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   BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14   

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BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 (https://dejure.org/2015,47721)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 (https://dejure.org/2015,47721)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 (https://dejure.org/2015,47721)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 MAVO Paderborn vom 20.09.2011, § 30 Abs 1 MAVO Paderborn, § 30 Abs 2 MAVO Paderborn, § 30 Abs 5 MAVO Paderborn, § 31 Abs 1 MAVO Paderborn
    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Unterrichtung der Mitarbeitervertretung

  • IWW

    § 74 Abs. 1 ArbGG, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 30 Abs. 5 MAVO, § 561 ZPO, § 1 Abs. 1 MAVO, § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 1 MAVO, § 30 Abs. 2 Satz 2 MAVO, § 31 Abs. 2 Satz 1 MAVO, § 31 Abs. 2 Satz 2 MAVO, § 31 Abs. 2 Satz 3 MAVO, § 30 Abs. 2 Satz 3 MAVO, § 31 Abs. 2 Satz 4 MAVO, § 30 Abs. 5, § 31 Abs. 3 MAVO, Abs. 2, § 31 Abs. 1, Abs. 2 MAVO, § 102 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG, § 31 MAVO, § 30 MAVO, § 30 Abs. 1 MAVO, § 15 Abs. 5 KSchG, § 102 BetrVG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, §§ 30, 31 MAVO, § 55 BAT, § 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unterrichtung der kirchlichen Mitarbeitervertretung über die Gründe für eine beabsichtigte Kündigung

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • Betriebs-Berater

    Unterrichtung der Mitarbeitervertretung bei außerordentlicher betriebsbedingter Kündigung mit Auslauffrist

  • rewis.io

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Unterrichtung der Mitarbeitervertretung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Unterrichtung der Mitarbeitervertretung - Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist; Unterrichtung der Mitarbeitervertretung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Unterrichtung der kirchlichen Mitarbeitervertretung über die Gründe für eine beabsichtigte Kündigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung - und die Darlegungslast des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - und die Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Unterrichtung der Mitarbeitervertretung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 630
  • BB 2016, 756
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
    Die korrekte Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretung unterliegt in Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines privatrechtlich begründeten kirchlichen Arbeitsverhältnisses - ebenso wie die Wirksamkeit der Kündigung im Übrigen - der Überprüfung durch die staatlichen Gerichte für Arbeitssachen (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 57; 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 - zu II 1 der Gründe mwN) .

    Insoweit können die dort geltenden Grundsätze für die Auslegung herangezogen werden (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 59; 16. Oktober 1991 - 2 AZR 156/91 - zu II 2 c der Gründe) .

    Der Dienstgeber muss der Mitarbeitervertretung demnach nicht alle erdenklichen, sondern nur die für ihn maßgebenden Kündigungsgründe mitteilen (BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 59; APS/Linck 4. Aufl. Mitarbeitervertretung im kirchlichen Bereich Rn. 31; MAVO/Fuhrmann 7. Aufl. § 30 Rn. 37, 40; Joussen ZMV 2006, 116, 119) .

    Bloß pauschale Angaben oder die Mitteilung eines Werturteils genügen dafür nicht (vgl. BAG 10. April 2014 - 2 AZR 812/12 - Rn. 59) .

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
    Das Fehlen jeglicher Beschäftigungsmöglichkeit zählt bei der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung zum "wichtigen Grund" (vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 31; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 36 mwN, BAGE 145, 265) .

    Für die objektive Richtigkeit dieser Auslegung sprechen jedenfalls verfassungsrechtliche Gründe (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 16, BAGE 145, 265; zur vergleichbaren Regelung in § 55 BAT siehe 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - Rn. 14, BAGE 131, 78) .

    Noch weniger vermag ihr Vorbringen die Annahme zu stützen, das Arbeitsverhältnis der Parteien sei sinnentleert, und ihr - der Beklagten - sei deshalb eine Weiterbeschäftigung der Klägerin iSv. § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar (zu dieser Voraussetzung BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 21, 35, BAGE 145, 265; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 d der Gründe) .

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, BAGE 146, 37; 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 33; jeweils mwN) .

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 15, BAGE 147, 237; 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - aaO mwN) .

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
    im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 17, BAGE 147, 237; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23) .

    Sodann hätte sie erläutern müssen, welche Arbeitszeit für die bisher in H durchgeführten Laborleistungen zu veranschlagen sei und aufgrund welcher schon im Kündigungszeitpunkt bekannten Umstände sie habe annehmen dürfen, in B sei genügend personelle Kapazität für die Übernahme dieser Aufgaben vorhanden (zu dieser Substantiierungspflicht vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 15, BAGE 147, 237; 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - aaO mwN) .

    im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 346/12 - Rn. 17, BAGE 147, 237; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
    In diesem Fall hat der Arbeitgeber zwingend eine der - fiktiven - ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuhalten (vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 30; 23. Januar 2014 - 2 AZR 372/13 - Rn. 17; jeweils mwN) .

    Das Fehlen jeglicher Beschäftigungsmöglichkeit zählt bei der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung zum "wichtigen Grund" (vgl. BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 31; 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 36 mwN, BAGE 145, 265) .

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
    Diese ist - wie die Anhörung des Betriebsrats - "subjektiv determiniert" (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 15; 26. März 2015 - 2 AZR 417/14 - Rn. 45; jeweils mwN) .

    Das Beteiligungsverfahren soll der Mitarbeitervertretung nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 -) .

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
    Für die objektive Richtigkeit dieser Auslegung sprechen jedenfalls verfassungsrechtliche Gründe (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 16, BAGE 145, 265; zur vergleichbaren Regelung in § 55 BAT siehe 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - Rn. 14, BAGE 131, 78) .
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
    Noch weniger vermag ihr Vorbringen die Annahme zu stützen, das Arbeitsverhältnis der Parteien sei sinnentleert, und ihr - der Beklagten - sei deshalb eine Weiterbeschäftigung der Klägerin iSv. § 626 Abs. 1 BGB unzumutbar (zu dieser Voraussetzung BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 21, 35, BAGE 145, 265; 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - zu II 3 d der Gründe) .
  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, BAGE 146, 37; 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 33; jeweils mwN) .
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 3/14

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - freier Arbeitsplatz

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04

    Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 639/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91

    Kündigung einer Mitarbeiterin in kirchlicher Einrichtung - Anhörung der

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 963/08

    Internationales Privatrecht - Zulässigkeit der Revision

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05

    Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

  • LAG Hamm, 27.06.2014 - 18 Sa 67/14

    Unkündbarkeit; ordentlich unkündbare Arbeitnehmer; fehlende

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 755/06

    Tarifauslegung

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 372/13

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betrieblichen Gründen

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur daraufhin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32 f.) .

    (a) In Fällen, in denen die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich sind, muss der Arbeitgeber seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 34 mwN; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    c) Dringende betriebliche Erfordernisse, die iSv. § 1 Abs. 2 KSchG geeignet sind, eine Kündigung zu bedingen, liegen vor, wenn die Umsetzung einer unternehmerischen (Organisations-)Entscheidung spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist zu einem voraussichtlich dauerhaften Wegfall des Bedarfs an einer Beschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers führt (vgl. etwa BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 39, BAGE 166, 363; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32) .

    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32 mwN) .

    aa) Die unternehmerischen Entscheidungen des Arbeitgebers sind von den Gerichten nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 33 mwN) .

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - aaO) .

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung getroffen und faktisch umgesetzt wurde, und ob dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32 f.) , oder ob auch auf der Basis der - nicht missbräuchlich oder willkürlich - getroffenen unternehmerischen Entscheidung noch eine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer vertragsgemäß sinnvoll zu beschäftigen (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, BAGE 166, 363; 24. September 2015 - 2 AZR 562/14 - Rn. 34, BAGE 152, 345) .

    Hierzu muss er konkret erläutern, in welchem Umfang und aufgrund welcher Maßnahmen die bisher vom Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten für diesen zukünftig entfallen (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 43, BAGE 166, 363; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 34 mwN; 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 331/20

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei Alkoholerkrankung

    a) Die korrekte Beteiligung der kirchlichen Mitarbeitervertretung unterliegt in Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines privatrechtlich begründeten kirchlichen Arbeitsverhältnisses - ebenso wie die Wirksamkeit der Kündigung im Übrigen - der Überprüfung durch die staatlichen Gerichte für Arbeitssachen (vgl. BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 19 mwN).

    Insoweit können die dort geltenden Grundsätze für die Auslegung herangezogen werden (vgl. BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 21, 22 mwN).

    Das gilt unabhängig davon, ob sich die Beteiligung an einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung mit (notwendiger) Auslauffrist nach § 31 MAVO oder - aufgrund eines dort gewährleisteten höheren Schutzstandards - nach den Regelungen des § 30 MAVO für die ordentliche Kündigung richtet (vgl. BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 23 mwN), denn § 30 Abs. 1 MAVO stellt an die Mitteilung der Kündigungsgründe keine Anforderungen, die über die des § 31 Abs. 1 MAVO hinausgingen.

