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   BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98   

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BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 (https://dejure.org/1999,978)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 (https://dejure.org/1999,978)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 (https://dejure.org/1999,978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611, 242; BetrVG § 102 Abs. 5; GG Art. 1, 2
    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 102 Abs. 5; BGB §§ 611, 242; GG Art. 1, 2
    Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG: Abhängigkeit von wirksamem Betriebsratswiderspruch gegen die ausgesprochene Kündigung (hier: Erfordernis der Konkretisierung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 236
  • NZA 1999, 1154
  • BB 1999, 2090
  • DB 1999, 2012
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    b) Die geltend gemachten Ansprüche ergeben sich aber auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wie es durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (so die Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - und vom 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP Nr. 7 und 9 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).

    Daran fehlt es hier (vgl. die ähnliche Fallkonstellation im Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung, zu C II 1 der Gründe).

    Da die Urteilsformel insoweit nicht ausreicht, sind Tatbestand und Entscheidungsgründe heranzuziehen (Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung, zu B II 3 b der Gründe).

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87

    Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Unpünktlichkeit -

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Für einen ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG gegen eine ordentliche Kündigung reicht es zur Begründung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG nicht aus, wenn der Betriebsrat nur allgemein auf eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens verweist; dem Betriebsrat ist vielmehr ein Mindestmaß an konkreter Argumentation abzuverlangen, d.h. der Arbeitsplatz, auf dem der zu kündigende Arbeitnehmer eingesetzt werden kann, ist in bestimmbarer Weise anzugeben (im Anschluß an BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35).

    Der Senat hat auch bereits entschieden (Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35, zu IV 3 der Gründe), ein rein spekulativer Widerspruch etwa in dem Sinne, daß irgendeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb vorhanden sei, reiche nicht aus; dem Betriebsrat sei ein Mindestmaß an konkreter Argumentation abzuverlangen.

  • BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 989/77

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers - Dauer des

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Es bleibt offen, ob das Weiterbeschäftigungsverlangen nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist geltend gemacht werden muß (a.A. BAG Urteil vom 31. August 1978 - 3 AZR 989/77 - AP Nr. 1 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).

    Wegen des im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Zusammenhangs zwischen rechtzeitiger Erhebung der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) und Weiterbeschäftigung ab Auslauf der Kündigungsfrist wird in der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß das Weiterbeschäftigungsverlangen - wenn das Gesetz auch keine Ausschlußfrist vorsieht - jedenfalls spätestens bei Auslauf der Kündigungsfrist gestellt werden sollte (vgl. LAG Hamm Urteil vom 28. April 1976 - 1 Sa 311/76 - DB 1976, 1917; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 102 Rz 58; KR-Etzel, 5. Aufl., § 102 BetrVG Rz 209; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rz 160; Matthes, Festschrift für Gnade, S. 225, 228 f.; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 102 Rz 210; Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 102 Rz 172; MünchArbR/Wank, § 118 Rz 20 f.; Weber, SAE 1979, 191; a.A.: BAG Urteil vom 31. August 1978 - 3 AZR 989/77 - AP Nr. 1 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung mit Anm. Grunsky; GK-BetrVG/Kraft, 6. Aufl., § 102 Rz 165; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 107 a; Gussone, AuR 1994, 245, 250; DKK-Kittner, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 261).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 9 Sa 106/96

    Annahmeverzug nach Widerspruch des Betriebsrates und gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 9 Sa 106/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Juni 1999 - 9 Sa 106/96 - wird zurückgewiesen, soweit die Parteien die Hauptsache nicht übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Die Auslegung dieser Stellungnahme des Betriebsrats unterliegt als sog. atypische Willenserklärung nur einer beschränkten Auslegung (vgl. BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - AP Nr. 69 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 297/90

