Rechtsprechung
   BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,781
BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 (https://dejure.org/1978,781)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1978 - 2 AZR 637/76 (https://dejure.org/1978,781)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 (https://dejure.org/1978,781)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - Mitglied des Wahlvorstands - Wahlbewerber - Betrieb ohne Betriebsrat - Beschlußverfahren - Zustimmung des Arbeitsgerichts - Bekanntgabe des Wahlergebnisses - Anhörung des neugewählten Betriebsrat

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 320
  • NJW 1980, 80
  • BB 1979, 323
  • DB 1979, 359
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.11.1976 - 2 AZR 457/75

    Betriebsrat: Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds,

    Auszug aus BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 637/76
    Dazu hat der Senat in seine] Urteil vom 11. November 1976 - 2 AZR 457/75 -(AP Nr. 8 zu § lo3 BetrVG 1972 = AR-Blattei "Betriebsverfassung IX" Entsch 29 bi" zust. Anm. v. Hanau = EzA Nr. 17 zu § lo3 BetrVG 1972 m. zust. Anm. v. Kraft = SAE 1978, 96 m. abl. Anm. v. Gras mann; die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) Stellung genommen: Für den Fall der gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung kann der Arbeitgeber gegenüber einem der in § 15 KSchG genannten Amts träger erst dann wirksam eine außerordentliche Kündigung aussprechen, wenn der Beschluß über die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung rechtskräftig ist; eine vor diesem Zeitpunkt erklärte Kündigung ist nicht etwa schwebend unwirksam, sondern unheilbar nichtig.

    Die von Grasmann vorgeschlagene Lösung beruht im Ansatz auf der vom Senat bereits mehrfach eingehend erörterten, aber stets abgelehnten Auffassung, daß im Regelungsbereich des § lo3 BetrVG eine vor der Zustimmung des Betriebsrats oder deren rechtskräftiger Ersetzung ausgesprochene Kündigung nicht unheilbar nichtig, sondern nur schwebend unwirksam sei (vgl. dazu BAG AP Nr. 1 [unter I 2]. AP Nr. 2 [unter II 1] zu § lo3 BetrVG 1972 und insbesondere das Urteil vom 11. November 1976, aaO [unter B I 8]; alle zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    3. Entgegen der Auffassung der Revision sind die in der Entscheidung vom 11. November 1976 (aaO) aufgestellten Grundsätze sowohl auf die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht zur Kündigung eines Amtsträgers als auch auf die Erteilung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht bei analoger Anwendung des § lo3 Abs. 2 BetrVG in den Fällen anzuwenden, in denen kein Betriebsrat besteht.

    a) Die Begründung des Urteils vom 11. November 1976 (aaO) stellt nicht auf die Besonderheiten des Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung und auf die Schutzbedürftigkeit von Mitgliedern des Betriebsrats ab.

    c) Eine Möglichkeit, die geeignet ist, die mit dieser Rechtslage für den Arbeitgeber verbundenen Nachteile zu mildern und unbillige Ergebnisse zu vermeiden, hat der Senat in der Entscheidung vom 11. November 1976 (aaO [zu II 2 der Gründel) aufgezeigt: Bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung kann der Arbeitgeber berechtigt sein, die Arbeitsleistung abzulehnen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Umstände nicht zuzumuten ist.

  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Endet der Sonderkündigungsschutz des Amtsträgers während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens, muss der Arbeitgeber die Kündigung unverzüglich aussprechen, nachdem er Kenntnis von der Beendigung des Sonderkündigungsschutzes erlangt hat (vgl. BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - zu D II 2 der Gründe, BAGE 30, 320; KR/Etzel/Rinck 11. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 143; APS/Linck 5. Aufl. BetrVG § 103 Rn. 34) .
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    Sollte dennoch kein Betriebsrat gewählt worden sein, ist zu bedenken, ob nicht entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG der Arbeitgeber die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung unmittelbar beim Arbeitsgericht beantragen muss - ebenso wie bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Wahlvorstandsmitglieds oder Wahlbewerbers, wenn noch kein Betriebsrat gebildet ist (dazu BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - zu C I 1 der Gründe, BAGE 30, 320; 12. August 1976 - 2 AZR 303/75 - BAGE 28, 152) .
  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Die Ersetzung der Zustimmung beruht auf der Gestaltungswirkung des gerichtlichen Beschlusses, die nach § 85 Abs. 1 und § 87 Abs. 3 ArbGG nicht vor der Rechtskraft eintreten kann (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320).

    Ihr wäre überdies auch nicht zu folgen, weil dies zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen würde (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320; Raab in GK-BetrVG 10. Aufl. § 103 Rn. 87; vgl. auch BAG 9. Juli 1998 - 2 AZR 142/98 - BAGE 89, 220; Besgen NZA 2011, 133, 134).

    Diese Präklusionswirkung wird allerdings auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Beschlussverfahren begrenzt (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320).

