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   BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72   

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BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72 (https://dejure.org/1973,973)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1973 - 2 AZR 551/72 (https://dejure.org/1973,973)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 (https://dejure.org/1973,973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Statthaftigkeit der Revision - Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts - Versäumung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 9
  • NJW 1973, 870
  • MDR 1973, 440
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 551/72
    Das folgt daraus, daß § 513 Abs» 21ZP0 eine ältere prozessuale Vorschrift ist, die schon zu einem Zeitpunkt eine Einschränkung der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil vorsah, als die Berufungsfähigkeit noch nicht durch den erst später eingeführten § 511 a ZPO von einem bestimmten Beschwerde wert abhängig war 0 Da ein kontradiktorisches Urteil trotz schwerer materiell-rechtlicher oder prozessualer Mängel nur bei Zulassung, Divergenz oder Erreichung der Rechtsmittelsumme angegriffen werden kann, ist es sachlich nicht gerechtfertigt, für ein Rechtsmittel gegen ein zweites Versäumnisurteil schon dann eine Privilegierung anzunehmen, wenn objektiv betrachtet die Voraussetzungen für den Erlaß eines Versäumnisurteils nicht gegeben waren (vglo Wieczorek, aa0o, § 513 Anm 0 B III b)« Das ist auch nicht aufgrund einer verfassungskonformen Auslegung des § 513 Abs» 2 ZPO geboten; denn auch dann, wenn der Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht beachtet worden ist, begründet die Verletzung des Artikels 103 Abs. 0 1 GG nicht die Statthaftigkeit eines sonst nach den Verfahrensvorschriften nicht vorgesehenen Rechtsmittels (vgl» BVerfGE 1, 433 [437 f]; Maunz-Dürig, Komm« zum Grundgesetz, Art» 103 Abs" 1 Anm 0 89; Thomas-Putzo, ZPO, 60 Auflo, Einlol 4).
  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Grundsätzlich sei es auch nicht zulässig, die zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung durch Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO nachzuholen, es sei denn, aus dem Urteil selbst oder aus den Umständen bei Verkündung ergebe sich auch für Außenstehende, daß das Rechtsmittel zugelassen, diese Entscheidung aber versehentlich nicht verkündet wurde (BAG Urteile vom 5. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 - BAGE 9, 205 = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - BAGE 22, 53 = AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 - BAGE 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953; Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1183/79 - n.v.; vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - n.v.; Beschluß vom 21. März 1986 - 5 AZB 19/85 - n.v.; Urteile vom 2. April 1986 - 2 AZR 288/85 - n.v.; vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 - BAGE 52, 242 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 - BAGE 52, 375 = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO; Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

    Grundsätzlich sei es auch nicht zulässig, die zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung durch Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO nachzuholen, es sei denn, daß sich aus dem Urteil selbst oder aus den Umständen bei Verkündung auch für Außenstehende ergebe, daß das Rechtsmittel zugelassen, aber diese Entscheidung versehentlich nicht verkündet wurde (BAG Urteile vom 5. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 - AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 - BAGE 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953; Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1183/79 - n.v.; vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - n.v.; Beschluß vom 21. März 1986 - 5 AZB 19/85 - n.v.; Urteile vom 2. April 1986 - 2 AZR 288/85 - n.v.; vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 - BAGE 52, 242 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 - BAGE 52, 375 = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO; Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86

    Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren -

    Im Falle der Abwesenheit beider Parteien bei der Verkündung des Urteils - wie vorliegend - reicht es nicht aus, die Berufung (bzw. Revision) lediglich in der schriftlichen Urteilsbegründung zuzulassen oder durch Berichtigungsbeschluß nachzuholen; denn auch in diesem Falle muß bereits bei der Verkündung des Berufungsurteils Klarheit über die Zulassungsentscheidung bestehen (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 -, AP Nr. 1H zu § 319 ZPO; BAG 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 -, AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; bezüglich der Rechtsbeschwerde gemäß § 92 ArbGG: BAG Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 -, AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953).
  • BAG, 10.12.1986 - 4 AZR 384/86

    Rechtsmittelbelehrung - Anfechtbarkeit - Anfechtung eines Urteils -

    Sie widerspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 25, 9, 11 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO).
  • BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 317/85

    Zulassung eines Rechtsstreits zur Berufung oder zur Sprungrevision durch das

    Hierdurch ist dem Erfordernis genügt, daß bei der Verkündung des Urteils - entsprechend dem Gebot der Rechtsmittelklarheit und damit der Rechtssicherheit - offenbar sein muß, in welchem Umfang die Entscheidung mit Rechtsmitteln anfechtbar ist (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; BAGE 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; BAG Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85

    Zur Zulassung einer Berufung oder einer Sprungrevision durch das Arbeitsgericht -

    Hierdurch ist dem Erfordernis genügt, daß bei der Verkündung des Urteils - entsprechend dem Gebot der Rechtsmittelklarheit und damit der Rechtssicherheit - offenbar sein muß, in welchem Umfang die Entscheidung mit Rechtsmitteln anfechtbar ist (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; BAGE 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; BAG Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 02.04.1986 - 2 AZR 288/85

    Statthaftigkeit der Revision

    Hieraus ist allerdings nicht zu schließen, wie die Beklagte meint, daß es im Falle der Abwesenheit beider Parteien bei der Verkündung des Urteils ausreiche, die Revision lediglich in der schriftlichen Urteilsbegründung zuzulassen; statt dessen muß auch in diesem Falle bereits bei der Verkündung des Berufungsurteils Klarheit über die Zulassungsentscheidung bestehen (BAG vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; BAG 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO, zu 1 der Gründe; BAG vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; bezüglich der Rechtsbeschwerde gemäß § 92 ArbGG: BAG vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953).
  • LAG Saarland, 12.01.2000 - 1 Sa 79/99

    Verhältnis eines Tarifvertrages zu höherrangigem Recht; Beeinflussung der Höhe

    Die Rechtsmittelbelehrung ist zwar Bestandteil der Entscheidung, stellt aber selbst keine Zulassung der Berufung gemäß § 64 Abs. 3 Nr. 1 ArbGG dar, die allein in Betracht kommen würde", so BAG B. v. 1.4.1982 in AP Nr. 4 zu § 64 ArbGG 1979 unter Berufung auf Grunsky, ArbGG 4. Aufl. § 9 Rn. 28 u. BAG 25, 9 (10).
  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 16/86
    Im. Falle der Abwesenheit beider Parteien bei der Verkündung des Urteils - w i e vorliegend - reicht es nicht aus, die Berufung (bzw. Revision) lediglich in der schriftlichen Urteilsbegründung zuzulassen oder durch Berichtigungsbeschluß nachzuholen; denn auch in diesem Falle muß bereits bei der Verkündung des Berufungsurteils Klarheit über die Zulassungsentscheidung bestehen (vgl. BAG Urteil vom 9 . März 1968 - 5 AZR 252/67 AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; BAG 25, 9, 10 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 23 Mai 1973 - 4 AZR 364/72 AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; bezüglich der Rechtsbeschwerde gemäß § 92 ArbGG: BAG Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953).
  • BAG, 01.04.1982 - 6 AZB 18/81

    Berufung

    Die Rechtsmittelbelehrung ist zwar Bestandteil der Entscheidung, stellt aber selbst keine Zulassung der Berufung gemäß § 64 Abs. 3 Nr. 1 ArbGG dar, die allein in Betracht kommen würde (vgl. BAGE 25, 9).
  • BAG, 24.03.1982 - 5 AZR 1183/79
  • BGH, 11.10.1978 - IV ZR 101/77

    Statthaftigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Wert der

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