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   BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98   

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BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98 (https://dejure.org/1999,327)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 2 AZR 639/98 (https://dejure.org/1999,327)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 (https://dejure.org/1999,327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BGB § 123; ; BGB § 242; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; BGB §§ 123, 242; BetrVG § 102
    Krankheitsbedingte Kündigung bei Alkoholabhängigkeit; Wiedereinstellungsanspruch?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher Prognoseänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher Prognoseänderung

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankheitsbedingte Kündigung Alkoholabhängiger - Wiedereinstellungsanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher Prognoseänderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 96
  • NJW 2000, 2762
  • MDR 1999, 1511
  • NZA 1999, 1328
  • BB 1999, 1437
  • DB 1999, 1399
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
    Der Arbeitgeber darf sich in einer derartigen Gestaltung zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten in der Vergangenheit darzulegen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (Senatsurteile vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131, 137 f. = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe; vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 a der Gründe; KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz 353).

    Der Kläger, der nun nach § 138 Abs. 2 ZPO gehalten war vorzutragen, weshalb (bei Zugang der Kündigung) trotz der aufgetretenen Fehlzeiten mit seiner baldigen (oder bereits erfolgten) Gesundung zu rechnen war (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 -, aaO, unter B I 1 b der Gründe), hat die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten nicht zu erschüttern vermocht, weil diese Krankheiten jeweils Wiederholungsgefahren in sich bergen.

    Unsubstantiiert ist die Einlassung des Arbeitnehmers dagegen dann, wenn die Berufung auf die behandelnden Ärzte erkennen läßt, daß sich auch der Arbeitnehmer erst durch deren Zeugnis die fehlende Kenntnis über den weiteren Verlauf seiner Erkrankung verschaffen will (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 -, aaO und Senatsurteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 574/98 - n.v.).

    Selbst die 1993 und 1994 erlittenen Erkältungskrankheiten können von einer entsprechenden Krankheitsneigung zeugen (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 -, aaO, zu B II 2 b bb der Gründe).

    Auch das verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers von knapp 38 Jahren bei Zugang der Kündigung spricht zugunsten der Beklagten, weil sie wegen der negativen Prognose auf nicht absehbare Zeit mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen und Entgeltfortzahlungskosten rechnen mußte (Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 -, aaO, zu B IV 2 a der Gründe).

  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
    Die durch das Berufungsgericht vorgenommene Würdigung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ist nur beschränkt überprüfbar, nämlich lediglich darauf, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Urteil vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe).

    Überdies sind hier, soweit es sich um eine Suchtkrankheit handelt, geringere Anforderungen an die negative Gesundheitsprognose zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 9. April 1987, aaO, zu B II der Gründe).

    Ist eine neue Ursachenkette begründet, besagt die tatsächliche Krankheitsentwicklung nichts über die Richtigkeit der zum Kündigungszeitpunkt erstellten Prognose (Senatsurteil vom 9. April 1987, aaO, zu B III 3 der Gründe und Senatsurteil vom 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dem Tatsachengericht kommt insoweit ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Ausübung nur darauf überprüft wird, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und in sich widerspruchsfrei gewürdigt sind (z.B. Senatsurteil vom 9. April 1987, aaO, unter B V 1 der Gründe).

  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
    Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nicht schon dann sozial ungerechtfertigt, wenn die bei Zugang der Kündigung negative Prognose durch spätere Ereignisse in Frage gestellt wird (vgl. Senatsurteil vom 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ist eine neue Ursachenkette begründet, besagt die tatsächliche Krankheitsentwicklung nichts über die Richtigkeit der zum Kündigungszeitpunkt erstellten Prognose (Senatsurteil vom 9. April 1987, aaO, zu B III 3 der Gründe und Senatsurteil vom 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Hamburg, 10.02.1998 - 3 Sa 40/97

