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   BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74   

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https://dejure.org/1975,167
BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74 (https://dejure.org/1975,167)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1975 - 2 AZR 610/74 (https://dejure.org/1975,167)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 (https://dejure.org/1975,167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftliche Kündigung - Wirksamkeit - Stellungnahme des Betriebsrats - Anhörungsfristen - Eilfall - Einseitig vom Arbeitgeber veranlaßte Verkürzung der gesetzlichen Anhörungsfrist

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 331
  • NJW 1976, 1766
  • NJW 1976, 694
  • BB 1976, 694
  • DB 1976, 969
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74
    Auf die Frage, ob die Beklagte durch das Abfassen der Kündigungsschreiben bereits den Kündigungswillen abschließend zum Ausdruck gebracht habe, komme es nach der Entscheidung des Senats vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - nicht mehr an.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu I 4 a der Gründe) ausgeführt hat, ist in einem Fall, in dem der Arbeitgeber innerhalb der Ausschlußfrist des § 102 Abs. 2 BetrVG eine Äußerung eines einzelnen Betriebsratsmitglieds, das auch der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein kann, zur beabsichtigten Kündigung erhält, die Anhörung noch nicht vollendet, wenn der Arbeitgeber weiß oder nach den Umständen annehmen muß, daß die ihm mitgeteilte Ansicht durch eine entsprechende Stellungnahme (Beschluß) des zuständigen Gremiums nicht gedeckt ist.

    a) Eine Kündigung ist schon dann ohne Anhörung des Betriebsrats im Sinne des § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber seinen Kündigungswillen bereits vor der Stellungnahme des Betriebsrats oder vor dem Ablauf der in § 102 Abs. 2 BetrVG festgelegten Fristen verwirklicht (BAG vom 28. Februar 1974, aaO, zu 1 4 b) aa) der Gründe).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1974 (aaO zu I 4 b) aa) der Gründe) zum Ausdruck gebracht, daß er dazu neigt, die frühere Rechtsprechung zum "abschließend gebildeten Kündigungswillen" bei Anwendung des § 102 BetrVG im Grundsatz nicht mehr zu verfolgen.

  • BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63

    Schweigen auf Bestätigungsschreiben

    Auszug aus BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74
    Da die Kläger keine Gründe für die Annahmeverweigerung vorgetragen haben, ist der Klägerin zu 1) das Kündigungsschreiben am 22., dem Kläger zu 2) am 24. Dezember 1974 zugegangen; denn zugegangen ist eine Willenserklärung dann, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, daß bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen war, daß er von ihr Kenntnis nehmen konnte (vgl. RGZ 50, 194; BGH NJW 1965, 965 ).
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74
    Der Senat hat bereits in den Entscheidungen vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 - und vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - ausgeführt, daß sich das in § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG geregelte Anhörungsverfahren in zwei aufeinanderfolgenden Verfahrensabschnitten vollzieht, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich voneinander abzugrenzen sind.
  • BGH, 03.11.1953 - I ZR 155/52

    Bestätigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74
    Die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts (vgl. § 141 BGB ) setzt einen Bestätigungswillen, d. h. Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit oder zumindest das Bewußtsein der möglichen Fehlerhaftigkeit, voraus (RGZ 138, 52; BGHZ 11, 59).
  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

    Auszug aus BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74
    Der Senat hat bereits in den Entscheidungen vom 28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - AP Nr. 3 zu § 102 BetrVG 1972 - und vom 4. August 1975 - 2 AZR 266/74 - ausgeführt, daß sich das in § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG geregelte Anhörungsverfahren in zwei aufeinanderfolgenden Verfahrensabschnitten vollzieht, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich voneinander abzugrenzen sind.
  • RG, 13.10.1932 - VIII 292/32

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist Zahlung in ausländischer Währung als

    Auszug aus BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74
    Die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts (vgl. § 141 BGB ) setzt einen Bestätigungswillen, d. h. Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit oder zumindest das Bewußtsein der möglichen Fehlerhaftigkeit, voraus (RGZ 138, 52; BGHZ 11, 59).
  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01

    Anlaßkündigung - Bevorstehende Arbeitsunfähigkeit

    Die mit Schreiben der Beklagten vom 12. November 1977 erklärte schriftliche Kündigung war ausgesprochen, als das Kündigungsschreiben den Machtbereich der Beklagten verlassen hatte (BAG 27, 331 [335] = AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 [zu 3 a der Gründe]).
  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Befristung - Schriftform - Bestätigung

    Fehlt das Bewusstsein der möglichen Fehlerhaftigkeit des Rechtsgeschäfts, kann nicht von einer Bestätigung iSv. § 141 BGB ausgegangen werden (BGH 10. Mai 1995 - VIII ZR 264/94 - BGHZ 129, 371, 377, zu II 1 c aa der Gründe mwN; BAG 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 - BAGE 27, 331, 337 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 20, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 965/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - "Verbrauch" des

    Er besteht wesentlich darin, dass der Betriebsrat bei jeder vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung seine ihm gesetzlich eingeräumten Rechte unter Ausschöpfung der dafür vorgesehenen Fristen wahrzunehmen in der Lage sein muss (vgl. Senat 13. November 1975 - 2 AZR 610/74 - BAGE 27, 331).
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