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   BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 588/83   

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https://dejure.org/1984,19428
BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 588/83 (https://dejure.org/1984,19428)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1984 - 2 AZR 588/83 (https://dejure.org/1984,19428)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1984 - 2 AZR 588/83 (https://dejure.org/1984,19428)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.10.1969 - 2 AZR 373/68

    Abfindungssumme - Arbeitnehmertod

    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 588/83
    Streit über die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer in einem Aufhebungsvertrag zugesagten Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses (Bestätigung des Senats urteils vom 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP Nr. 20 zu § 794 ZPO).

    b) Der Senat hat in dem Urteil vom 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - (AP Nr. 20 zu § 794 ZPO, zu III der Gründe) für den insoweit vergleichbaren Fall eines Prozeßvergleichs über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung die Ansicht vertreten, Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung der Abfindung ließen sich nicht als im Gegenseitigkeitsverhältnis wechselseitig geschuldet ansehen.

    Im Gegensatz zu dem durch das Senatsurteil vom 16. Oktober 1969 (aaO) entschiedenen Fall hatte die Beklagte den Erblasser unter Fortzahlung der Bezüge bis zu dem vereinbarten Auflösungstermin von weiterer Arbeitsleistung freigestellt.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 16. Oktober 1969 (aaO) hinsichtlich eines im Kündigungsschutzprozeß abgeschlossenen Vergleichs ausgeführt hat, geht der hier durch - vor dem Kündigungstermin - beigelegte Streit um die soziale Rechtfertigung der Kündigung und damit um eine von der Lebenserwartung des Arbeitnehmers unabhängige Frage.

  • BAG, 15.12.1960 - 2 AZR 79/59

    Kündigungsschutzprozesses - Tod des Arbeitnehmers - Klage weiterverfolgende Erben

    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 588/83
    Zu Recht wendet die Revision hier gegen ein, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10, 244) im Falle des Ablebens des Arbeitnehmers vor dem Kündigungstermin das Arbeitsverhältnis nicht mehr durch Urteil aufgelöst werden und deshalb auch kein von den Erben verfolgbarer Abfindungsanspruch entstehen könne.
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des

    Dabei kann die vorzeitige Beendigung in die Risikosphäre des Arbeitgebers fallen, wie das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden hat (BAG Urteile vom 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP Nr. 20 zu § 794 ZPO; vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 504/86 - EzA Nr. 23 zu § 9 n.F. KSchG 1969; vom 29. November 1984 - 2 AZR 588/83 - n.v.).
  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs

    Er ging um die soziale Rechtfertigung dieser Kündigung und daher um eine von der Lebenserwartung des Erblassers unabhängige Frage (vgl. die Senatsurteile vom 16. Oktober 1969 - 2 AZR 373/68 - AP Nr. 20 zu § 794 ZPO, zu III der Gründe und vom 29. November 1984 - 2 AZR 588/83 - nicht veröffentlicht, zu II 3 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 8 Sa 107/95

    Vererblicher Abfindungsanspruch bei Aufhebungsverträgen; Abfindungsanspruch aus

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