Rechtsprechung
   BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,565
BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84 (https://dejure.org/1985,565)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1985 - 2 AZR 657/84 (https://dejure.org/1985,565)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1985 - 2 AZR 657/84 (https://dejure.org/1985,565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten ordentlichen Kündigung - Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Überprüfung der sozialen Rechtfertigung in drei Stufen - Zukunftsprognose - Unzumutbare wirtschaftliche Belastung des Arbeitgebers - Beeinträchtigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2392
  • NZA 1986, 359
  • DB 1986, 863
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 77/83

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen -

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84
    Bei der Prüfung, ob in diesem Fall eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung vorliegt, ist auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses des gekündigten Arbeitnehmers abzustellen (BAG 45, 146, 153 und BAG Urteil vom 12. April 1984 - 2 AZR 77/83 - nicht veröffentlicht).

    Vorliegend hat das Berufungsgericht in Unkenntnis der Senatsurteile vom 15. Februar und 12. April 1984 (aaO) die Auffassung vertreten, der Umfang der beim Kläger aufgetretenen Lohnfortzahlungskosten von über 28.000,00 DM in den letzten fünf Jahren (= 20 % des von ihm in diesem Zeitpunkt bezogenen Lohns) sei allein noch kein Umstand, der als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könne.

    Richtig ist, daß der Senat in den Urteilen vom 15. Februar und 12. April 1984 (aaO) zum Ausdruck gebracht hat, dem Arbeitgeber, der durch eine ausreichende Personalreserve Umsetzungen oder durch andere organisatorische Maßnahmen Betriebsbeeinträchtigungen weitestgehend vermeide, dürfe hierfür nicht bestraft werden.

  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. etwa BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 45, 146, 151).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt eine sozial gerechtfertigte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen voraus, daß zum Zeitpunkt ihres Zugangs objektive Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer häufiger Kurzerkrankungen in der Zukunft rechtfertigen und daß die bisherigen und in der Zukunft zu erwartenden Krankheitszeiten zu unzumutbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen des Arbeitgebers führen (BAG 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit mit zust. Anm. von Neyses und BAG 45, 146 ff.).

    Bei der Prüfung, ob in diesem Fall eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung vorliegt, ist auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses des gekündigten Arbeitnehmers abzustellen (BAG 45, 146, 153 und BAG Urteil vom 12. April 1984 - 2 AZR 77/83 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84
    Damit wird klargestellt, daß zum Kündigungsgrund nicht die unzumutbare Belastung des Betriebs gehört (so richtig Neyses, Anm. zu BAG AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; insoweit etwas mißverständlich Senatsurteil vom 25. November 1982 - BAG 40, 361, 370 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 3 der Gründe, wonach sich bei der Frage der Unzumutbarkeit Überschneidungen zwischen Kündigungsgrund und Interessenabwägung ergeben).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. etwa BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 45, 146, 151).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84
    Damit wird klargestellt, daß zum Kündigungsgrund nicht die unzumutbare Belastung des Betriebs gehört (so richtig Neyses, Anm. zu BAG AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; insoweit etwas mißverständlich Senatsurteil vom 25. November 1982 - BAG 40, 361, 370 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 3 der Gründe, wonach sich bei der Frage der Unzumutbarkeit Überschneidungen zwischen Kündigungsgrund und Interessenabwägung ergeben).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84
    Damit wird klargestellt, daß zum Kündigungsgrund nicht die unzumutbare Belastung des Betriebs gehört (so richtig Neyses, Anm. zu BAG AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; insoweit etwas mißverständlich Senatsurteil vom 25. November 1982 - BAG 40, 361, 370 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 3 der Gründe, wonach sich bei der Frage der Unzumutbarkeit Überschneidungen zwischen Kündigungsgrund und Interessenabwägung ergeben).
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 2 AZR 657/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt eine sozial gerechtfertigte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen voraus, daß zum Zeitpunkt ihres Zugangs objektive Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer häufiger Kurzerkrankungen in der Zukunft rechtfertigen und daß die bisherigen und in der Zukunft zu erwartenden Krankheitszeiten zu unzumutbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen des Arbeitgebers führen (BAG 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit mit zust. Anm. von Neyses und BAG 45, 146 ff.).
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Dieser prozessualen Mitwirkungspflicht genügt er bei unzureichender ärztlicher Aufklärung oder Kenntnis von seinem Gesundheitszustand schon dann, wenn er die Behauptung des Arbeitgebers bestreitet und die ihn behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbindet (BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 2 der Gründe; Senatsurteil vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 1 der Gründe).

