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   BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02   

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https://dejure.org/2003,342
BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02 (https://dejure.org/2003,342)
BAG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 2 AZR 596/02 (https://dejure.org/2003,342)
BAG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 2 AZR 596/02 (https://dejure.org/2003,342)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung; Wirksamkeit eines Weiterbeschäftigungsantrages; Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ZPO § 519 Abs. 3 aF; ; ZPO § 520 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßrecht - Berufungsbegründung; Einlegung und Begründung der Berufung vor Zustellung einer schriftlichen Urteilsausfertigung mit Gründen; Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit erstinstanzlichem Urteil für die Berufungsbegründung; Kenntnis der (wahrscheinlichen) ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufungsbegründung vor Urteilszustellung: Ausreichend auch auf andere Weise erlangte Kenntnis von tragenden Gründen des Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 200
  • NJW 2003, 2773
  • MDR 2003, 950
  • NZA 2003, 814
  • NZA 2003, 815
  • BB 2003, 1561
  • DB 2003, 1528
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22) und des Bundesgerichtshofs (24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - aaO) kann dem Zweck des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO aF, bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegenzuwirken und zu gewährleisten, daß der Rechtsstreit für die Berufungsinstanz ausreichend vorbereitet wird, nicht nur dann genügt werden, wenn dem Rechtsmittelführer bei Abfassung der Rechtsmittelbegründung die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.

    Ist das angefochtene Urteil überhaupt nicht mit Gründen versehen oder ist das verspätet zugestellte Urteil nach § 551 Nr. 7 ZPO aF (jetzt § 547 Nr. 6 ZPO) als Urteil ohne Gründe anzusehen, so geht auch das Landesarbeitsgericht mit der Senatsrechtsprechung (13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - aaO), an der festzuhalten ist, davon aus, daß eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung möglich sein muß, ohne daß der Berufungsführer von den Entscheidungsgründen des anzufechtenden Urteils Kenntnis hat.

    Sie wird nicht, wie das Landesarbeitsgericht offenbar meint, dadurch unzulässig, daß die Berufungsbegründung darüber hinaus einzelne Angriffe gegen die Entscheidungsgründe des anzufechtenden Urteils enthält (vgl. Senat 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - aaO).

  • BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99

    Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02
    Es reicht deshalb nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (Senat 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171; BGH 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271 jeweils mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22) und des Bundesgerichtshofs (24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - aaO) kann dem Zweck des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO aF, bloß formelhaften Berufungsbegründungen entgegenzuwirken und zu gewährleisten, daß der Rechtsstreit für die Berufungsinstanz ausreichend vorbereitet wird, nicht nur dann genügt werden, wenn dem Rechtsmittelführer bei Abfassung der Rechtsmittelbegründung die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen.

  • LAG Hessen, 23.08.2002 - 3 Sa 1725/01
    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. August 2002 - 3 Sa 1725/01 - aufgehoben.
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

    Auszug aus BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02
    Es reicht deshalb nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (Senat 11. März 1998 - 2 AZR 497/97 - BAGE 88, 171; BGH 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271 jeweils mwN).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Auch dies ist bereits vor Zustellung des Berufungsurteils möglich (BAG 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 105, 200) .
  • LAG Köln, 14.05.2010 - 4 Sa 1257/09

    Fristlose Kündigung eines EDVAdministrators

    Dieses wiederum bedeutet, dass es als ein Urteil ohne Gründe anzusehen ist (vgl. z. B. BAG 13.09.1995 - 2 AZR 855/94; 06.03.2003 - 2 AZR 596/02).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalles durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. insbes. Senat 6. März 2003 - 2 AZR 596/02 - BAGE 105, 200).
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