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   BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00   

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BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00 (https://dejure.org/2002,1280)
BAG, Entscheidung vom 07.11.2002 - 2 AZR 650/00 (https://dejure.org/2002,1280)
BAG, Entscheidung vom 07. November 2002 - 2 AZR 650/00 (https://dejure.org/2002,1280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs bei gleichzeitigem Festhalten an den Kündigungsvorwürfen; Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrats; Annahmeverzug des Arbeitgebers nach unwirksamer Kündigung; Beendigung des Annahmeverzugs durch Nachholung der versäumten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615; KSchG § 11; BetrVG § 95 Abs. 3 § 99
    Annahmeverzug nach Kündigung - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs; Versetzung ohne Zustimmung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
    Er muß dies mit der Erklärung verbinden, daß er die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsvertrags annimmt (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164; LAG Rheinland-Pfalz 5. März 1998 - 5 Sa 1073/97 - LAGE BGB § 615 Nr. 57; KR-Spilger 6. Aufl. § 11 KSchG Rn. 24; Peter DB 1982, 488; vgl. auch v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 11 Rn. 8).

    Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrechterhält (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - aaO; LAG Rheinland-Pfalz 5. März 1998 - 5 Sa 1073/97 - aaO).

    Eine Anrechnung kommt auch in Betracht, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit bei dem Arbeitgeber besteht, der sich mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug befindet (BAG 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - aaO; 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164).

    Wird eine Kündigung auf verhaltensbedingte Gründe gestützt, so spricht dieser Umstand eher für die Unzumutbarkeit der vorläufigen Weiterarbeit für den Arbeitnehmer im Betrieb (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164).

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
    Ihre Anwendung durch das Berufungsgericht kann deshalb nur daraufhin überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist, bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (zum Prüfungsmaßstab vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 34; 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - BAGE 68, 187).

    Den Tatsacheninstanzen steht bei der Prüfung, ob eine Versetzung vorliegt, ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 34 mwN).

    Die revisionsrechtliche Prüfungskompetenz des Bundesarbeitsgerichts ist insoweit beschränkt (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - aaO; 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 1, zu III 4 der Gründe).

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
    Wie das Arbeitsgericht und ihm folgend das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt haben, hat der Senat zwar entschieden, daß Änderungskündigungen nicht allein deshalb unwirksam sind, weil das erforderliche Mitbestimmungsverfahren vom Arbeitgeber nicht - erfolgreich - durchgeführt wurde (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291; 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - BAGE 89, 149; zum Streitstand vgl. KR-Rost 6. Aufl. Rn. 136 ff.).

    Indes hat der Senat zugleich darauf hingewiesen, daß die ohne das erforderliche Mitbestimmungsverfahren ergangenen Arbeitsweisungen unwirksam nach § 134 BGB sind (BAG 20. September 1993 - 2 AZR 283/93 - aaO; 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - aaO).

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
    Wie das Arbeitsgericht und ihm folgend das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt haben, hat der Senat zwar entschieden, daß Änderungskündigungen nicht allein deshalb unwirksam sind, weil das erforderliche Mitbestimmungsverfahren vom Arbeitgeber nicht - erfolgreich - durchgeführt wurde (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291; 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - BAGE 89, 149; zum Streitstand vgl. KR-Rost 6. Aufl. Rn. 136 ff.).

    Indes hat der Senat zugleich darauf hingewiesen, daß die ohne das erforderliche Mitbestimmungsverfahren ergangenen Arbeitsweisungen unwirksam nach § 134 BGB sind (BAG 20. September 1993 - 2 AZR 283/93 - aaO; 17. Juni 1998 - 2 AZR 336/97 - aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.1998 - 5 Sa 1073/97

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung; Böswilliges

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
    Er muß dies mit der Erklärung verbinden, daß er die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsvertrags annimmt (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164; LAG Rheinland-Pfalz 5. März 1998 - 5 Sa 1073/97 - LAGE BGB § 615 Nr. 57; KR-Spilger 6. Aufl. § 11 KSchG Rn. 24; Peter DB 1982, 488; vgl. auch v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 11 Rn. 8).

    Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrechterhält (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - aaO; LAG Rheinland-Pfalz 5. März 1998 - 5 Sa 1073/97 - aaO).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne daß es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (st. Rspr. vgl. BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179; 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329).

    Ist der Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigungserklärung mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug gekommen, so muß er zur Beendigung des Annahmeverzugs die versäumte Arbeitsaufforderung nachholen (BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - aaO).