    Damit ist klargestellt, daß die unzumutbare Belastung des Betriebes nicht bereits zum Kündigungsgrund gehört (Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu B II 4 der Gründe).

    Ist dies der Fall, so ist in der dritten Stufe bei der Interessenabwägung (vgl. unten zu B I 3 b der Gründe) zu prüfen, oh weitergehende Überbrückungsmaßnahmen zur Behebung der Störung dem Arbeitgeber zumutbar sind (vgl. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 2 der Gründe; Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu B II 3 a der Gründe).

    Dabei ist nur auf die Kosten des Arbeitsverhältnisses und nicht auf die Gesamtbelastung des Betriebes mit Lohnfortzahlungskosten abzustellen (BAGE 43, 129, 141 f. = AP, a.a.O., zu B III 4 c der Gründe; BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP, a.a.O., zu B II 3 der Gründe; Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu II 1 und 2 der Gründe).

    Bei der Interessenabwägung ist allgemein zu berücksichtigen, ob die Erkrankungen auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, ob bzw. wie lange das Arbeitsverhältnis zunächst ungestört verlaufen ist, ferner das Alter und der Familienstand des Arbeitnehmers (BAGE 43, 129, 140 ff. = AP, a.a.O., zu B III 4 und 5 der Gründe; BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] r AP, a.a.O., zu B II 3 der Gründe; Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu B II 4 der Gründe).

    Vermeidet der Arbeitgeber bereits durch die vorgehaltene Personalreserve weitgehend Betriebsablaufstörungen, so sind von ihm weniger Überbrückungsmaßnahmen zu verlangen (BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP, a.a.O., zu B II 2 der Gründe; Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu B II 3 a der Gründe).

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Eine eventuelle betriebliche Ursache der Erkrankung ist allerdings bei der Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - und vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 17 und 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; siehe ferner KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 270, 272).
  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Bei der krankheitsbedingten Kündigung ist nur im Rahmen der Interessenabwägung auf die Ursache und auch auf das Verschulden der Krankheit einzugehen (vgl. Senatsurteil vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III der Gründe und Weller, Kündigung bei Krankheit in: Arbeitsrecht der Gegenwart, Bd. 20, 1982, S. 77, 89).
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 118/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien-

    Im Rahmen der Interessenabwägung ist von erheblicher Bedeutung, ob die Krankheit des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen ist (Senatsurteil vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    aa) Im Ansatz zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß bei der Interessenabwägung auch zu berücksichtigen ist, ob die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, weil die Krankheitsursache von ganz erheblicher Bedeutung ist (vgl. insbes. BAGE 43, 129, 147 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III 5 der Gründe; Senatsurteil vom 7. November 1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B III der Gründe).

  • LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
    Gerade die Ungewißheit, ob und wann der Arbeitnehmer wieder kurzfristig ausfällt, muß die unzumutbare Beeinträchtigung betrieblicher Interessen zur Folge haben (BAG v. 07.11.1985 - 2 AZR 657/84, BB 1986, 595 = DB 1986, 863 = NZA 1986, 359).

    So kann sich für den Arbeitgeber insbesondere dann eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Belastung auch und gerade dadurch ergeben, daß bei relativ kurzfristigen und immer wechselnden Krankheiten jeweils aufs neue Lohn- und Gehaltsfortzahlungsansprüche entstehen, der Arbeitgeber also praktisch für sämtliche Lohnkosten aufkommen muß, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten (BAG v. 23.06.1983 - 2 AZR 15/82, B B 1983, 1988 = DB 1983, 2524 = NJW 1984, 1836; BAG v. 07.11.1985 - 2 AZR 657/84, a.a.O.; BAG v. 16.02.1989 - 2 AZR 299/88, a.a.O.).

    und zueinander in ein Verhältnis zu setzen (BAG v. 07.11.1985 - 2 AZR 657/84, a.a.O.).

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

    Der Senat hat im Urteil vom 7. November 1985 (- 2 AZR 657/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) inzwischen auch geklärt, daß zum Kündigungsgrund bei der krankheitsbedingten Kündigung nur die Frage gehört, daß eine erhebliche Betriebsbeeinträchtigung oder wirtschaftliche Belastung vorliegt und die Unzumutbarkeit sich aus der Interessenabwägung ergibt.
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Es kommt also darauf an, ob nach den objektiven Umständen zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung der Arbeitgeber davon ausgehen durfte, mit der Wiederherstellung der Gesundheit des Arbeitnehmers sei in absehbarer Zeit nicht zu rechnen (vgl. BAG vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG vom 07. November 1985 - 2 AZR 657/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG vom 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - NZA 1999, 978, jeweils m. w. N.).Dieser Sachverhalt ist aber nur geeignet, eine krankheitsbedingte Kündigung sozial zu rechtfertigen, wenn die entstandenen und für die Zukunft prognostizierten Fehlzeiten zu einer erheblichenBeeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen (2. Stufe).

    a)Im Rahmen der Interessenabwägung, ob nämlich die festgestellten erheblichen Beeinträchtigungen für den Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar erscheinen lassen, ist neben der mit ca. einem Jahr sehr kurzen Betriebszugehörigkeit der Klägerin und ihres Lebensalters auch zu berücksichtigen, ob ihre Erkrankungen auf betriebliche Ursachen zurückzuführen sind, weil die Krankheitsursache von ganz erheblicher Bedeutung ist (vgl. BAG vom 07. November 1985 - 2 AZR 657/84- AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit= DB 1986, 863, zu B III der Gründe).

  • LAG Hamm, 12.10.2005 - 2 Sa 82/04

    Zur krankheitsbedingten Kündigung des Mitarbeiters einer Spielbank

    Für die Beurteilung, ob die finanziellen Belastungen dem Arbeitgeber noch zumutbar sind, ist nicht auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens insgesamt abzustellen, sondern auf die Kosten des konkret betroffenen Arbeitsverhältnisses (BAG vom 07.11.1985 - 2 AZR 657/84 - NZA 1986, 359).
  • LAG Hamm, 20.10.2005 - 15 Sa 768/04

    Beteiligung des Personalrats gem. §§ 92 Nr. 1; 79 Abs. 1 BPersVG; Kündigung wegen

    Häufige Kurzerkrankungen in der Vergangenheit können für ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Zukunft sprechen (vgl. BAG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 AZR 347/82 -, NZA 1984, 93 ff.; BAG, Urteil vom 07.11.1985 - 2 AZR 657/94 -, NZA 1986, 359 f. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99

    Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Bielefeld, 17.08.2017 - 1 Ca 791/16

    Erforderlichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

  • LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99

    Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers -

  • LAG Hamm, 10.01.2008 - 15 Sa 110/05

    Kündigung wegen krankheitsbedingten Fehlzeiten

  • LAG Hamm, 09.03.2006 - 15 Sa 431/05

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 9 Sa 1192/03

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • LAG Hessen, 08.12.1987 - 5 Sa 1363/87

    Lohnfortzahlung; Kündigung

  • LAG Hessen, 13.01.1989 - 15 Sa 1244/88

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Krankheit; Zulässige Abbedingung

  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 534/85

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten

  • LAG Berlin, 03.11.1997 - 9 Sa 67/97

    Krankheitsbedingte Kündigung; Anhörung des Betriebsrats; Würdigung von

  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 502/85

    Soziale Rechtfertigung einer auf unzumutbare Lohnfortzahlungskosten gestützten

  • ArbG Dresden, 20.01.2004 - 4 Ca 3593/03

    Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Alkoholgenuss während der

  • LAG Hamm, 16.12.1991 - 19 Sa 1255/91

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitnehmer; Wirksamkeit; Kündigung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.01.1989 - 3 Sa 590/88

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung; Wiederholt auftretende

  • VG Arnsberg, 24.09.1996 - 11 K 1390/95

    Zumutbarkeit bei Verzicht auf Kündigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht