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   BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93   

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https://dejure.org/1994,277
BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 (https://dejure.org/1994,277)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 2 AZR 626/93 (https://dejure.org/1994,277)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 (https://dejure.org/1994,277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung - Entbehrlichkeit einer Abmahnung - Beharrliche Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers - Schuldhaftes Zögern bei der Abgabe der Kündigungserklärung nach Zustimmung der Hauptfürsorgestelle - Anhörung des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; SchwbG § 21 Abs. 5; BPersVG § 108 Abs. 2
    Kündigung eines Schwerbehinderten - Zeitpunkt der Beteiligung der Betriebsvertretung - Entbehrlichkeit der Abmahnung bei hartnäckiger und uneinsichtiger Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung - Anhörung des Personalrats

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kündigung Schwerbehinderter, Zeitpunkt der Beteiligung der Betriebsvertretung, Entbehrlichkeit einer Abmahnung, hartnäckige und uneinsichtige Pflichtverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 65
  • BB 1994, 1643
  • BB 1994, 1857
  • DB 1995, 532
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
    Zwar ist grundsätzlich ein Arbeitnehmer, dem wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen; das gilt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich (ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.N.).

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt Urteil vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 -, aaO) war es auch nicht - wie das Landesarbeitsgericht anzunehmen scheint - erforderlich, konkret auf die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung hinzuweisen, um auszuschließen, daß der Kläger die Androhung "arbeitsrechtlicher Konsequenzen" lediglich als die Androhung einer Abmahnung verstand.

  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83

    Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
    Dies ist besonders dann anzunehmen, wenn erkennbar ist, daß der Arbeitnehmer gar nicht gewillt ist, sich vertragsgerecht zu verhalten (Senatsurteil vom 12. Juli 1984 - 2 AZR 320/83 - AP Nr. 32 zu § 102 BetrVG 1972; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 285).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
    Entbehrlich ist eine Abmahnung allerdings dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden durfte (BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, zu 4 d der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 96 ff., m.w.N.).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
    Entbehrlich ist eine Abmahnung allerdings dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden durfte (BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, zu 4 d der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 96 ff., m.w.N.).
  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78

    Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist (BAG Urteil vom 3. Juli 1980, BAGE 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG; Urteil vom 1. April 1981, BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24, aaO) kann die Anhörung des Betriebs- bzw. Personalrats vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei der Hauptfürsorgestelle erfolgen.
  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93

    Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
    Nach der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 15. November 1990 - 2 AZR 255/90 - EzA § 21 SchwbG 1986 Nr. 3; zuletzt Urteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) kann der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bereits dann fristlos kündigen, wenn die Hauptfürsorgestelle ihm die Entscheidung in irgendeiner Weise, z.B. telefonisch bekannt gegeben hat.
  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist (BAG Urteil vom 3. Juli 1980, BAGE 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG; Urteil vom 1. April 1981, BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24, aaO) kann die Anhörung des Betriebs- bzw. Personalrats vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei der Hauptfürsorgestelle erfolgen.
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
    Der Kläger wird nach der Zurückverweisung klarzustellen haben, ob und ggf. welches Rechtsschutzinteresse er für den bisher von ihm - neben dem Antrag nach § 4 KSchG - verfolgten allgemeinen Fortbestandsantrag geltend machen will (vgl. zu dieser Frage eingehend Senatsurteil vom 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - zur Veröffentlichung bestimmt), ist eine Kündigung nach § 108 BPersVG - gleiches gilt für die Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG - nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber ohne Anhörung der Personalvertretung gekündigt hat, sondern auch bei nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Personalrats.
  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80

    Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats - Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist (BAG Urteil vom 3. Juli 1980, BAGE 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG; Urteil vom 1. April 1981, BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24, aaO) kann die Anhörung des Betriebs- bzw. Personalrats vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei der Hauptfürsorgestelle erfolgen.
  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 255/90

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Es lag eine wesentliche Änderung des von der Beklagten selbst bisher als für ihren Kündigungsentschluss maßgeblich dargestellten Sachverhalts vor (zu diesem Erfordernis BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 255; 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Dass eine Abmahnung keinen Erfolg versprochen hätte oder die Pflichtverletzungen des Klägers so schwer wögen, dass ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber von vornherein als ausgeschlossen hätte erscheinen müssen, ist nicht erkennbar (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 402).
  • ArbG Hamburg, 24.11.2021 - 27 Ca 208/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verweigerung der Durchführung von

    Da der Arbeitnehmer erkennbar nicht gewillt ist, sein Verhalten zu ändern, müsste der Arbeitgeber auch bei Ausspruch einer Abmahnung mit weiteren erheblichen Pflichtverletzungen rechnen (BAG, Urt. v. 18.05.1994, Az: 2 AZR 626/93, m.w.N.).
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