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   BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14   

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BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14 (https://dejure.org/2016,6636)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2016 - 2 AZR 613/14 (https://dejure.org/2016,6636)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 (https://dejure.org/2016,6636)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 KSchG, § 4 S 2 KSchG, § 126 BGB, § 130 Abs 1 S 1 BGB, § 145 BGB
    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • IWW

    § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis Nr. 4 ZPO, § ... 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 102 BetrVG, § 67 ArbGG, § 4 Satz 2 KSchG, § 145 BGB, § 1 Abs. 2 TVG, § 126 BGB, § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 1 KSchG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Änderungskündigung

  • hensche.de

    Änderungskündigung, Kündigung, Bestimmtheit

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung; Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Änderungskündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderungsangebot muss hinreichend bestimmt sein zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Wechsel in Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit des Änderungsangebots bei betriebsbedingter Änderungskündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Änderungskündigung: Anforderungen an Bestimmtheit des Änderungsangebots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 1204
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 1023/08

    Weitergeltung tariflicher Regelung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
    aa) Das Zustandekommen eines Tarifvertrags als eines privatrechtlichen Vertrags richtet sich nach den Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 - Rn. 14) .

    Ist für einen Vertrag gesetzlich die Schriftform vorgesehen, wird die Annahmeerklärung erst in dem Zeitpunkt wirksam (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB) , in dem sie dem anderen Teil in der vorgeschriebenen Form zugeht (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 - aaO) .

    Es reicht nicht aus, dass der Empfänger des Antrags die Vertragsurkunde unterzeichnet und den anderen Teil hierüber in einer Form, die die Voraussetzungen des § 126 BGB nicht wahrt, in Kenntnis setzt (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 - aaO; BGH 30. Mai 1962 - VIII ZR 173/61 - zu II 2 der Gründe; 30. Juli 1997 - VIII ZR 244/96 - zu II 2 b bb der Gründe mwN; vgl. auch BAG 16. Oktober 1991 - 2 AZR 156/91 - zu II 4 d der Gründe) .

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn nach § 151 Satz 1 BGB eine Annahmeerklärung entbehrlich ist (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 - aaO) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 396/12

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 18; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29) .
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 18; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 29) .
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 576/09

    Änderungskündigung - Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
    Zur Kündigungserklärung muss als zweites Element ein bestimmtes, zumindest bestimmbares und somit den Voraussetzungen des § 145 BGB entsprechendes Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 38, BAGE 147, 237; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 21) .
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
    (1) Gegen die Unbestimmtheit des Änderungsangebots im Zeitpunkt seines Zugangs bei der Klägerin am 10. Juli 2013 lässt sich nicht mit Erfolg anführen, in einem Arbeitsvertrag könne ggf. auch auf nichtige oder nicht mehr wirksame Tarifverträge Bezug genommen werden, soweit nicht deren inhaltliche Festlegungen auch als arbeitsvertragliche Regelungen nichtig seien (vgl. dazu BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43) .
  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91

    Kündigung einer Mitarbeiterin in kirchlicher Einrichtung - Anhörung der

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
    Es reicht nicht aus, dass der Empfänger des Antrags die Vertragsurkunde unterzeichnet und den anderen Teil hierüber in einer Form, die die Voraussetzungen des § 126 BGB nicht wahrt, in Kenntnis setzt (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 - aaO; BGH 30. Mai 1962 - VIII ZR 173/61 - zu II 2 der Gründe; 30. Juli 1997 - VIII ZR 244/96 - zu II 2 b bb der Gründe mwN; vgl. auch BAG 16. Oktober 1991 - 2 AZR 156/91 - zu II 4 d der Gründe) .
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
    Die nötige Schriftform dient der Klarstellung des Vertragsinhalts und damit dem Gebot der Normenklarheit (BAG 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327; 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42) .Wird der Antrag auf Abschluss eines Tarifvertrags gegenüber einem Abwesenden erklärt, ist dessen Annahmeerklärung erforderlich.
  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13

    Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 18; 11. November 2014 - 3 AZR 404/13 - Rn. 18) .
  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
    Es reicht nicht aus, dass der Empfänger des Antrags die Vertragsurkunde unterzeichnet und den anderen Teil hierüber in einer Form, die die Voraussetzungen des § 126 BGB nicht wahrt, in Kenntnis setzt (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 - aaO; BGH 30. Mai 1962 - VIII ZR 173/61 - zu II 2 der Gründe; 30. Juli 1997 - VIII ZR 244/96 - zu II 2 b bb der Gründe mwN; vgl. auch BAG 16. Oktober 1991 - 2 AZR 156/91 - zu II 4 d der Gründe) .
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
    Die nötige Schriftform dient der Klarstellung des Vertragsinhalts und damit dem Gebot der Normenklarheit (BAG 10. November 1982 - 4 AZR 1203/79 - BAGE 40, 327; 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42) .Wird der Antrag auf Abschluss eines Tarifvertrags gegenüber einem Abwesenden erklärt, ist dessen Annahmeerklärung erforderlich.
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1089/06

    Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit im öffentlichen Dienst - Tarifablösung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2014 - 7 Sa 662/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit Änderungsangebot - Rückwirkung

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

  • BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 173/61

    Vertragsschluß bei Übersendung des Mietvertrages - Einwand der

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06

    Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Zum einen kommt es für die Wirksamkeit der Kündigung auf die Umstände im Zeitpunkt ihres Zugangs an (vgl. BAG 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 21, BAGE 149, 367) .
  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 17 Sa 37/20

    Immaterieller Schadensersatz - Verstoß gegen die DSGVO - Datenübermittlung in ein

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. BAG 23. November 2017 - 8 AZR 458/16 - Rn. 14, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 53; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13; 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 13, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 168) .
  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    § 1 Abs. 2 TVG dient der Klarstellung des Vertragsinhalts und dem Gebot der Normenklarheit (vgl. BAG 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 22 mwN) .
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