    Klage eines (alkoholkranken) Arbeitnehmers (Maschinenführer) gegen die vom

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 3 Sa 40/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Februar 1998 - 3 Sa 40/97 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
    Insofern konnte er sich nicht allein damit begnügen, seinen Hausarzt Dr. K von der Schweigepflicht zu entbinden, er mußte die Kreislauferkrankungen vielmehr zunächst zeitlich zuordnen, um der Beklagten Gegenvortrag zu ermöglichen, damit diese ihrer letztendlichen Beweislast dafür, daß keine betriebliche Kausalität vorlag, entsprechen konnte (vgl. zu der Verteilung der Vortrags- und Beweislast Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 -, aaO, zu B II 3 d cc der Gründe).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
    Selbst dann, wenn sich ein Arbeitgeber, bevor er die Kündigung erklärt, nicht nach dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers erkundigt, führt dies nicht dazu, daß die Kündigung sozialwidrig wäre (Senatsurteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - BAGE 40, 361, 367 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
    Selbst dann, wenn sich ein Arbeitgeber, bevor er die Kündigung erklärt, nicht nach dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers erkundigt, führt dies nicht dazu, daß die Kündigung sozialwidrig wäre (Senatsurteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - BAGE 40, 361, 367 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
    Von einer derartigen gravierenden Äquivalenzstörung ist auszugehen, wenn für die Zukunft mit immer neuen, außergewöhnlich hohen Entgeltfortzahlungskosten zu rechnen ist, die pro Jahr für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen aufzuwenden sind (Senatsurteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 155/93 - AP Nr. 27 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
    Diese Veränderung ist aber zwingende Voraussetzung eines Wiedereinstellungsanspruchs, weil andernfalls dem Arbeitgeber die Annahme des Vertragsangebots nicht zumutbar ist (§ 242 BGB, vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung).
  • LAG Hamm, 19.09.1986 - 16 Sa 833/86

    Sozialwidrigkeit einer Kündigung; Feststellungsinteresse; Alkoholerkrankung;

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
    bb) Zwar hat ein Arbeitgeber, der einem alkoholkranken Arbeitnehmer aus personenbedingten Gründen kündigen will, in der Regel nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zuvor die Chance zu einer Entziehungskur zu geben (h. M., vgl. LAG Hamm, Urteil vom 19. September 1986 - 16 Sa 833/86 - NZA 1987, 669; LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Juni 1986 - 12 Sa 259/86 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 8; HK-KSchG/Dorndorf § 1 Rz 444; KR-Etzel, aaO, Rz 310; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 192; kritisch Lepke, DB 1982, 175).
  • LAG Hessen, 26.06.1986 - 12 Sa 259/86
  • BAG, 04.06.1957 - 3 AZR 49/55

    Haushaltsplan - Prozentuale Stellenkürzung - Betriebsbedingtheit einzelner

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 574/98

    Wirksamkeit einer ordentlichen, krankheitsbedingten Kündigung - Anwendbarkeit der

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 92, 96) .

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht darin nicht die Behauptung erblickt, die Ärzte hätten seine gesundheitliche Entwicklung bezüglich sämtlicher prognosetragender Erkrankungen im Kündigungszeitpunkt positiv beurteilt (zu dieser Anforderung vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 92, 96; 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zu B I 1 b der Gründe) .

    Darüber hinaus kann sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben, dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung die Chance zu bieten, ggf. spezifische Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, um dadurch die Wahrscheinlichkeit künftiger Fehlzeiten auszuschließen (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 92, 96; KR/Griebeling 10. Aufl. § 1 KSchG Rn. 286; vHHL/Krause KSchG 15. Aufl. § 1 Rn. 324; jeweils mwN) .

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 565/14

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Er hat weder konkrete Erkenntnisse aus den Gutachten mitgeteilt, die im Rahmen des Verfahrens zur Rentenbewilligung eingeholt wurden, noch hat er - etwa indem er sich auf entsprechende Aussagen seiner behandelnden Ärzte berufen hätte - behauptet, es sei in absehbarer Zeit die Wiedererlangung seiner Arbeitsfähigkeit zu erwarten gewesen (vgl. dazu BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 22; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 92, 96) .
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    (1) Krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Vergangenheit sind für die Vortragslast des Arbeitgebers insoweit bedeutsam, als sie die Gefahr künftiger Erkrankungen indizieren können, wenn dem nicht die objektiven Verhältnisse bei Zugang der Kündigung entgegenstehen (Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96).

    Der Arbeitgeber darf sich in solchen Fällen zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96 mwN).

    Nicht ausreichend ist hingegen der Vortrag eines Arbeitnehmers, der sich erst durch die Berufung auf die behandelnden Ärzte die fehlende Kenntnis über den weiteren Verlauf seiner Erkrankung verschaffen will (vgl. Senat 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 26; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).

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