    Weiterbeschäftigung, erzwungene - Wert der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Das Berufungsgericht hat daraus den zutreffenden Schluß gezogen, daß nach rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage eine Rückabwicklung eventueller Weiterbeschäftigung nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts zu erfolgen habe (so BAG Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - BAGE 54, 232 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung, vgl. ferner BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 5 AZR 297/90 - BAGE 69, 324 = AP Nr. 9, aaO), was dazu führe, daß der Arbeitgeber nach Ablehnung der Weiterbeschäftigung keine Vergütung nach den Grundsätzen des Annahmeverzuges zu zahlen habe.
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Aus dem Begriff "weiterbeschäftigen", wie er auch in § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG verwendet wird, ergibt sich nach der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 b bb der Gründe), daß damit regelmäßig eine Beschäftigung im unmittelbaren Anschluß an die auslaufende Kündigungsfrist gemeint ist; diese Beschäftigung soll in § 102 Abs. 5 BetrVG durch einen entsprechenden Anspruch gesichert werden, damit einerseits der Arbeitnehmer dem Betrieb nicht entfremdet wird und andererseits der Arbeitgeber alsbald disponieren kann (vgl. dazu u.a. in den Gesetzesmaterialien: Diskussion im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, 6. Wahlperiode, 64. Sitzung, S. 80/81, nebst Anlagen 25 und 26 und 55 - Begründung des Änderungsvorschlages der CDU/CSU-Fraktion - siehe ferner BT-Drucks. VI/1806, S. 9 und 40 sowie BT-Drucks. VI/2729, S. 31).
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    b) Die geltend gemachten Ansprüche ergeben sich aber auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wie es durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (so die Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - und vom 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP Nr. 7 und 9 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).
  • LAG Hamm, 28.04.1976 - 1 Sa 311/76
    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Wegen des im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Zusammenhangs zwischen rechtzeitiger Erhebung der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) und Weiterbeschäftigung ab Auslauf der Kündigungsfrist wird in der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß das Weiterbeschäftigungsverlangen - wenn das Gesetz auch keine Ausschlußfrist vorsieht - jedenfalls spätestens bei Auslauf der Kündigungsfrist gestellt werden sollte (vgl. LAG Hamm Urteil vom 28. April 1976 - 1 Sa 311/76 - DB 1976, 1917; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 102 Rz 58; KR-Etzel, 5. Aufl., § 102 BetrVG Rz 209; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rz 160; Matthes, Festschrift für Gnade, S. 225, 228 f.; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 102 Rz 210; Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 102 Rz 172; MünchArbR/Wank, § 118 Rz 20 f.; Weber, SAE 1979, 191; a.A.: BAG Urteil vom 31. August 1978 - 3 AZR 989/77 - AP Nr. 1 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung mit Anm. Grunsky; GK-BetrVG/Kraft, 6. Aufl., § 102 Rz 165; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 107 a; Gussone, AuR 1994, 245, 250; DKK-Kittner, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 261).
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Das Berufungsgericht hat daraus den zutreffenden Schluß gezogen, daß nach rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage eine Rückabwicklung eventueller Weiterbeschäftigung nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts zu erfolgen habe (so BAG Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - BAGE 54, 232 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung, vgl. ferner BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 5 AZR 297/90 - BAGE 69, 324 = AP Nr. 9, aaO), was dazu führe, daß der Arbeitgeber nach Ablehnung der Weiterbeschäftigung keine Vergütung nach den Grundsätzen des Annahmeverzuges zu zahlen habe.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist ist rechtzeitig erfolgt (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11).

    Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wie es durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (ständige Senatsrechtsprechung BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11; 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - und 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP aaO Nr. 7 und 9 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 61 und EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 9).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 17. Juni 1999 (aaO) erwogen hat, ob das Weiterbeschäftigungsverlangen nicht jedenfalls "spätestens bei Auslauf der Kündigungsfrist" gestellt werden sollte (ebenso etwa Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 102 Rz 58 "noch innerhalb der Kündigungsfrist"), soll mit dieser Auslegung des § 102 Abs. 5 BetrVG nur verhindert werden, daß eine der "Weiterbeschäftigung" widersprechende Beschäftigungslücke entsteht.

    a) Die Auslegung des Widerspruchs des Betriebsrats unterliegt als sog. atypische Willenserklärung nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 und 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 87).

