Rechtsprechung
   BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 554/05   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; verspätete Massenentlassungsanzeige

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  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Ausreichend vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben

  • NWB SteuerXpert START

    KSchG § 1 Abs. 2, § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 § 17 Abs. 1
    Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung; verspätete Massenentlassungsanzeige und Vertrauensschutz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Betriebsbedingte Kündigung - verspätete Massenentlassungsanzeige

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Kündigung: Soll der Betrieb geschlossen werden, geht es allen an den Kragen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2008, 563
  • DB 2009, 1078



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09  

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    (b) Der Zweite, der Sechste und der Achte Senat bejahen die Möglichkeit, nationalen Vertrauensschutz annehmen zu können, für Sekundärrecht auch dann, wenn der EuGH die Wirkung einer Vorabentscheidung nicht zeitlich begrenzt hat (vgl. in der Folge der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 [- C-188/03 - Rn. 31 ff., 40 ff., Slg. 2005, I-885] grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32 ff., vor allem Rn. 42, BAGE 117, 281; bestätigt zB von 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - Rn. 20 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33; 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 27 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156; dem zustimmend 22. März 2007 - 6 AZR 499/05 - Rn. 16 ff., EzA KSchG § 17 Nr. 19; 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 66 f., AP BGB § 613a Nr. 324).

    Die Kritiker meinen, sie widerspreche der Vorgehensweise des Zweiten, des Sechsten und des Achten Senats in der Folge der Entscheidung Junk des EuGH vom 27. Januar 2005 (- C-188/03 - Slg. 2005, I-885) zur Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 1 KSchG (grundlegend BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 32 ff., BAGE 117, 281; bestätigt zB von 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - Rn. 20 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33; 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 27 ff., AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156; dem zustimmend 22. März 2007 - 6 AZR 499/05 - Rn. 16 ff., EzA KSchG § 17 Nr. 19; 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - Rn. 66 f., AP BGB § 613a Nr. 324).

    Der Zweite Senat stellte deshalb bei der Rezeption der Junk-Vorabentscheidung vor allem darauf ab, dass er selbst noch nach der Vorlage vom 30. April 2003 mit Urteil vom 18. September 2003 einen Vertrauenstatbestand geschaffen und eine richtlinienkonforme Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG verneint habe (vgl. 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - Rn. 30, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156).

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08  

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Nachdem es der Zweite Senat (23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - aaO.) und der Sechste Senat (13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - BAGE 119, 66 = AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22 = EzA KSchG § 17 Nr. 17) zunächst offengelassen hatten, ob ein Verstoß gegen § 17 KSchG zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, entspricht es jetzt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine Kündigung dann rechtsunwirksam ist, wenn sie der Arbeitgeber vor einer nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderlichen, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Anzeige ausgesprochen hat (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; 12. Juli 2007 - 2 AZR 619/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 33; 26. Juli 2007 - 8 AZR 769/06 - AP BGB § 613a Nr. 324; 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08  

    Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers

    Ebenso wenig ist die Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Betriebsstilllegung deshalb in Frage zu stellen, weil der Arbeitgeber zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge noch einige Arbeitnehmer nur während der jeweiligen Kündigungsfrist einsetzt (BAG 08.11.2007 - 2 AZR 554/05 - Juris Rn. 19).

    Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber den Stilllegungsbeschluss endgültig gefasst hat (BAG 13.02.2008 - 2 AZR 79/06 - Juris Rn. 23 f., vgl. 08.11.2007 - 2 AZR 554/05 - Juris Rn. 18 ff., 29.09.2005 - 8 AZR 647/04 - Juris Rn. 24, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - Juris Rn. 67).

    Steht danach fest, dass der Arbeitgeber keine betrieblichen Aktivitäten mehr selbst entwickelt hat und die bestehende Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zum Ablauf der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers aufgelöst hat, ist es an dem gekündigten Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber im Prozess dargelegte Stilllegungsprognose mit weiterem erheblichen Sachvortrag zu widerlegen (BAG 08.11.2007 - 2 AZR 554/05 - Juris Rn. 22).

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  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10  

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Der Arbeitgeber erfüllt damit gegenüber den tatsächlich eingesetzten Arbeitnehmern lediglich seine auch im gekündigten Arbeitsverhältnis bestehende Beschäftigungspflicht (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156).

    So wie die Beschäftigung der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist nicht gegen eine ernsthafte Stilllegungsabsicht spricht (vgl. BAG 8. November 2007 - 2 AZR 554/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156), so darf auch nicht allein aus deren Freistellung auf das Vorliegen eines endgültigen Stilllegungsentschlusses des Arbeitgebers geschlossen werden.

  • LAG Köln, 07.08.2012 - 12 Sa 521/11  

    Kündigung - Betriebsstilllegung - greifbare Formen

    Der Arbeitgeber erfüllt damit gegenüber den tatsächlich eingesetzten Arbeitnehmern lediglich seine auch im gekündigten Arbeitsverhältnis bestehende Beschäftigungspflicht (BAG, Urteil vom 16.02.2012 a.a.O . ; BAG, Urteil vom 08.11.2007, 2 AZR 554/05, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 28).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2010 - 12 Sa 703/10  

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsaufgabe; unbegründete Feststellungsklage

    Auch wenn hiernach für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung grundsätzlich der Zeitpunkt des Kündigungszugangs maßgebend ist, können aus dem tatsächlichen Eintritt oder Nichteintritt der prognostizierten Entwicklung Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit, Plausibilität und Realisierbarkeit der Unternehmerentscheidung und des prognostizierten Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses gezogen werden (BAG 08.11.2007 - 2 AZR 554/05 - Juris Rn. 22, BAG 29.11.2007 - 2 AZR 763/06 - Juris Rn. 20 f., BAG 02.06.2005 - 2 AZR 480/04 - Juris Rn. 23).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 7 Sa 30/08  

    betriebsbedingte Kündigung

    Wird in einem solchen Fall die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betreffenden betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben (vgl. BAG, Urteil vom 08.11.2007 - 2 AZR 554/05 n. w. N.).
  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1818/09  

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

    2007 (- 2 AZR 554/05 - EzA § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156) ließen die Senate die Rechtsfolge weiterhin offen.
  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1819/09  

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

    2007 (- 2 AZR 554/05 - EzA § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156) ließen die Senate die Rechtsfolge weiterhin offen.
  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1820/09  

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

    2007 (- 2 AZR 554/05 - EzA § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 156) ließen die Senate die Rechtsfolge weiterhin offen.
  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1817/09  

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

  • LAG Niedersachsen, 25.01.2011 - 13 Sa 1039/10  

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Arbeitsplatzwegfall - unternehmerische

  • ArbG Hagen, 31.08.2011 - 3 Ca 762/11  

    Betriebsbedingte Kündigung, Betriebsübergang, Transportunternehmen,

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