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99

    Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
    bb) Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber) vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewußt verhindert (st. Rspr. BAG 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 2; 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - BAGE 14, 31; 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - BAGE 6, 306; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97; 19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - BAGE 88, 196).

    Eine Anrechnung kommt auch in Betracht, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit bei dem Arbeitgeber besteht, der sich mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug befindet (BAG 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - aaO; 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164).

  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
    Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hat daher zur Folge, daß die Versetzung auch individualrechtlich unwirksam ist und der Arbeitnehmer das Recht hat, die Arbeit zu den geänderten Bedienungen zu verweigern (BAG 5. April 2001 - 2 AZR 580/99 - BAGE 97, 276; 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242).
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 21/90

    Versetzung bei Übergang zur Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
    Unter Arbeitsbereich ist der konkrete Arbeitsplatz einschließlich seiner Beziehungen zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht zu verstehen (BAG 2. April 1996 - 1 AZR 743/95 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 29; 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97; 19. Februar 1991 - 1 ABR 21/90 - BAGE 67, 225).
  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
    Unter Arbeitsbereich ist der konkrete Arbeitsplatz einschließlich seiner Beziehungen zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht zu verstehen (BAG 2. April 1996 - 1 AZR 743/95 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 29; 23. November 1993 - 1 ABR 38/93 - BAGE 75, 97; 19. Februar 1991 - 1 ABR 21/90 - BAGE 67, 225).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 66/88

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Umgruppierung nach Umstellung auf

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

  • BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64

    Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers -

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

  • BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75

    Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

    Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

  • BAG, 18.10.1958 - 2 AZR 291/58

    Begriff der Böswilligkeit

  • BAG, 18.01.1963 - 5 AZR 200/62

    Weihnachtsgratifikation

  • LG Wiesbaden, 02.12.1985 - 9 O 300/77

    Materielle Rechtskraft von in Beschlussform ergehenden Entscheidungen

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

  • LAG Brandenburg, 12.09.2000 - 2 Sa 195/00

    Arbeitsentgelt: Verzugslohn bei Versetzung ohne Beteiligung des Betriebsrats

  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90

    Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis

  • BGH, 14.11.1966 - VII ZR 112/64

    Handelsrecht-Kündigung d. Handelsvertretervertrages;Ausschluß d Ausgleichsanspr.

  • BGH, 11.03.1963 - VII ZR 176/61
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Das beklagte Land hat den Kläger auch nicht - insbesondere nicht mit dem Schreiben vom 9. August 2007 - zur Wiederaufnahme der Arbeit unter unmissverständlicher Klarstellung, es habe zu Unrecht gekündigt, aufgefordert (vgl. dazu BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe, BAGE 108, 27; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 1 b der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1; ErfK/Preis 12. Aufl. § 615 BGB Rn. 67; Schaub/Linck 14. Aufl. § 95 Rn. 60 - jeweils mwN) .
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Da in der Kündigung zugleich die Erklärung der Beklagten lag, sie werde die Leistung nicht annehmen, bedurfte es keines Angebots des Klägers, §§ 295, 296 Satz 1 BGB (vgl. BAG 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234, 244; 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333; 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329; 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179, 183; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98).

    Beide Vorinstanzen haben zutreffend angenommen, ein Annahmeverzug ende nicht dadurch, daß der Arbeitgeber vorsorglich einen für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits befristeten neuen Arbeitsvertrag zu den bisherigen Bedingungen oder eine durch die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung auflösend bedingte Fortsetzung des Vertrags anbiete (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 169 ff.; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - aaO, zu B I 1 b der Gründe mwN).

    Art und Schwere der gegenüber dem Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe können die Unzumutbarkeit der Weiterarbeit begründen, wobei die außerordentliche Kündigung regelmäßig das Ansehen des Arbeitnehmers beeinträchtigt (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 176 ff. mwN; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 2 der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 2 b der Gründe).

  • BAG, 29.03.2023 - 5 AZR 255/22

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrechterhält (so schon zB BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - Rn. 16) , er muss vielmehr gegenüber dem Arbeitnehmer unmissverständlich klarstellen, zu Unrecht gekündigt zu haben (vgl. BAG 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 32, BAGE 161, 198; 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 30, BAGE 143, 119) und bereit sein, die Arbeitsleistung als Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags entgegenzunehmen (BAG 19. Januar 2022 - 5 AZR 346/21 - Rn. 13) .

    Auch Art und Schwere der gegen den Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe können für ihn bereits die Unzumutbarkeit der Weiterarbeit begründen (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 2 b bb der Gründe) .