    Nach der Senatsrechtsprechung (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - aaO und 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35) ist jedoch dem Betriebsrat ein Mindestmaß an konkreter Argumentation abzuverlangen; ein rein spekulativer Widerspruch etwa in dem Sinne, es sei im Betrieb irgendeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit vorhanden, reicht nicht aus.

    Wenn § 102 Abs. 5 BetrVG einen Weiterbeschäftigungsanspruch nur bei einem ordnungsgemäßen Widerspruch entstehen läßt, so bedeutet dies gleichzeitig, daß der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht mit jeder den gesetzlichen Widerspruchsgründen nicht entsprechenden Begründung in das einstweilige Verfügungsverfahren nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG zwingen kann (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - aaO).

  • LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker

    Es ist streitig, ob ein Arbeitnehmer noch innerhalb der Kündigungsfrist oder zumindest mit Klageerhebung ausdrücklich seine Weiterbeschäftigung verlangen muss (BAG Urteil vom 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - NZA 2000, 1055, Rz. 23; BAG Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154, Rz. 22 f.; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 28 Aufl., § 102 Rz. 106; ErfK-Kania, 16. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 34).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug

    Der Anspruch ergibt sich auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, das durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (dazu BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10; 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11).

    Daher kann offen bleiben, ob das Weiterbeschäftigungsverlangen des Klägers rechtzeitig erfolgt ist (vgl. dazu BAG 17. Juni 1999 - 2 ARZ 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10; 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personalrat - Mitbestimmung

    Vielmehr hätte die Personalvertretung insofern einen anderen freien Arbeitsplatz näher umschreiben müssen (vgl. Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10; 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - zu II 3 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11).
  • LAG Köln, 18.05.2007 - 11 Sa 632/06

    Krankheitsbedingte Kündigung

    (1) Für einen ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung i.S. von § 102 Abs. 3 BetrVG ist es zwar nicht erforderlich, dass der Betriebsrat im Widerspruchsverfahren Tatsachen angibt, die schlüssig einen Widerspruchsgrund ergeben (BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98, AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; BAG, Urteil vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99, AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).

    Hierbei muss der Arbeitsplatz in bestimmbarer Weise angegeben und der Bereich bezeichnet werden, in dem der Arbeitnehmer anderweitig beschäftigt werden kann (BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98, AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; BAG, Urteil vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99, AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).

  • LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01

    Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates

    Durch den ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrates ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.08.2000 kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis begründet worden, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ohne tatsächliche Beschäftigung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges Vergütungsansprüche auslösen kann (vgl. BAG vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 11; vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 10; vom 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 9).

    Für dieses tatsächliche Interesse ist die rechtliche Grundlage, auf der eine Weiterbeschäftigung gegebenenfalls realisiert werden konnte, von untergeordneter Bedeutung (vgl. auch BAG vom 17.06.1999, aaO. unter 2 aa).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 15 Sa 735/11

    Anhörung des Betriebsrats - mangelnde Vorlage einer Vollmachtsurkunde -

    Insoweit fehlt ebenfalls eine hinreichend konkrete Angabe des Arbeitsplatzes, auf dem der zu kündigende Arbeitnehmer beschäftigt werden könnte (BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 132/11

    Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht - Einstellung des

    Soweit der Betriebsrat eine anderweitige Beschäftigung des Klägers reklamiert, erfüllt seine Erklärung in dem Widerspruchsschreiben nicht die Anforderungen an die hinreichend konkrete Angabe des Arbeitsplatzes, auf dem der zu kündigende Arbeitnehmer beschäftigt werden könnte (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154).
  • LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07

    Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch - betriebsverfassungsrechtlicher -

    Der Weiterbeschäftigungsanspruch des § 102 Abs. 5 BetrVG bewirkt, dass das gekündigte bisherige Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes über den Entlassungstermin hinaus fortzusetzen ist und zwar auflösend bedingt bis zur rechtskräftigen Abweisung der Kündigungsschutzklage (so BAG vom 09.07.2003 - 5 AZR 305/02 - BAGE 107, 66-71; vom17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; vom 12.09.1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; LAG München vom 08.10.2003 - 5 Sa 946/03 - in Juris; Richardi-Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 102 Rz. 225; KR-Etzel, 8. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 215; jeweils m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10

    Kündigung, verhaltensbedingt, Diebstahl (Trick-), Betriebsrat, Widerspruch,

    Dabei wird nicht übersehen, dass es für eine Begründung ausreichend ist, wenn diese es möglich erscheinen lässt, dass mit der gegebenen Begründung ein gesetzlicher Widerspruchstatbestand geltend gemacht wird (ErfK/Kania, 10. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 15; BAG 17.06.1999 ­ 2 AZR 608/98 ­ AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11).

    Der Betriebsrat muss den Widerspruchsgrund unter Angabe von Tatsachen, die sich auf den konkreten Fall und den Arbeitnehmer beziehen, konkretisieren (BAG 17.06.1999 a. a. O.; BAG 11.05.2000 ­ 2 AZR 54/99 ­ AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13).

  • LAG München, 03.06.2005 - 3 Sa 328/05

    Weiterbeschäftigungsanspruch, betriebsverfassungsrechtlicher

  • LAG Hessen, 15.02.2013 - 14 SaGa 1700/12

    Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch - Entbindungsantrag -

  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14

    Entbindungsantrag nach Widerspruch des Betriebsrats gegen eine verhaltensbedingte

  • LAG Hamburg, 29.08.2002 - 7 Sa 11/02

    Betriebsübergreifende Sozialauswahl bei Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes ;

  • LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 BetrVG;

  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - 4 SaGa 2/08

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Notwendigkeit eines

  • LAG Hessen, 10.09.2021 - 8 SaGa 770/21

    Verschiedenheit von allgemeinem und betriebsverfassungsrechtlichem Anspruch auf

  • LAG Köln, 08.12.2004 - 7 Sa 310/04

    Beamtin, Deutsche Bahn, Bundeseisenbahnvermögen, privatrechtliches

  • LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12

    Sicherung des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 2653/10

    Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht - Einstellung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06

    Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers: Unzumutbare wirtschaftliche Belastung des

  • ArbG Aachen, 13.02.2020 - 3 Ca 2694/19

    Betriebliches Eingliederungsmanagement, Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2019 - 3 SaGa 417/19

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Anforderungen für einen ordnungsgemäßen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 2653/11

    Zurückweisung der Anhörung gem. § 102 BetrVG wegen fehlender Originalvollmacht

  • ArbG Bocholt, 11.10.2019 - 2 Ca 361/19

    Einzelfallentscheidung zu den Voraussetzungen einer wirksamen

  • LAG München, 22.02.2006 - 10 Sa 1118/05

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Erledigung der Hauptsache

  • ArbG Mönchengladbach, 20.03.2019 - 6 Ca 2593/18

    Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern bei Betriebsstilllegung nach § 15 IV

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1672/10

    Grundsätze bei Betriebs- und Betriebsteilstilllegungen -

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99

    Weiterbeschäftigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.1999 - 4 Sa 514/99

    Weiterbeschäftigungsanspruch i.S. von § 102 Abs. 5 BetrVG - Voraussetzungen

  • LAG Köln, 28.08.2015 - 4 SaGa 14/15

    Anforderungen an den Widerspruchs des Betriebsrats nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • LAG Köln, 23.03.2011 - 4 Ta 58/11

    Widerspruch des Betriebsrats

  • ArbG Kiel, 17.04.2018 - 1 Ga 5c/18

    Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht - einstweilige Verfügung -

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