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   BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 61/83   

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https://dejure.org/1984,665
BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 61/83 (https://dejure.org/1984,665)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1984 - 2 AZR 61/83 (https://dejure.org/1984,665)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1984 - 2 AZR 61/83 (https://dejure.org/1984,665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1985, 803
  • DB 1985, 974
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 214/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Es spricht jedoch in einem solchen Fall eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass die Auswahl dann auch im Ergebnis sozialwidrig ist (BAG 17. Januar 2002 - 2 AZR 15/01 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 47; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116; 18. Oktober 1984 - 2 AZR 61/83 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 33).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    aa) Hat der Arbeitgeber entgegen § 1 Abs. 3 KSchG keine Sozialauswahl vorgenommen, so spricht eine vom Arbeitgeber auszuräumende tatsächliche Vermutung dafür, dass die Auswahl auch im Ergebnis sozialwidrig ist (BAG 18. Oktober 1984 - 2 AZR 61/83 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 33; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Da der Kläger unter Vorlegung einer Telefonliste mit den Namen der Stelleninhaber - mehr kann von ihm nicht verlangt werden - vorgetragen hat, wie er sich eine Weiterbeschäftigung im KPZ Leipzig vorstellt, die Beklagte ihrerseits dem nicht substantiert entgegengetreten ist und unstreitig keine Auswahlentscheidung nach sozialen Gesichtspunkten über die Besetzung dieser Stellen getroffen hat, ist nach der Senatsrechtsprechung zu vermuten, daß die von der Beklagten allein aufgrund betrieblicher Belange getroffene Auswahl auch im Ergebnis sozialwidrig ist (Senat 18. Oktober 1984 - 2 AZR 61/83 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 18 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 33).
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