  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 238/20

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Kündigungserklärungsfrist

    Endet der Sonderkündigungsschutz des Amtsträgers während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens, muss der Arbeitgeber die Kündigung unverzüglich aussprechen, nachdem er Kenntnis von der Beendigung des Sonderkündigungsschutzes erlangt hat (BAG 16. November 2017 - 2 AZR 14/17  - aaO; vgl. auch BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76  - zu D II 2 der Gründe, BAGE 30, 320 ) .
  • BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08

    Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen

    a) Endet das Amt des Betriebsratsmitglieds, so wird der Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG unzulässig (Senat 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320; 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 102, 30).
  • LAG Köln, 25.01.2019 - 9 TaBV 117/18

    Betriebsratsloser Betrieb - Außerordentliche Kündigung eines erfolgreichen

    Um eine außerordentliche Kündigung wirksam aussprechen zu können, war die Antragstellerin nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehalten, entsprechend § 103 Abs. 2 BetrVG das Zustimmungsverfahren beim Arbeitsgericht durchzuführen und dessen Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung zu beantragen (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 76/81 -, BAGE 41, 180-188, Rn. 12; BAG, Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 -, BAGE 30, 320-332, Rn. 13; BAG, Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 303/75 -, BAGE 28, 152-159).

    Mehr noch: Das Arbeitsgericht ist überhaupt nicht (mehr) befugt, in die Aufgaben des Betriebsrats einzugreifen, dessen Zuständigkeit an sich zu ziehen und die ihm übertragenen Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte selbst auszuüben (BAG, Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 -, BAGE 30, 320-332, Rn. 41, 42).

    Ein bereits anhängiger Antrag auf Erteilung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht kann dann nicht mehr zu dem beabsichtigten Rechtsschutzziel führen; denn das Arbeitsgericht ist kein "Ersatzbetriebsrat" (BAG, Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 -, BAGE 30, 320-332, Rn. 41; Richardi BetrVG/Thüsing, 16. Aufl. 2018, BetrVG § 103 Rn. 78).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

    a) Endet das Amt des Betriebsratsmitglieds, hat sich der Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung nach § 103 Abs. 2 BetrVG objektiv erledigt und wird mangels Fortbestands des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (so für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Senat 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 102, 30; 30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320; aA Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 103 Rn. 76: der Antrag bleibt zulässig, wird aber unbegründet) .
  • BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des Antrags

    Wie der Senat in einer späteren Entscheidung zu dem vergleichbaren Fall einer Beendigung des Sonderkündigungsschutzes zutreffend entschieden hat (30. Mai 1978 - 2 AZR 637/76 - BAGE 30, 320), wird das Zustimmungsersetzungsverfahren gegenstandslos, wenn nunmehr eine Kündigung, sollte sie überhaupt noch möglich oder erforderlich sein, jedenfalls ohne Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG erfolgen kann.
  • BAG, 23.06.1993 - 2 ABR 58/92

    Erledigung und Einstellung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2

    Der Fall, daß während eines Zustimmungsersetzungsverfahrens die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung wegfällt, weil der Arbeitnehmer nicht mehr zu dem geschützten Personenkreis gehört oder weil der Betriebsrat nachträglich der Kündigung zustimmt, ist nach den Regeln über die Erledigung des Verfahrens (§ 83 a Abs. 2 und 3 ArbGG), die nach § 95 Satz 4 ArbGG auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gelten, zu lösen (BAGE 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972; BAGE 30, 320 = AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 103 Rz 38; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 103 Rz 20; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 103 Rz 27 b).
  • LAG Hamm, 05.03.2008 - 10 TaBV 63/07

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Androhung

    Endet der Kündigungsschutz eines Amtsträgers nach § 103 BetrVG, bevor das gerichtliche Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats rechtskräftig abgeschlossen ist, bedarf die außerordentliche Kündigung keiner Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer gerichtlichen Ersetzung mehr; damit entfällt das allgemeine Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzung des Zustimmungsersetzungsverfahrens (BAG, Beschluss vom 30.05.1978 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 4; KR/Etzel, 8. Aufl., § 103 BetrVG Rz. 131; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 103 Rz. 50; ErfK/Kania, 8. Aufl., § 103 BetrVG Rz. 5 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 21 Sa 2218/13

    Kündigung eines Hauptpersonalratsmitglieds - Rechtsmissbräuchliches Berufen auf

  • LAG Düsseldorf, 04.09.2013 - 4 TaBV 15/13

    Ende der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds und unmittelbare Fortführung

  • LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 20/14

    Einstweilige Verfügung; Zutritt; Betrieb; Betriebsratsmitglied; Bekanntmachung

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90

    Anforderungen an eine wirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87

    Kündigung eines Mitgliedes des Wahlvorstandes

  • LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 21/14

    Einstweilige Verfügung; Zutritt; Betrieb; Betriebsratsmitglied; Bekanntmachung

  • BAG, 21.10.1983 - 7 AZR 281/82

    Außerordentliche Kündigung - Mitbestimmungsverfahren - Verletzung von Bundesrecht

  • LAG Hamburg, 17.12.1999 - 6 Sa 16/99

    Wirksamkeit einer auf Verdacht eines vertragswidrigen Verhaltens gestützten

  • BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77

    Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 9 Sa 1866/06

    Zum Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 26.09.2002 - 2 ABR 19/01

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) -

  • LAG Hessen, 29.08.1988 - 1 Sa 106/88

    Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Jugendvertreterin;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht