. von § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB nur die sächlichen und immatriellen Betriebsmittel.
  • LAG Hessen, 07.06.2013 - 14 Sa 1076/12

    Betriebsübergang - Klagefrist - Wiedereinstellungsanspruch; Betriebsübergang -

  • LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1080/05

    Betriebsübergang, Betriebsteilübergang bei einem Autohaus, Vertragshändler

  • LAG Hamm, 30.03.1998 - 16 Sa 942/97

    Streit über die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 198/94
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 199/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht