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   BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95   

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BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95 (https://dejure.org/1996,348)
BAG, Entscheidung vom 25.04.1996 - 2 AZR 609/95 (https://dejure.org/1996,348)
BAG, Entscheidung vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 (https://dejure.org/1996,348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Befristung - Änderungskündigung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Soziale Auswahl - Personalratsbeteiligung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (hier: Wissenschaftlicher Oberassistent an Universität im Beitrittsgebiet) - Soziale Auswahl - Personalratsbeteiligung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG §§ 1, 2; HRG §§ 42 ff, 72 Abs. 1; BerlHG §§ 87 ff, 105 ff; ErgGBerlHG § 1 Abs. 2; HPersÜG § 4
    Änderungskündigung: Zulässige Beschränkung des Änderungsangebots auf Übergang zum befristeten Arbeitsvertrag (Rechtsprechungsänderung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 82
  • NJW 1997, 1524
  • MDR 1996, 1154
  • NZA 1996, 1197
  • NJ 1996, 666
  • BB 1996, 1944
  • BB 1997, 369
  • DB 1996, 1780
  • JR 1997, 176
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95
    Überwiegend wird sie allerdings abgelehnt (vgl. von Hoyningen-Huene, Anm. zu AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 2 Rz 8 f.; Schaub in Hromadka, Änderung von Arbeitsbedingungen, S. 73 f.; Linck, AR-Blattei SD 1020.1.1 Rz 12 ff.; Plander, NZA 1993, 1057, 1060 ff.; jetzt auch KR-Rost, 4. Aufl., § 2 KSchG Rz 10 a).

    Allgemein wird der Begriff der Arbeitsbedingungen in einem weiten Sinn verstanden; er umfaßt den gesamten Umfang und Inhalt der Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis (v. Hoyningen/Huene, Anm. zu AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, m. w. N.).

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95
    Dem Personalrat sind deshalb grundsätzlich die wichtigsten Personal- und Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 3 b (2) der Gründe).
  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95
    Eine Professorenstelle kann der Kläger zur Vermeidung der Befristung schon deshalb nicht beanspruchen, weil es sich dabei um eine Beförderungsstelle handeln würde (vgl. BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 7. Februar 1991, BAGE 67, 198 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung).
  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95
    Für Überhangstellen ergibt sich der sachliche Grund der Befristung aus § 4 HPersÜG in Verbindung mit dem Umstand, daß der (Haushalts-)Gesetzgeber unbestritten Überhangstellen und entsprechende Haushaltsmittel nur zeitlich begrenzt aus sozialen Erwägungen zur Verfügung gestellt hat (vgl. BAG Urteil vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95
    Nach dieser Rechtsfolgenregelung ist eine Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Personalrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Beteiligungspflicht nach den einschlägigen Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes des Landes nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist (vgl. BVerfG Beschluß vom 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - BVerfGE 51, 43, 54 = AP Nr. 1 zu § 108 BPersVG, zu B I der Gründe; vgl. auch Germelmann/Binkert, PersVG Berlin, § 84 Rz 50 und § 87 Rz 109).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95
    Quasi als Vorfrage fließt dann allerdings in die Prüfung der sozialen Rechtfertigung der Änderung ein, ob die Befristung als solche durch sachliche Gründe gedeckt ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 24. Januar 1996, BAGE 82, 101).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95
    Seine gegenteilige Rechtsprechung (Urteil vom 17. Mai 1984, BAGE 46, 191 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) gibt der Senat auf.
  • BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74

    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95
    Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags zur Neustrukturierung der Hochschulen kann im Zusammenhang mit den genannten Organisationsentscheidungen von offenbarer Unsachlichkeit oder Willkür (vgl. hierzu BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) keine Rede sein.
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95
    Eine Professorenstelle kann der Kläger zur Vermeidung der Befristung schon deshalb nicht beanspruchen, weil es sich dabei um eine Beförderungsstelle handeln würde (vgl. BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 7. Februar 1991, BAGE 67, 198 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung).
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

    Auszug aus BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95
    Dafür könnte sprechen, daß auch nach betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der (nachwirkenden) Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 242 BGB) ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers gegeben sein könnte, wenn sich die betrieblichen Verhältnisse ändern (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, m. w. N.; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 237, 518, m. w. N.).
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

  • BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87

    Teilzeitbeschäftgiung

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Deren soziale Rechtfertigung setzt - unter diesem Aspekt - voraus, dass sich die Befristung - gemessen am Maßstab des § 14 Abs. 1 TzBfG - ihrerseits als wirksam erweist (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 36; 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 83, 82) .

    Das unternehmerische Konzept, einen zeitlich ungewissen Beschäftigungsbedarf mit einem Arbeitnehmer abzudecken, der wirksam befristet (weiter)beschäftigt werden kann, ist gegenüber dem nach § 1 KSchG geschützten Arbeitnehmer unbeachtlich (offengelassen in BAG 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 82; vgl. dazu Eckert DStR 1997, 1301) .

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96

    Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch

    a) Zwar hat es der Senat z. B. als grundsätzlich zu achtende Unternehmerentscheidung angesehen, wenn ein Arbeitgeber Arbeitsplätze derart umgestaltet, daß sie nur noch für eine befristete Beschäftigung zur Verfügung stehen (vgl. Urteil vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - DB 1996, 1780, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Fehlt es daran, muss der Arbeitnehmer die Änderung der Arbeitsbedingungen billigerweise nicht hinnehmen, was die Sozialwidrigkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen iSv. §§ 1, 2 KSchG zur Folge hat (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 245/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 89, 216; Senat 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 83, 82; ErfK/Müller-Glöge 10. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 13; KR/Rost 9. Aufl. § 2 Rn. 10a) .

    Wenn die Beschäftigungsmöglichkeit zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist und sachliche Gründe das Angebot einer nur noch befristeten (Weiter-)Beschäftigung rechtfertigen, ist sie rechtlich zulässig (Senat 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 82) .

  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Dies gilt auch dann, wenn die Befristungsvereinbarung im Rahmen einer vom Arbeitgeber erklärten Änderungskündigung getroffen wird (Anschluß an das Urteil des Zweiten Senats vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - BAGE 83, 82 = AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Dadurch hatte sie zwar die Möglichkeit, das Angebot nur unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG anzunehmen und Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG zu erheben (vgl. BAG Urteil vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - BAGE 83, 82 = AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung im BAG Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 109/83 - BAGE 46, 191 = AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Davon geht auch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25. April 1996, aaO, zu II 1 b der Gründe) aus, der mit seiner geänderten Rechtsprechung zur Änderungskündigung bei Umwandlung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses in ein befristetes Arbeitsverhältnis überhaupt erst seitdem die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage nach § 2 KSchG geschaffen hat.

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Die Verteilung des Bedarfs innerhalb der einzelnen Sparten der Slawistik (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Fachdidaktik, Sprachpraxis/Landeskunde sowie Sekretariat) ist jedoch Teil der unternehmerischen Entscheidung, die nur auf offenbare Unsachlichkeit oder Willkür zu überprüfen ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - BAGE 83, 82 = AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe und vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.), ohne daß der Kläger in dieser Hinsicht - wie das Berufungsgericht, wenn auch teilweise in anderem Zusammenhang, ausgeführt hat, - etwas zu der neuen Personalstruktur aufgrund des gesetzlichen Auftrages vorgetragen hat.
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 631/96

    Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht; Kündigung eines ausländischen Staates

    Wie der Senat mit Urteil vom 25. April 1996 (- 2 AZR 609/95 - AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden hat, ist eine Änderungskündigung zum Zweck der Umstellung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses auf ein befristetes (auch) dann sozial ungerechtfertigt i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG, wenn für die Befristung kein sachlicher Grund besteht.
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart

    Ist das nicht der Fall, ist die Änderungskündigung unwirksam mit der Folge, dass die bisherigen Arbeitsvertragsbedingungen fortbestehen (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 36; 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 83, 82) .
  • LAG Berlin, 14.02.1997 - 6 Sa 138/96

    Wirksamkeit einer Befristungsabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer;

    Während ein Arbeitnehmer, der dieses Angebot vorbehaltlos angenommen hat, auch nach der gesetzlichen Neuregelung in § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG noch innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Vertragszeit die Unwirksamkeit der Befristung mangels eines sachlichen Grundes geltend machen könnte, wäre sein Kollege, der sich erst nach Ausspruch der Änderungskündigung zur Annahme des damit verbundenen Befristungsangebots, wenn auch nur unter Vorbehalt, bereit erklärt hat, gemäß §§ 2, 4 Satz 2 KSchG gehalten, innerhalb von drei Wochen Änderungsschutzklage zu erheben, andernfalls sein Vorbehalt gemäß § 7 Hs. 2 KSchG erlöschte und er eine Unwirksamkeit der Änderung wegen Sozialwidrigkeit, die auch bei Fehlen eines sachlichen Grundes für die nachträgliche Befristung anzunehmen wäre (dazu BAG, Urteil vom 25.4.1996 - 2 AZR 609/95 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 78 zu II 1 b der Gründe), nicht mehr geltend machen könnte (vgl. KR/Rost, 4. Aufl., 1996, § 7 KSchG R 12).

    Denn diese Qualifikationsstellen sind ihrer gesetzlichen Bestimmung entsprechend ohnehin nur für befristete Beschäftigungen vorgesehen (vgl. §§ 105 ff. BerlHG), und ihre an sich stellenplanwidrige Inanspruchnahme für bereits qualifizierte Wissenschaftler wie die als habilitiert anerkannte Klägerin kam gemäß der gesetzlichen Ermächtigung der Beklagten in§ 4 Satz 1 HPersÜG vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 191) nur für längstens fünf Jahre in Betracht (vgl. BAG, Urteil vom 25.4.1996, a.a.O., zu II 2 b der Gründe).

    Abgesehen davon, daß eine solche lediglich befristete Weiterbeschäftigung schon nicht von ihrem Rechtsschutzbegehren gedeckt war, ließ sich eine Professorenstelle deshalb auch nicht zur Grundlage für eine zumindest befristete Weiterbeschäftigung machen, weil es sich dabei um eine Beförderungsstelle gehandelt hätte (vgl. BAG, Urteil vom 25.4.1996, a.a.O., zu II 1 c a.E. und 2 a a.E. der Gründe).

  • LAG Thüringen, 17.08.1998 - 8 Sa 657/97

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Änderungskündigung; Kündigung

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  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 681/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Streichung der Stelle im Haushaltsplan

    Der Senat hat deshalb seine eingangs dargestellte Rechtsprechung mit dem am selben Tag zuvor ergangenen, zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil - 2 AZR 609/95 - aufgegeben.

    Allerdings war dem Arbeitnehmer diese Stelle aus Gründen der Verhältnismäßigkeit anzubieten (vgl. das schon erwähnte Senatsurteil vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 -;, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 813/95

    Kündigung wegen Auflösung eines Kulturorchesters - Personalratsbeteiligung

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 169/96

    Feststellungsklage eines wissenschaftlichen Mitarbeiters auf Unwirksamkeit einer

  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • ArbG Siegen, 24.10.1997 - 3 Ca 742/97

    Sozial ungerechtfertigte Änderungskündigung wegen Ändrung der Arbeitsbedingungen;

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 825/95

    Kündigung: Beteiligung des Personalrats bei Kündigung wegen Auflösung eines

  • LAG Köln, 17.08.2007 - 11 Sa 592/07

    Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bei betriebsbedingter Kündigung

  • LAG Berlin, 11.03.1997 - 12 Sa 124/96

    Richterliche Befristungskontrolle; Kündigung; Kündigungsschutzgesetz; Befristung;

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 478/95

    Kündigungsschutzgesetz; betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung von

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 465/95

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes Erfordernis

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 357/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • LAG Köln, 25.04.1996 - 10 Sa 1251/95

    Änderungskündigung: Aufzugsmechaniker einer Botschaft - KSchG als zwingendes

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 552/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung -

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 815/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 828/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 826/95
  • LAG Bremen, 02.12.1997 - 1 (2) Sa 340/96

    Arbeitsverhältnis: Betriebsbedingte Kündigung bei Umstellung auf Leiharbeitnehmer

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 824/95
  • LSG Bayern, 17.12.1998 - L 9 AL 167/97

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Parteistellung des Konkursverwalters;

  • LAG Thüringen, 30.11.1998 - 8 Sa 848/97

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 833/95
  • LAG Hamm, 06.04.2001 - 5 Sa 1172/00

    Anerkennenswerter Anlass zur Änderungskündigung ; Irrtümliche Eingruppierung

  • LAG Berlin, 29.01.1996 - 17 Sa 108/95

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen der früheren Tätigkeit des

  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 679/95
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 650/95
  • ArbG Ludwigshafen, 02.02.1999 - 5 Ca 833/98

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Änderungskündigung einer Erzieherin; Soziale

  • LSG Bayern, 17.12.1998 - L 9 AL 109/97

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld; Beginn des Ruhenszeitraums nach § 117

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2000 - 1 A 5152/98

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung zu einer Änderungskündigung;

  • LAG Bremen, 02.12.1997 - 1 Sa 88/97

    Rechtmäßigkeit einer fristgemäßen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.1996 - 6 Sa 440/95

    Zulässigkeit der nachträglichen Befristung von Arbeitsverträgen mit übernommenem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.1997 - 2 Sa 361/96

    Wirksamkeit einer in einem Änderungsvertrag vereinbarten Befristung des

  • LAG Köln, 20.08.1998 - 10 Sa 925/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung; Tätigkeit als

  • LAG Nürnberg, 07.08.1998 - 2 (3) Sa 220/97

    Stellung des Auflösungsantrags durch Arbeitgeber

  • LAG Bremen, 02.12.1997 - 1 Sa 339/96

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Begriff der

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