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   BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01   

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BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01 (https://dejure.org/2003,395)
BAG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2 AZR 621/01 (https://dejure.org/2003,395)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2 AZR 621/01 (https://dejure.org/2003,395)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages; Arglistige Täuschung über Schwangerschaft; Richtlinienkonforme Auslegung nationalen Rechts; Vorrang des Gemeinschaftsrechts

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

  • hensche.de

    Schwangerschaft, Fragerecht, Anfechtung, Beschäftigungsverbot

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Frage nach einer Schwangerschaft vor Einstellung ist unzulässig

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 611 a; ; BGB § 123

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611a § 123
    Geschlechtsspezifische Diskriminierung - Fragerecht; Schwangerschaft; Anfechtung; europarechtskonforme Auslegung nationalen Rechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Frage nach Schwangerschaft einer Bewerberin: Unzulässigkeit auch bei Beschäftigungsverbot für die vereinbarte Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arglistige Täuschung - Frage nach der Schwangerschaft bei Bestehen eines Beschäftigungsverbotes für die vereinbarte Tätigkeit

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Frage nach Schwangerschaft im Einstellungsgespräch ist unzulässige Diskriminierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung - Frage nach der Schwangerschaft bei Bestehen eines Beschäftigungsverbotes für die vereinbarte Tätigkeit

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Einstellungsgespräch - Lügen u. U. erlaubt

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Fragerecht nach einer Schwangerschaft

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 123 BGB
    Frage nach der Schwangerschaft

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schwangerschaft ist absolutes Tabuthema im Bewerbungsverfahren

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Das "Recht auf Lüge" beim Vorstellungsgespräch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Frage nach Schwangerschaft auch bei Bestehen eines Beschäftigungsverbotes verboten - Unwahre Aussage stellt keine arglistige Täuschung dar

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    "Recht auf Lüge" für Schwangere erweitert // Arbeitgeber muss auch Beschäftigungsverbot hinnehmen

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schutz schwangerer Frauen erheblich erweitert!

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Individualarbeitsrecht, Recht zur Lüge bei Frage nach bestehender Schwangerschaft

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fragerecht des Arbeitgebers - Generell unzulässige Frage (Schwangerschaft)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 304
  • MDR 2003, 996
  • NZA 2003, 848
  • FamRZ 2003, 1385 (Ls.)
  • BB 2003, 1734
  • DB 2003, 1795
  • JR 2004, 131
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 25/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01
    Hinweise des Senats: Teilweise Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (1. Juli 1993 - 2 AZR 25/93 - AP BGB § 123 Nr. 36 = EzA BGB § 123 Nr. 39).

    b) Zwar hat der Senat - wie die Revision zu Recht geltend macht - bisher angenommen, die Frage nach der Schwangerschaft sei zulässig, wenn für die Arbeitnehmerin von vornherein ein gesetzliches Beschäftigungsverbot (§ 4 MuSchG) eingegriffen hätte (1. Juli 1993 - 2 AZR 25/93 - AP BGB § 123 Nr. 36 = EzA BGB § 123 Nr. 39).

  • EuGH, 04.10.2001 - C-438/99

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01
    In Übereinstimmung mit dieser gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes geht der Senat davon aus, daß die Frage nach einer Schwangerschaft bei (geplanten) unbefristeten Arbeitsverhältnissen regelmäßig gegen die Richtlinie 76/207/EWG verstößt (vgl. APS/Linck § 611 a BGB Rn. 54; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 611 a BGB Rn. 33; Kamanabrou Anm. zu EuGH 4. Oktober 2001 - Rs. C-438/99 - EzA BGB § 611 a Nr. 17).
  • EuGH, 03.02.2000 - C-207/98

    DIE DEUTSCHEN VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ WERDENDER MÜTTER KÖNNEN DIE VERWEIGERUNG

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Februar 2000 (- Rs. C-207/98 - Mahlburg/Mecklenburg-Vorpommern - EUGHE I 2000, 549 = AP BGB § 611 a Nr. 18) verbietet Art. 2 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 76/207/EWG es, eine Schwangere deshalb nicht auf eine unbefristete Stelle einzustellen, weil sie für die Dauer der Schwangerschaft wegen eines auf ihren Zustand folgenden gesetzlichen Beschäftigungsverbots auf dieser Stelle von Anfang an nicht beschäftigt werden darf (vgl. auch EuGH 4. Oktober 2001 - Rs. C-109/00 - AP EWG-Richtlinie Nr. 76/207 Nr. 27).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 5. Mai 1994 (- Rs. C-421/92 - Gabriele Habermann - Beltermann/Arbeiterwohlfahrt - EUGHE I 1994, 1657 = AP EWG-Richtlinie Nr. 76/207 Art. 2 Nr. 3) schließen Art. 2 Abs. 1 iVm. den Artikeln 3 Abs. 1 und 5 Abs. 1 Richtlinie 76/207/EWG die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber nach § 119 Abs. 2 BGB aus, wenn die unbefristet eingestellte Arbeitnehmerin ihrer Tätigkeit wegen eines während der Schwangerschaft und des Stillens geltenden Nachtarbeitsverbotes zeitweise nicht nachgehen kann.
  • LAG Sachsen, 06.06.2001 - 7 Sa 828/00
    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2001 - 7 Sa 828/00 L - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01
    Fehlt es hieran, ist die wahrheitswidrige Beantwortung nicht rechtswidrig (BAG 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01
    Ein nationales Gericht muß die Auslegung innerstaatlichen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck einschlägiger Richtlinien ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-32/93

    Webb / EMO Air Cargo

    Auszug aus BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01
    2 Abs. 1 iVm. Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG schließen darüber hinaus die Entlassung einer Arbeitnehmerin aus, die auf unbestimmte Zeit eingestellt wurde, um zunächst eine andere Arbeitnehmerin während deren Mutterschaftsurlaubs zu vertreten, und diese Vertretung nicht gewährleisten kann, weil sie selbst kurz nach der Einstellung schwanger wird (EuGH 14. Juli 1994 - Rs. C-32/93 - Carole Louise Webb/EMO Air Cargo 'AUK'S ltd.
  • LAG Köln, 11.10.2012 - 6 Sa 641/12

    Schwangere Schwangerschaftsvertretung

    Gleiches gilt für eine entsprechende Frage des Arbeitgebers, die nach § 3 Abs. 1 S. 2 AGG als unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts zu bewerten ist (vgl. noch zu § 611 a BGB a. F. BAG 06.02.2003 - 2 AZR 621/01, juris; ErfK/Preis, 12. Aufl., § 611 BGB Rz. 274; HWK/Thüsing, 5. Aufl., § 123 BGB Rz. 24).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht die Unzulässigkeit einer Frage nach der Schwangerschaft bislang ausdrücklich nur für den Fall einer unbefristeten Einstellung festgestellt (BAG 06.02.2003 - 2 AZR 621/01, juris).

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 31/04

    Rechtsnatur des Erziehungsgeldes; Berücksichtigung im Rahmen des

    Unabhängig davon, ob die Beklagte nach arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung verpflichtet gewesen wäre, ihre Schwangerschaft zu offenbaren (BAGE 104, 304), wäre sie jedenfalls nicht zur Aufnahme einer die Schwangerschaft beeinträchtigenden Beschäftigung i.S. von § 4 Abs. 2 Nr. 3 MuSchG verpflichtet gewesen.
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2020 - 12 Sa 716/19

    Schadensersatzanspruch für entgangenes Elterngeld - verspätete Lohnzahlung

    Die diesbezüglichen Fragen sind ebenso unzulässig wie eine auf deren falsche Beantwortung gestützte Anfechtung, sei es wegen Irrtum oder arglistiger Täuschung, weil dies eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellt (vgl. bereits BAG 06.02.2003 - 2 AZR 621/01, juris Rn. 17 ff. im Anschluss an die dort zitierte Rechtsprechung des EuGH).
  • LAG Nürnberg, 09.12.2003 - 6 Sa 676/02

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Täuschung des Arbeitnehmers über die

    Ein Fragerecht des Arbeitgebers wird allerdings nur insoweit als zulässig anerkannt, als dieser ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 18.10.2002, Az. 2 AZR 380/99, EzA § 123 BGB Nr. 56; BAG v. 06.02.2003, 2 AZR 621/01, EzA § 123 BGB 2002 Nr. 2).
  • LAG Hamm, 26.01.2022 - 3 Sa 1087/21

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen

    Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungseinschränkungen gelten lediglich für einen befristeten Zeitraum, in welchem die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung steht, und welcher bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, das auf Dauer angelegt ist, sich als nicht erheblich darstellt (EuGH, 03.02.2000, C-207/98, Mahlburg; BAG, 06.02.2003, 2 AZR 621/01).
  • ArbG Gera, 24.01.2023 - 3 Ca 1074/22

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Anfechtung - arglistige Täuschung - Verschweigen

    Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 06.02.2003 - 2 AZR 621/01- unter Aufgabe seiner vormaligen Rechtsprechung für den Fall eines unbefristeten Arbeitsvertrages ebenfalls beschieden, dass die Frage des Arbeitgebers nach der Schwangerschaft vor der geplanten Einstellung der Frau gegen den § 611 a BGB - in seiner damals geltenden Fassung - verstößt und dies auch dann gilt, wenn die Frau die vereinbarte Tätigkeit wegen des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots zunächst nicht aufnehmen könne.
  • SG Osnabrück, 04.09.2019 - S 44 AY 40/19

    Freiwilligkeitserklärung; Pflicht zur Lüge

    Das in der Rechtsprechung in gewissen Konstellationen anerkannte Recht zur Lüge auf eine unzulässige Frage (BAG, Urteil vom 06.02.2003, 2 AZR 621/01) kann keine Pflicht zur Lüge begründen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10

    Widerruf der Zustimmung zur Verkürzung der Elternzeit; geschlechtsspezifische

    Auch das Bundesarbeitsgericht habe in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2003 (Az.: 2 AZR 621/01) mangels Offenbarungspflicht eine arglistige Täuschung bei wahrheitswidriger Verneinung einer Schwangerschaft verneint.
  • ArbG Wuppertal, 26.09.2019 - 5 Ca 450/19

    Schadensersatz, Verzug, Mutterschutzlohn, Elterngeld, Kostenerstattung,

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass schwangere Frauen nicht verpflichtet sind, das Bestehen einer Schwangerschaft bei Vertragsschluss zu offenbaren (BAG 06.02.2003, 2 AZR 621/01, juris), sodass die Anfechtung, selbst wenn die Klägerin bei Einstellung über das Vorhandensein einer Schwangerschaft gelogen hätte, offensichtlich unwirksam war.
  • VG Stuttgart, 31.10.2008 - 9 K 1476/08

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Rücknahme einer Ernennung zum

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass unzulässige Fragen wahrheitswidrig beantwortet werden dürfen (vgl. dazu etwa BAG, Urt. v. 6.2.2003, DB 2003, 1795 [BAG 06.02.2003 - 2 AZR 621/01] ).
  • ArbG Erfurt, 02.02.2023 - 1 Ca 1025/22

    Kündigung - Anfechtung Arbeitsvertrag - Schwangerschaft

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