Rechtsprechung
   BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1171
BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92 (https://dejure.org/1993,1171)
BAG, Entscheidung vom 31.03.1993 - 2 AZR 595/92 (https://dejure.org/1993,1171)
BAG, Entscheidung vom 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 (https://dejure.org/1993,1171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit von Kündigungen während des Mutterschutzes - Erlaubnisvorbehalt unter zwei rechtlichen Gesichtspunkten - Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde - Rechtsmissbrauch bei Berufung auf Kündigungsschutz auf Grund zweiter Schwangerschaft

  • archive.org
  • bag-urteil.com

    Elternzeit, Kündigung, Mutterschutz

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 18 Abs. 1; BGB § 134; MuSchG § 9 Abs. 3
    Mutterschutz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MuSchG § 9 Abs. 3; BErzGG § 18 Abs. 1, BGB § 134
    Mutterschutz und Erziehungsurlaub: Berücksichtigung beider Kündigungsverbote nebeneinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2234
  • NJW 1993, 2334 (Ls.)
  • NZA 1993, 646
  • FamRZ 1993, 1429 (Ls.)
  • BB 1993, 1221
  • DB 1993, 1783
  • JR 1993, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.04.1956 - GS 1/56

    Annahmeverzug im Rahmen des MuSchG -; Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92
    Demgegenüber besteht das Anliegen des mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutzes darin, der werdenden Mutter und der Wöchnerin trotz ihrer etwa mutterschaftsbedingten Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit den Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage zu erhalten (vgl. BAG Großer Senat Beschluß vom 26. April 1956 - BAGE 3, 66, 70 = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG, zu I 3 der Gründe).

    Dies zu bewerten, ist nicht Sache des Arbeitgebers (so auch Großer Senat in BAGE 3, 66, 70 = AP aaO, zu I 3 der Gründe), sondern - wie oben bereits ausgeführt - gehört zur Ermessensentscheidung der Arbeitsschutzbehörde (vgl. dazu noch unter d).

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

    Auszug aus BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92
    Dagegen spricht - abgesehen von Sinn und Zweck der in Rede stehenden Regelung (vgl. noch unter c) - vielmehr schon die Tatsache, daß es sich in beiden Fällen um für den Arbeitnehmer belastende Verwaltungsakte handelt (vgl. BVerwG Urteile vom 29. Oktober 1958 - V C 88.56 - AP Nr. 14 zu § 9 MuSchG und vom 18. August 1977 - V C 8.77 - AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG 1968; siehe ferner KR-Becker, aaO, § 18 BErzGG Rz 31 und § 9 MuSchG Rz 96), die in sich dem Bestimmtheitserfordernis entsprechen müssen, d. h. für den belasteten Bürger muß ersichtlich sein, auf welche Rechtsgrundlage, nämlich § 9 Abs. 3 MuSchG oder § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG die Behörde unter jeweiliger Anwendung ihres Ermessensspielraums (vgl. dazu KR-Becker, aaO, § 9 MuSchG Rz 113 f., 120 sowie § 18 BErzGG Rz 35) die Ausnahmegenehmigung stützt.
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92
    Dabei hat das Arbeitsgericht in seinem Urteil auf die noch nicht rechtskräftige Entscheidung über die Kündigungen vom 18. Mai 1989 und 9. Februar 1990 ausdrücklich hingewiesen, so daß die Rechtskraft seiner Entscheidung über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses unter dem Vorbehalt einer eventuell durch frühere Kündigungen bewirkten Auflösung desselben steht (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 426/85 - AP Nr. 17 zu § 4 KSchG 1969, zu C am Ende der Gründe).
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Auszug aus BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für den Fall der Kündigungsschutzklage und der davon abhängigen Gehaltsansprüche nach § 615 BGB bereits entschieden (Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; vgl. ferner Senatsurteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu B I 1 der Gründe).
  • BVerwG, 29.10.1958 - V C 88.56
    Auszug aus BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92
    Dagegen spricht - abgesehen von Sinn und Zweck der in Rede stehenden Regelung (vgl. noch unter c) - vielmehr schon die Tatsache, daß es sich in beiden Fällen um für den Arbeitnehmer belastende Verwaltungsakte handelt (vgl. BVerwG Urteile vom 29. Oktober 1958 - V C 88.56 - AP Nr. 14 zu § 9 MuSchG und vom 18. August 1977 - V C 8.77 - AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG 1968; siehe ferner KR-Becker, aaO, § 18 BErzGG Rz 31 und § 9 MuSchG Rz 96), die in sich dem Bestimmtheitserfordernis entsprechen müssen, d. h. für den belasteten Bürger muß ersichtlich sein, auf welche Rechtsgrundlage, nämlich § 9 Abs. 3 MuSchG oder § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG die Behörde unter jeweiliger Anwendung ihres Ermessensspielraums (vgl. dazu KR-Becker, aaO, § 9 MuSchG Rz 113 f., 120 sowie § 18 BErzGG Rz 35) die Ausnahmegenehmigung stützt.
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes -

    Auszug aus BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für den Fall der Kündigungsschutzklage und der davon abhängigen Gehaltsansprüche nach § 615 BGB bereits entschieden (Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; vgl. ferner Senatsurteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

    Auszug aus BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 595/92
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für den Fall der Kündigungsschutzklage und der davon abhängigen Gehaltsansprüche nach § 615 BGB bereits entschieden (Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; vgl. ferner Senatsurteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZR 11/22

    Schwangerschaft - Beginn des Kündigungsverbots

    Die Arbeitnehmerin und mittelbar das Kind sollen nicht durch wirtschaftliche Existenzängste belastet (vgl. §§ 18 ff. MuSchG) , seelische Zusatzbelastungen durch einen Kündigungsschutzprozess vermieden werden (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 498/19 - Rn. 14, aaO; 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - zu II 3 c aa der Gründe) .
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04

    Mutterschutz bei Totgeburt

    Hierzu gehören sowohl der Erhalt ihres Arbeitsplatzes als wirtschaftliche Existenzgrundlage trotz Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG Großer Senat Beschluss 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66, 70; Senat 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - AP MuSchG 1968 § 9 Nr. 20 = EzA MuSchG § 9 nF Nr. 32; 16. Februar 1973 - 2 AZR 138/72 - BAGE 25, 70) als auch der Schutz vor den psychischen Belastungen eines Kündigungsschutzprozesses.

