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   BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07   

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https://dejure.org/2009,223
BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07 (https://dejure.org/2009,223)
BAG, Entscheidung vom 26.03.2009 - 2 AZR 633/07 (https://dejure.org/2009,223)
BAG, Entscheidung vom 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 (https://dejure.org/2009,223)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sonderkündigungsschutz für Betriebsbeauftragte für Abfall - Bestellung durch Aufgabenübertragung im schriftlichen Arbeitsvertrag - Unschädlichkeit des Fehlens von genauen Bezeichnungen der Aufgaben

  • bag-urteil.com

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 54 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 55 Abs. 3; ; BImSchG § 55; ; BImSchG § 58 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderkündigungsschutz für Betriebsbeauftragte für Abfall; Bestellung durch Aufgabenübertragung im schriftlichen Arbeitsvertrag; Unschädlichkeit des Fehlens von genauen Bezeichnungen der Aufgaben

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderkündigungsschutz für Betriebsbeauftragte für Abfall ? Erforderlich schriftliche Bestellung durch Aufgabenübertragung ? Zulässig auch Regelung in Arbeitsvertrag ? Fehlende genaue Bezeichnung der Aufgaben unschädlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz für den Abfallbeauftragten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbeauftragter für Abfall

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

  • anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)

    Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz für Abfallbeauftragten

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Abfallbeauftragte genießen Sonderkündigungsschutz

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Probezeit - Sonderkündigungsschutz eines Betriebsbeauftragten für Abfall auch in Probezeit

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sonderkündigungsschutz für besondere Personengruppen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 130, 166
  • NZA 2011, 166
  • DB 2009, 1653
  • JR 2010, 459
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
    Die Auslegung individueller (atypischer) Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - mwN, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208).

    Die Auslegung sog. typischer Willenserklärungen ist dagegen in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., vgl. etwa Senat 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 40 = EzA KSchG § 23 Nr. 31; BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - aaO.).

  • BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92

    Kündigung eines Immissionsschutzbeauftragten

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
    Da die Bestellung nicht gegen den Willen des Beauftragten erfolgen kann, bedarf sie seiner Zustimmung (vgl. Jarass aaO.; Hansmann in Landmann/Rohmer § 55 BlmSchG Rn. 26; Versteyl in Kunig/Paetow/Versteyl KrW-/AbfG § 55 Rn. 15; zur Abberufung iSd. § 58 Abs. 2 Satz 2 BImSchG als einseitiges Rechtsgeschäft rein privatrechtlicher Natur bereits Senat 22. Juli 1992 - 2 AZR 85/92 - AP BImSchG § 58 Nr. 1 = EzA BlmSchG § 58 Nr. 1).

    Denkbar wäre beispielsweise eine nicht durch einen Konflikt mit der Beklagten motivierte Amtsniederlegung seitens des Klägers gewesen, die - je nach Sachlage - auch zum Verlust des nachwirkenden Kündigungsschutzes gemäß § 55 Abs. 3 KrW-/AbfG iVm. § 58 Abs. 2 Satz 2 BImSchG hätte führen können (vgl. Senat 22. Juli 1992 - 2 AZR 85/92 - AP BImSchG § 58 Nr. 1 = EzA BlmSchG § 58 Nr. 1).

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
    Deshalb ist bei der Auslegung (scheinbar) widersprüchlicher Vertragsbestimmungen in der Regel einer Auslegung der Vorrang zu geben, bei welcher jeder Vertragsnorm eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich ansonsten die Regelungen als ganz oder teilweise sinnlos erweisen würden (vgl. BGH 7. März 2005 - II ZR 194/03 - NJW 2005, 2618, 2619; 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98 - NJW 1999, 3704, 3705).
  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
    Zwar hat auch bei formbedürftigen Rechtsgeschäften das übereinstimmend Gewollte Vorrang vor einer unabsichtlichen Falschbezeichnung - falsa demonstratio non nocet - (BGH 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 - NJW 2002, 1038, 1039; 26. Oktober 1983 - IVa ZR 80/82 - NJW 1984, 721).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2000 - 21 A 2891/99

    Immissionsschutzrecht: Subjektive Anforderungen an die Person eines

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
    Als von der Wahrnehmung der Aufgabe des Abfallbeauftragten ausgeschlossener "zuständiger Betriebsleiter" ist aber nur derjenige anzusehen, der im Rahmen des ihm von der Geschäftsführung zugewiesenen Zuständigkeitsbereichs nicht nur bestimmte Betriebsabläufe der Anlage zu überwachen und in diesem Zusammenhang die erforderlichen Entscheidungen zu treffen hat, sondern ausschließlich der für den Betrieb Verantwortliche, dem insoweit also die "letzte unternehmerische Entscheidungsbefugnis" zukommt (vgl. OVG Münster 14. November 2000 - 21 A 2891/99 - NVwZ-RR 2001, 725, 727; Hansmann in Landmann/Rohmer § 55 BImSchG Rn. 11 mwN).
  • BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01

    Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
    Zwar hat auch bei formbedürftigen Rechtsgeschäften das übereinstimmend Gewollte Vorrang vor einer unabsichtlichen Falschbezeichnung - falsa demonstratio non nocet - (BGH 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 - NJW 2002, 1038, 1039; 26. Oktober 1983 - IVa ZR 80/82 - NJW 1984, 721).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 194/03

    Auslegung eines Steuerberater-Sozietätsvertrages bei widersprüchlichen

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
    Deshalb ist bei der Auslegung (scheinbar) widersprüchlicher Vertragsbestimmungen in der Regel einer Auslegung der Vorrang zu geben, bei welcher jeder Vertragsnorm eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich ansonsten die Regelungen als ganz oder teilweise sinnlos erweisen würden (vgl. BGH 7. März 2005 - II ZR 194/03 - NJW 2005, 2618, 2619; 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98 - NJW 1999, 3704, 3705).
  • BAG, 19.12.1974 - 2 AZR 565/73

    Bedingung - Einzelvertrag - Rechtswirksamkeit - Bestandsschutz - Beendigung des

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
    In einer solchen Erklärung läge weder ein Verzicht des Klägers auf den besonderen Kündigungsschutz - der grundsätzlich ohnehin nicht vor Zugang der Kündigung wirksam hätte erklärt werden können (vgl. beispielsweise: Senat 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - mwN, BAGE 26, 417, 423) - noch eine Niederlegung des Amts als Abfallbeauftragter.
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
    Die Auslegung sog. typischer Willenserklärungen ist dagegen in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., vgl. etwa Senat 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 40 = EzA KSchG § 23 Nr. 31; BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - aaO.).
  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

    Auszug aus BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
    Die Auslegung individueller (atypischer) Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr., vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - mwN, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208).
  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZN 648/07

    Kündigungsschutzklage - Reichweite der Rechtskraft eines der Klage stattgebenden

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

  • BGH, 01.07.1999 - I ZR 181/96

    Formwirksamkeit eines Versteigerungsauftrages

  • LAG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - 9 Sa 14/07

    Sonderkündigungsschutz

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 278/98

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Nachträgliche Änderung

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

    Spätestens durch die Einlegung der nur auf den weiteren Feststellungsantrag bezogenen Berufung hat die Klägerin den Gegenstand der Kündigungsschutzklage punktuell auf die Wirksamkeit der angegriffenen außerordentlichen Kündigung begrenzt (zur sog. "Ausklammerung" vgl.: BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 14; 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 20; 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 16, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Eine solche Kollision tritt aber nicht ein, wenn der Gegenstand der Kündigungsschutzklage auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die konkret angegriffene Kündigung beschränkt worden ist und damit die Frage, ob auch noch im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, gerade nicht Streitgegenstand der betreffenden Klage war (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 102/12 - Rn. 14 mwN; 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 16, BAGE 130, 166) .
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    a) Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Regelung in § 1 Abs. 1 des Arbeitsvertrags um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, deren Auslegung einer umfassenden Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 19; 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.) , oder ob eine atypische Willenserklärung vorliegt, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie methodische Regeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166; 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22) .
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