  • LAG Hessen, 05.10.2018 - 3 Sa 1630/17

    Anforderungen an die Darlegung dringender betrieblicher Erfordernisse zur

    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung objektiv berechtigt sein (BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 32, NZA 2016, 630).

    Eine solche unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (ständige Rechtsprechung, vergl. z.B. BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 32ff, NZA 2016, 630; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, BAGE 146, 37ff; BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 21, DB 2012, 2402ff, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Nachzuprüfen ist aber immer, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 33, NZA 2016, 630; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - Rn. 13, BAGE 146, 37ff; BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 548/10 - Rn. 17, NZA 2012, 852, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, d.h. im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 27. April 2017 -2 AZR 67/16- Rn. 34, BAGE 159, 82; BAG 22. Oktober 2015 -2 AZR 650/14- Rn. 34, NZA 2016, 630; BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 23, DB 2012, 2402ff).

  • ArbG Gera, 07.12.2021 - 3 Ca 46/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht

    Dringende betriebliche Erfordernisse, die iSv. § 1 Abs. 2 KSchG geeignet sind, eine Kündigung zu bedingen, liegen vor, wenn die Umsetzung einer unternehmerischen (Organisations-)Entscheidung spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist zu einem voraussichtlich dauerhaften Wegfall des Bedarfs an einer Beschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers führt (vgl. etwa BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 39, BAGE 166, 363; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32).

    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32 mwN).

    Die unternehmerischen Entscheidungen des Arbeitgebers sind von den Gerichten nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 33 mwN).

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (vgl. etwa BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - aaO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2016 - 5 Sa 255/16

    Jahressonderzahlung - keine normative Geltungskraft kirchlicher

    Auch die ständige Rechtsprechung des BAG zum Erfordernis der Beteiligung der Mitarbeitervertretung nach den Vorschriften des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts beim Ausspruch von Kündigungen (z. B. in der von der Beklagten zitierten Entscheidung v. 10.12.1992 - 2 AZR 271/92, Rz. 38 ff.; zuletzt BAG v. 22.10.2015 - 2 AZR 650/14, Rz. 18 ff.), welches unabhängig von dessen vertraglicher Bezugnahme gegeben ist, setzt keine normative Wirkung oder aber die vertragliche Bezugnahme des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts im Arbeitsverhältnis voraus.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016 - 5 Sa 271/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitsplatzwegfall - Darlegungslast des

    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32 mwN).

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 33 mwN).

    im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 34 mwN).

  • BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 61/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Ein solcher ergebnisbezogener Hinweis ist auch regelmäßig ausreichend, um die Betriebsvertretung in die Lage zu versetzen, ihr Mitwirkungsrecht effektiv auszuüben (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 25) .
  • ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20

    Fristlose und ordentliche Kündigungen - Anhörung des Betriebsrats - leitender

    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32 mwN).

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 33 mwN).

    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, dh im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 34 mwN).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2021 - 5 Sa 113/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Verwirkung

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 13 Ca 1201/17

    Betriebsbdingte Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - 15 Sa 93/18

    Außerordentliche Kündigung einer Kirchenmusikerin wegen Missachtung des

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2021 - 4 Sa 303/21

    Luftverkehrsunternehmen; räumlicher Geltungsbereich des KSchG ; Betriebsübergang

  • LAG Hessen, 15.01.2021 - 10 Sa 918/20

    1. Im Rahmen einer Gesamtabwägung spricht es maßgeblich für das Bestehen eines

  • LAG Köln, 09.01.2020 - 6 Sa 494/19

    Kündigung; betriebsbedingt; Hierarchieebene; Anforderungsprofil

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2017 - 5 Sa 219/16

    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Abschluss der

  • ArbG Düsseldorf, 01.06.2021 - 1 Ca 5875/20
  • ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 5888/20
  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2021 - 5 Ca 5833/20
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2017 - 5 Sa 35/17

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsteilübergang - Zuordnung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2022 - 10 Sa 1638/21

    Zweck der Massenentlassungsanzeige des § 17 KSchG und des Art. 4 Abs. 1 MERL;

  • LAG Köln, 10.11.2021 - 11 Sa 353/20

    Kündigungsschutz; Konzern

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 Sa 293/21

    Kündigung; betriebsbedingt; Unternehmerentscheidung; Organisationsentscheidung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2021 - 5 Sa 232/20

    Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • ArbG Düsseldorf, 12.10.2017 - 15 Ca 3750/17

    Mitteilung der Kündigungsgründe vor ordentlicher Kündigung an Betriebsrat

  • ArbG Düsseldorf, 02.03.2021 - 5 Ca 5323/20
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