    Dieses Verständnis entspricht auch dem Anliegen des mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutzes, nämlich einer (werdenden) Mutter trotz ihrer etwa mutterschaftsbedingten Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit den Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage zu erhalten (vgl. BAG Großer Senat Beschluss 26. April 1956 - GS 1/56 - BAGE 3, 66, 70; Senat 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - aaO; 16. Februar 1973 - 2 AZR 138/72 -aaO).

  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 19/98

    Kündigung während des Erziehungsurlaubs

    Wenn in § 18 Abs. 1 Satz 1 BErzGG ausgeführt ist, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen darf, so liegt darin ein gesetzliches Verbot, das sich gegen die Kündigungserklärung selbst richtet; eine Kündigung, die trotzdem erfolgt, ist nach § 134 BGB nichtig (vgl. Senatsurteile vom 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 - AP Nr. 20 zu § 9 MuSchG 1968, zu II 3 a der Gründe und vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - BAGE 76, 35, 40 f. = AP Nr. 116 zu § 626 BGB, zu II 3 a der Gründe).
  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11

    Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung,

    24 Zwar bezweckt der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz, Schwangeren und Wöchnerinnen den Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage trotz einer möglichen mutterschaftsbedingten Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit möglichst zu erhalten und ihnen zugleich die psychischen Belastungen eines Kündigungsschutzprozesses zu ersparen (BAG, Urt. v. 31. März 1993 - 2 AZR 595/92 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 27.11.2002 - 9 Sa 476/02

    Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den

    Dieser besteht darin, der Arbeitnehmerin für die Zeit der Schwangerschaft und den Zeitraum bis zum Ablauf von vier Monaten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG) den Arbeitsplatz als Existenzgrundlage zu erhalten (vgl. BAG, Urteil v. 31.01.1993 - 2 AZR 595/92 - AP 20 zu § 9 MuSchG 1968; zu II 3 c aa der Gründe).

    b) Es kann offen bleiben, ob die Klägerin zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vom 08.01.1998 schon unter den Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BErzGG fiel und die Insolvenzschuldnerin deshalb auch eine Zulässigkeitserklärung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG benötigte (vgl. BAG, Urteil v. 31.01.1993 - 2 AZR 595/92 - AP 20 zu § 9 MuSchG; II 3 b der Gründe).

  • LAG Thüringen, 31.01.2002 - 1 Sa 332/01

    Kündigung einer Schwangeren

    Das Anliegen des mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutzes besteht darin, der werdenden Mutter und der Wöchnerin trotz ihrer mutterschaftsbedingten Leistungsminderung oder Arbeitsunfähigkeit den Arbeitsplatz als wirtschaftliche Existenzgrundlage zu erhalten, ferner, die Arbeitnehmerin innerhalb der Schutzfristen vor den psychischen Belastungen eines Kündigungsschutzprozesses zu schützen (BAG vom 31.03.1993, NZA 93, 646).
  • LAG Hamm, 19.09.2006 - 9 Sa 266/06

    Günstigkeitsprinzip, Betriebsübergang, Tarifanwendung

    Allerdings kennen andere arbeitsrechtliche Bestimmungen den Begriff der Zulässigkeit ebenso, wobei dort in Rechtsprechung und Literatur einhellige Auffassung ist, dass der Verstoß zur Nichtigkeit gem. § 134 BGB führt, beispielhaft in § 9 Abs. 1 MuSchG im Falle der Kündigung einer Schwangeren (vgl. nur BAG, Urteil vom 31. März 1993, 2 AZR 595/92, AP Nr. 20 zu § 9 MuSchG 1968).
  • LAG Hamm, 17.10.2006 - 9 Sa 1503/05

    Unverzügliche Nachholung der Mitteilung von der Schwangerschaft

    Fehlt eine solche Zulässigerklärung, führt das Kündigungsverbot zur Nichtigkeit gem. § 134 BGB, da dann die Kündigung als einseitiges Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (vgl. nur BAG, Urteil vom 31. März 1993, 2 AZR 595/92, AP Nr. 20 zu § 9 MuSchG 1968).
  • ArbG Oldenburg, 04.03.2015 - 2 Ca 544/14

    Mitteilung nach § 9 Abs. 1 MuSchG; Wahrung durch Kündigungsschutzklage

    Fehlt eine solche Zulässigerklärung, führt das Kündigungsverbot zur Nichtigkeit gem. § 134 BGB, da dann die Kündigung als einseitiges Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (vgl. nur BAG v. 31.03.1993 - 2 AZR 595/92, AP Nr. 20 zu § 9 MuSchG 1968).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.1998 - 4 Ta 79/98

    umstrittene Eigenkündigung - § 5 KSchG, im Zulassungsverfahren wird nicht nur das

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Cottbus, 06.12.2007 - 6 Ca 1478/07

    Kündigung einer Schwangeren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht