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   BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15   

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https://dejure.org/2016,41804
BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15 (https://dejure.org/2016,41804)
BAG, Entscheidung vom 19.07.2016 - 2 AZR 637/15 (https://dejure.org/2016,41804)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 (https://dejure.org/2016,41804)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 7 KSchG, § 1 Abs 2 MediationsG
    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

  • IWW

    § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § ... 7 Halbs. 1 KSchG, § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1, § 23 KSchG, Abs. 2 KSchG, § 241 Abs. 2 BGB, § 1 MediationsG, § 1 Abs. 2 MediationsG, § 106 Satz 1 GewO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berufungsbegründung im Zivilprozess; Voraussetzungen der Druckkündigung im Arbeitsrecht; Charakteristika eines Mediationsverfahrens im Zivil- und Arbeitsrecht; Kündigungsverlangen von Arbeitnehmern und Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers

  • bag-urteil.com

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

  • Betriebs-Berater

    Wirksamkeit einer "echten Druckkündigung"

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung im Zivilprozess

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strenge Anforderungen an eine echte Druckkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Druckkündigung und Mediation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Druckkündigung - und ihre Voraussetzungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - bei mehreren selbständig tragenden Urteilsbegründungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mediation statt Druckkündigung?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

  • karief.com (Kurzinformation)

    Ist bei einer arbeitsrechtlichen Druckkündigung die Durchführung eines Mediationsverfahrens zwingend?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2017, 116
  • BB 2016, 3060
  • DB 2017, 134
  • JR 2018, 213
  • NZA-RR 2017, 301
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 420/12

    Ordnungsgemäße Erhebung einer Kündigungsschutzklage - ordentliche

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
    Damit steht zugleich fest, dass die angegriffenen Kündigungen nicht unter dem Gesichtspunkt einer sog. unechten Druckkündigung wirksam sind, bei der es sich um eine Kündigung handelt, die nicht primär wegen des von einem Dritten erzeugten Drucks, sondern wegen eines - behaupteten - objektiven Kündigungsgrundes erklärt wird und bei der das Kündigungsverlangen allenfalls im Rahmen der Interessenabwägung Berücksichtigung finden kann (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 38) .

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das ernstliche Verlangen eines Dritten, der unter Androhung von Nachteilen vom Arbeitgeber die Entlassung eines bestimmten Arbeitnehmers fordert, auch dann einen Grund zur Kündigung bilden, wenn es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung fehlt (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 38) .

    Allerdings unterliegt eine solche "echte" Druckkündigung - unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung als betriebsbedingte (so zuletzt BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 44; Bergwitz/Vollstädt DB 2015, 2635) oder personenbedingte Kündigung (zB Kerwer in Boecken/Düwell/Diller/Hanau Gesamtes Arbeitsrecht § 1 KSchG Rn. 589; APS/Kiel 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 521; Krause in vHH/L KSchG 15. Aufl. § 1 Rn. 346; ErfK/Oetker 16. Aufl. § 1 KSchG Rn. 184)  - strengen Anforderungen.

    Insbesondere kann er sich nicht auf eine Drucksituation berufen, die er selbst in vorwerfbarer Weise herbeigeführt hat - etwa wenn er für die ablehnende Haltung der Belegschaft gegenüber dem Arbeitnehmer selbst den Anlass gegeben hat (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39) .

    Auch außerhalb eines unberechtigten Kündigungsverlangens kann ein von dritter Seite ausgeübter unberechtigter Druck den Arbeitgeber zu wirtschaftlichem Handeln zwingen, um den Fortbestand des Betriebs zu sichern (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 45 f.) .

  • BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne -

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
    Auch er muss aufgrund der ihn treffenden Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) nach Möglichkeit Nachteile für den Arbeitgeber vermeiden und vermeiden helfen (BAG 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 12, 220) .
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
    Ob er mit diesem Standpunkt letztlich durchdringen kann, ist unbeachtlich (BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - zu B II 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 13) .
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig, da der Angriff gegen eine der Begründungen nicht ausreicht, um die Entscheidung insgesamt in Frage zu stellen (BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 8) .
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
    Dies folgt aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der das gesamte Kündigungsrecht beherrscht (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 664/13 - Rn. 15) .
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
    Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (BAG 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 20) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2012 - 2 Sa 331/11

    Kündigung, Druckkündigung, Drucksituation, betriebsbedingt, Arbeitnehmer,

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
    (b) Im Schrifttum (KDZ/Däubler 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 171; Henkel AuA 2016, 274; Husemann jM 2016, 240; Settekorn ArbRAktuell 2015, 66, 67) und vereinzelt von Instanzgerichten (LAG Schleswig-Holstein 20. März 2012 - 2 Sa 331/11 - Rn. 30) wird - teils ohne nähere Begründung - die Auffassung vertreten, jedenfalls das Angebot zur Durchführung einer Mediation sei zu den Bemühungen zu rechnen, die der Arbeitgeber im Einzelfall ergreifen müsse, um einem unberechtigten Kündigungsverlangen Dritter entgegenzutreten.
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
    Aus ihr ergeben sich für die Parteien gegenüber einer ausschließlich auf die Unzulässigkeit der Berufung gestützten Revisionszurückweisung keine nachteiligen Folgen (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - zu I 3 der Gründe) .
  • LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 696/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer kommissarischen Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Oktober 2015 - 17 Sa 696/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Arbeitsgerichts in formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (dazu nur BAG (Bundesarbeitsgericht) 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. (Randnummer) 7; ähnlich auch BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13; ähnlich auch BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 18, jeweils mwN (mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 431/15

    Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat

    Er hat sich vielmehr schützend vor den Betroffenen zu stellen und alles Zumutbare zu versuchen, um die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 28; 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - Rn. 39) .

    Diese Pflicht verlangt vom Arbeitgeber ein aktives Handeln, das darauf gerichtet ist, den Druck abzuwehren ( BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 3 8) .

    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - aaO; 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - aaO) .

    Er muss deutlich machen, dass es für eine Entlassung keinen Grund gibt und dass aus seiner Sicht eine Entlassung ohne das Vorliegen objektiv geeigneter Kündigungsgründe ausgeschlossen ist ( BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn.  41) .

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

    Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 11; 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 16 mwN) .
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