Rechtsprechung
   BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsbedingte Kündigung: Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung - Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Änderungskündigung wegen Sanierung einer Betriebsabteilung

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  • Betriebs-Berater

    Änderungskündigung wegen Sanierung einer Betriebsabteilung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit der Änderungskündigung zum Zwecke der Sanierung einer unselbständigen Betriebsabteilung nur bei Unrentabilität des Gesamtbetriebs

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • ArbG Düsseldorf, 15.04.1988 - 8 Ca 830/88
  • LAG Düsseldorf, 01.12.1988 - 5 (11) Sa 678/88
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 1990, 944
  • BB 1990, 1207
  • BB 1990, 1628
  • DB 1990, 2024
  • NZA 1990, 607



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98  

    Änderungskündigung

    Bei der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis zu einer Änderung der Arbeitsbedingungen einzelner Arbeitnehmer besteht (§§ 2, 1 Abs. 2 KSchG), ist auf die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebes und nicht nur die eines unselbständigen Betriebsteils abzustellen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung: BAG Urteile vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dies ergibt sich schon aus der gesetzlichen Regelung, wenn in § 2 KSchG u.a. auf § 1 Abs. 2 KSchG verwiesen, also ein dringendes betriebliches, nicht abteilungsspezifisches Erfordernis zur sozialen Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen vorausgesetzt wird (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98  

    Änderungskündigung

    Bei der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis zu einer Entgeltkürzung durch Änderungskündigung besteht, ist auf die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebes, nicht eines unselbständigen Betriebsteils abzustellen (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Dies ergibt sich schon aus der gesetzlichen Regelung, wenn in § 2 KSchG u.a. auf § 1 Abs. 2 KSchG verwiesen, also ein dringendes betriebliches, nicht abteilungsspezifisches Erfordernis zur sozialen Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen vorausgesetzt wird (Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • LAG Berlin, 19.08.1997 - 5 Sa 76/97  
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  • LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 343/97  

    Änderungskündigung: dringende betriebliche Erfordernisse - Betriebsbegriff des §

    a) Ein Betrieb i.S. von §§ 1, 23 KSchG ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG v. 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 64; BAG v. 25.11.1993 - 2 AZR 517/93 - EzA § 14 KSchG Nr. 3).

    Demgegenüber ist ein Betriebsteil eine zwar abgrenzbare, von ihrer Organisation her aber nicht unabhängig von anderen funktionsfähigen Einheiten, die eine begrenzte, von denjenigen anderer Einheiten unterscheidbare Aufgabe wahrnimmt, welche in aller Regel dem arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebes dient (BAG v. 09.02.1989 - 2 AZR 405/88 - unveröffentlicht BAG vom 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - a.a.O.).

    Es werden "betriebliche Erfordernisse" vorausgesetzt, die einer Weiterbeschäftigung in "diesem Betrieb" also demjenigen, in dem das betriebliche Erfordernis vorliegen muß, entgegenstehen (BAG v. 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - a.a.O.).

    Entscheidend für den Fortbestand eines Betriebes ist stets dessen Gesamtergebnis (BAG v. 20.03.1986 - 2 AZR 294/95 - EzA § 2 KSchG Nr. 6; BAG v. 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - a.a.O.).

    Zwar kann auch ein schlechtes Betriebsergebnis einer unselbständigen Betriebsabteilung zur Unrentabilität des Betriebes selbst führen und eine Sanierung zu einem dringenden betrieblichen Erfordernis für bestimmte Änderungen der Arbeitsbedingungen werden (BAG v. 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - a.a.O.).

  • LAG Hamm, 11.11.1999 - 4 Sa 1879/98  
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  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08  

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Teilt der Arbeitgeber objektiv kündigungsrechtlich erhebliche Tatsachen dem Betriebsrat deshalb nicht mit, weil er darauf die Kündigung nicht oder zunächst nicht stützen will, ist die Anhörung zwar ordnungsgemäß erfolgt, dem Arbeitgeber ist es aber verwehrt, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (bspw. Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 34, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 47 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - zu II 2 b, c der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 64).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09  

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Es ist ihm dann aber verwehrt, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (bspw. Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 34, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 47 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - zu II 2 der Gründe (juris-Rn. 58 ff.), AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 64).
  • LAG Hamm, 22.03.1996 - 10 Sa 141/95  

    Änderungskündigung: Organisationsänderung bei Wegfall von 50 % des

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  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 15 Sa 162/94  

    Änderungskündigung: Senkung von Lohnnebenkosten - sachliche Rechtfertigung

    Zwar meint die Beklagte, die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 20. März 1986, aaO.; Urteil vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 -, AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) als falsch bezeichnen zu müssen, sie verkennt jedoch, dass schon nach der älteren Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 12. Januar 1961 - 2 AZR 171/59 -, AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung) die Kündigung keinen Erfolg haben könnte.
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09  

    Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Dem Arbeitgeber ist es dann aber verwehrt, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (bspw. Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - Rn. 34, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 47 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - zu II 2 b, c der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 47 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 64).
  • LAG Hamm, 27.10.1999 - 18 Sa 223/99  

    Arbeitsverhältnis - Änderung der Arbeitsbedingungen - betriebliches Erfordernis

  • LAG Hamm, 17.11.1997 - 8 Sa 467/97  
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09  

    Außerordentlichen Kündigung eines Straßenbahnfahrers wegen Platzierung einer

  • LAG Köln, 09.08.1996 - 11 Sa 483/96  

    Änderungskündigung: sachliche Rechtsfertigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2012 - 13 Sa 2089/11  
  • LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 56/97  
  • LAG Köln, 19.08.2010 - 7 Sa 521/10  

    Betriebsbedingte Kündigung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.09.2000 - 7 Ca 261/00  

    Änderungskündigung gegenüber einem Schwerbehinderten

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