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   BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02   

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https://dejure.org/2003,837
BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02 (https://dejure.org/2003,837)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2003 - 2 AZR 62/02 (https://dejure.org/2003,837)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 (https://dejure.org/2003,837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung; Berechtigung einer ambulanten Pflegekraft, Geschenke anzunehmen; Vereinbarung der Anwendbarkeit der Arbeitsvertragsrichtlinien der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (AVR-K); ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; AVR-K § 3 Abs. 3
    Kündigung - Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung einer Pflegekraft im ambulanten Pflegedienst wegen Annahme einer Erbschaft von einer Pflegeperson; Verbot der Annahme von Geschenken in Bezug auf dienstliche Tätigkeit nach AVR-K; Kausalität der dienstlichen Tätigkeit ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung einer Pflegekraft wegen Annahme einer Erbschaft von einer Pflegeperson bei Verbot der Annahme von Geschenken in Bezug auf dienstliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1240 (Ls.)
  • DB 2003, 2554
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 97/82

    Zustimmung zur Annahme eines Vermächtnisses

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Davon ist die Rechtsprechung für den Fall des § 10 BAT bisher stillschweigend ausgegangen (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325).

    aa) Geschenk und Belohnung ist jede freiwillige, unentgeltliche Zuwendung, die einen Vermögenswert besitzt, also den Empfänger bereichert, ohne daß von ihm eine Gegenleistung erwartet wird (vgl. für die in Worten gleichlautende Vorschrift des § 10 BAT: BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand April 2003 § 10 Rn. 4 f.).

    bb) Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen, gilt auch für die Begünstigung durch letztwillige Verfügungen (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; BVerwG 14. Dezember 1995 - 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172; BayObLG München 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 - NJW 1995, 3260).

  • BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95

    Testierfähigkeit einer Person, die sich in Betreuung befindet; Einsetzung einer

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    bb) Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen, gilt auch für die Begünstigung durch letztwillige Verfügungen (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; BVerwG 14. Dezember 1995 - 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172; BayObLG München 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 - NJW 1995, 3260).

    bb) Wenn die Revision hiergegen unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichtes geltend macht, Zuwendungen seien nur dann mit Bezug auf die dienstlichen Tätigkeiten des Angestellten erbracht, wenn für sie nach den Umständen des Falles kein anderer Grund gefunden werden könne als der, daß dem Zuwendungsempfänger bestimmte Dienstleistungen obliegen (vgl. BayObLG München 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 - NJW 1995, 3260; 19. Oktober 1989 - BReg …

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Es befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Senat, der den mehrfachen Verstoß eines Arbeitnehmers gegen das Verbot des - dem hier betroffenen § 3 Abs. 3 AVR-K inhaltsgleichen - § 10 BAT je nach den Umständen auch ohne vorherige Abmahnung als an sich geeignet angesehen hat, einen wichtigen Grund im Sinne von § 54 BAT, § 626 BGB zu bilden (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331).

    Weiter sollen Pflegepersonen, die solche zusätzlichen Leistungen nicht aufbringen können, keinen Grund zu der Befürchtung haben, benachteiligt zu werden (vgl. zu § 10 BAT: BAG 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand April 2003 § 10 Rn. 1).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Das hat der Bundesgerichtshof für alle derartigen Zuwendungsgeschäfte angenommen (14. Dezember 1999 - X ZR 34/98 - BGHZ 143, 283).

    Inzwischen hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, daß selbst gegen § 10 BAT verstoßende Verfügungsgeschäfte nicht allein um dieses Verstoßes willen unwirksam sind (BGH 14. Dezember 1999 - X ZR 34/98 - BGHZ 143, 283).

  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 88/01

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    a) Die Vorschriften der AVR-K finden auf Grund von § 2 des Arbeitsvertrages als einzelvertragliche Regelungen auf das Arbeitsverhältnis Anwendung (vgl. BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48).

    Indes ist der vertragliche Verzicht auf die Wahrnehmung von Grundrechten - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen - zulässig, soweit nicht der Kernbereich der Menschenwürde betroffen ist (vgl. BAG 15. November 2001 - 6 AZR 88/01 - EzA BGB § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 48; v. Münch in von Münch/Kunig GGK I 5. Aufl. Vorb. Rn. 62 f.; Dürig AöR 81 (1956), 117 (152); Singer JZ 1995, 1133; vgl. auch Schwabe JZ 1998, 66).

  • BVerwG, 14.12.1995 - 2 C 27.94

    Erbeinsetzung eines Zivildienstleistenden

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    bb) Das Verbot, Belohnungen oder Geschenke ohne Zustimmung des Arbeitgebers anzunehmen, gilt auch für die Begünstigung durch letztwillige Verfügungen (BAG 17. April 1984 - 3 AZR 97/82 - BAGE 45, 325; BVerwG 14. Dezember 1995 - 2 C 27.94 - BVerwGE 100, 172; BayObLG München 12. September 1995 - 1Z BR 59/95 - NJW 1995, 3260).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92

    Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - DB 1987, 1494; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 398).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Soweit ein steuerbares Verhalten betroffen ist, muß der Kündigung eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder die Pflichtverletzung ist so schwer, daß ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber von vornherein ausgeschlossen ist (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 402).
  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61

    Persönlich haftende Gesellschafterin - Kommanditgesellschaft - Verwaltung der

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02
    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (vgl. BAG 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357; 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - DB 1987, 1494; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 398).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

  • BVerfG, 03.07.1998 - 1 BvR 434/98

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Errichtung eines

  • LAG Niedersachsen, 29.10.2001 - 11 Sa 807/01

    Annahme einer Erbschaft ohne Zustimmung des Arbeitgebers durch einen in der

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 7. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Insofern genügt ein Umstand, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. Senat 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59, zu B II der Gründe; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - aaO).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124; 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - DB 2003, 2554).
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