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Die Beklagte zu 1), die für den Einwand des böswilligen Unterlassens anderweitigen Verdienstes die Darlegungs- und Beweislast trägt (allgemeine Meinung; vgl. BBDK/Dörner Stand Oktober 2007 § 11 KSchG Rn. 42) hätte konkret vortragen müssen, dass für die Klägerin eine zumutbare Arbeitsmöglichkeit bestanden hat und dass sie in Kenntnis dieser Arbeitsmöglichkeit vorsätzlich untätig geblieben ist oder die Arbeitsaufnahme verhindert hat (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1).
  • BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    b) Bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe "Zumutbarkeit" und "Böswilligkeit" kommt dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin überprüfbar ist, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, bei der gebotenen Interessenabwägung nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt wurden oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (BAG 22. März 2017 - 5 AZR 337/16 - Rn. 20; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 2 b aa der Gründe - jeweils mwN) .
  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 213/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Auch eine nach § 99 Abs. 1 BetrVG erforderliche, aber fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur Beschäftigung mit der angebotenen anderweitigen Tätigkeit kommt als Kriterium bei der Prüfung von Böswilligkeit iSv. § 615 Satz 2 BGB in Betracht (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - zu B I 2 c cc der Gründe) .
  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Die Beklagte kam durch den Ausspruch der unwirksamen Kündigung vom 19. April 2003 ab dem 1. September 2003 in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots des Klägers bedurfte (vgl. nur BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2, zu I 1 der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - BAGE 108, 27, 29, zu I der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 1 a der Gründe; zuletzt 13. Juli 2005 - 5 AZR 578/04 - NZA 2005, 1348, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).

    Das Angebot der Beklagten vom 22. September 2003 war hierzu nicht geeignet (vgl. nur BAG 5. November 2003 - 5 AZR 562/02 - AP BGB § 615 Nr. 106 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 2, zu I 1 der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - BAGE 108, 27, 29, zu I der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 1 b der Gründe).

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Eine Anrechnung kommt auch in Betracht, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit bei dem Arbeitgeber besteht, der sich mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug befindet (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 176 f.; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 2 der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 2 b bb der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - aaO, zu II 2 b der Gründe).

    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände (Arbeitsmöglichkeit, Zumutbarkeit der Arbeit und Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber) vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG 18. Oktober 1958 - 2 AZR 291/58 - BAGE 6, 306, 308 ff.; Senat 18. Januar 1963 - 5 AZR 200/62 - BAGE 14, 31, 36; 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 2, zu 1 b der Gründe; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 1 der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 2 b bb der Gründe; 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 4, zu II 2 a der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung die Weiterarbeit zu den bisherigen Arbeitsbedingungen grundsätzlich zumutbar sei (14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 177 f.; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 2 b bb der Gründe).

  • LAG Köln, 28.08.2008 - 7 Sa 1138/07

    Chefarzt; Annahmeverzug; anrechenbarer Zwischenverdienst;

    Kommt der Arbeitgeber dieser Obliegenheit nicht nach, gerät er in Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bedarf (std. Rspr. des BAG, z. B. BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 18.01.2000, 9 AZR 932/98; BAG vom 19.01.1999, 9 AZR 679/97).

    Ist der Arbeitgeber nach einer unwirksamen Kündigungserklärung mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug gekommen, so muss er zur Beendigung des Annahmeverzuges die versäumte Arbeitsaufforderung nachholen (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 18.01.2000, 9 AZR 932/98).

    Er muss dies mit der Erklärung verbinden, dass er die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsvertrages annimmt (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 14.11.1985, 2 AZR 98/84; LAG Rheinland-Pfalz LAGE BGB § 615 Nr. 57).

    Deshalb endet der Annahmeverzug nicht, wenn der Arbeitgeber bei seiner Arbeitsaufforderung die Kündigung aufrecht erhält (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00; BAG vom 14.11.1985, 2 AZR 98/84; LAG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).

    Darüber hinaus waren die Angebote gerade nicht "mit der Erklärung verbunden, sie nehme von der Kündigung Abstand und wolle die Arbeitsleistung aufgrund des fortbestehenden Arbeitsvertrages annehmen" (vgl. BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00).

    Ob die Annahme eines solchen Angebots im Sinne vom § 615 S. 2 BGB geboten oder unzumutbar erscheint, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BAG vom 07.11.2002, 2 AZR 650/00).

  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
    Eine andere Beurteilung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer die Beschäftigung unabhängig von der nicht erteilten Zustimmung des Betriebsrates nicht angetreten hätte (anders u.U BAG 7. November 2002-2 AZR 650/2000- AP Nr. 98 zu § 615 BGB), etwa weil der Arbeitnehmer selbst davon ausging, leitender Angestellter zu sein.

    Dies folge auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. November 2002 (2 AZR 650/00 Rn.30 ff. - Juris) .

    In seiner Entscheidung vom 7. November 2002 (2 AZR 650/00) habe das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine andere Entscheidung -nämlich die, dass böswilliges Unterlassen im Sinne des § 615 S. 2 BGB vorliege- gerechtfertigt sein könne, wenn der Arbeitnehmer zu erkennen gebe, dass er das Arbeitsangebot auch für den Fall ausschlagen würde, dass die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gewahrt werden.

    (1) Allerdings ist der Beklagten zuzugestehen, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 7. November 2002 (-2 AZR 650/00- Juris) die erforderliche aber fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung im Rahmen des § 615 S. 2 BGB unter dem Gesichtspunkt berücksichtigt hat, ob ein böswilliges Unterlassen hinsichtlich der Erzielung anderweitigen Erwerbs des betroffenen Arbeitnehmers angenommen werden kann, wenn der Arbeitnehmer die Tätigkeit auf der neu zugewiesenen Stelle ablehnt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. November 2002 (2 AZR 650/00 Rn.30 ff.) - ohne dass dies entscheidungsrelevant gewesen wäre - in Erwägung gezogen, dass es Fallgestaltungen geben könne, in denen das böswillige Unterlassen von Zwischenverdienst iSd. § 615 S. 2 BGB angenommen werden kann, obwohl die fragliche Beschäftigungsmöglichkeit einer zustimmungsbedürftigen Versetzung bedarf und die Zustimmung des Betriebsrats nicht vorliegt.

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 578/04

    Annahmeverzug - Arbeitswille

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 205/21

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

  • LAG Hamm, 27.04.2004 - 19 Sa 90/04

    Streitgegenstand - Feststellungsklage - Empfangsvollmacht bei Kündigung -

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19

    Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus

  • LAG Düsseldorf, 05.02.2013 - 17 Sa 1492/12

    Voraussetzungen einer ordentlichen Änderungskündigung

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

  • LAG Hessen, 22.04.2022 - 14 Sa 797/21

    Anrechnung eines böswillig unterlassenen, anderweitigen Zwischenverdienstes auf

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.12.2003 - 3 Sa 395/03

    Annahmeverzug, Arbeitsangebot; Mitwirkungshandlung; funktionsfähiger

  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1628/17

    Der Beweiswert eines Empfangsbekenntnisses ist erschüttert, wenn es zwei

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2009 - 1 Sa 832/09

    Abmahnungserfordernis bei Kündigung wegen sexueller Belästigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2015 - 2 Sa 490/14

    Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers bei fehlendem Arbeitswillen -

  • LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10

    Vertragliche Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung - Annahmeverzug -

  • LAG Niedersachsen, 25.11.2008 - 1 Sa 547/08

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen sexueller Belästung; Erforderlichkeit einer

  • LAG Niedersachsen, 30.09.2003 - 13 Sa 570/03

    Angebot der vorläufigen Weiterbeschäftigung ; Aufrechterhaltung der Kündigung bei

  • ArbG Berlin, 05.05.2004 - 7 Ca 32770/03

    Unzumutbarkeit eines dem Arbeitnehmer angebotenen Dauerarbeitsverhältnisses

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 921/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 918/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 920/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 12 Sa 450/06

    Tarifliche Ausschlussfrist, gerichtliche Geltendmachung, Schadensersatz wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 243/16

    Rückzahlung geleisteter Vergütung

  • ArbG Würzburg, 27.10.2022 - 11 Ca 247/22

    Böswilliges Unterlassen, Betriebsbedingte Änderungskündigung, Ordentliche

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2005 - 12 Sa 219/05

    Anspruchsverfall nach § 22 des (allgemeinverbindlichen) RTV-Gebäudereinigung,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2021 - 5 Sa 172/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 8 Sa 279/06

    Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Annahmeverzugslohn

  • LAG Hamm, 11.09.2006 - 1 Sa 431/06
  • LAG Hamm, 14.03.2013 - 8 Sa 1246/12

    Beendigung des Annahmeverzuges; Annahme der angebotenen Beschäftigungsmöglichkeit

  • LAG Hessen, 10.12.2003 - 2 Sa 781/03

    Verpflichtung des Arbeitnehmers, einem Weiterbeschäftigungsangebot des

  • ArbG Suhl, 05.05.2009 - 4 Ca 2240/07
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