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   BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78   

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BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78 (https://dejure.org/1980,331)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1980 - 2 AZR 660/78 (https://dejure.org/1980,331)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 (https://dejure.org/1980,331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung des Arbeitsvertrags - Befristeter Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung - Wichtiger Grund - Auflösend bedingter Vertrag - Ordentliche Kündigung - Unwirksame Abreden

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 220
  • NJW 1981, 246
  • ZIP 1980, 1019
  • BB 1980, 1692
  • DB 1980, 2246
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
    Fehlt es an einer solchen eindeutigen Erklärung, so kann das Arbeitsverhältnis bereits aus diesem Grund nicht durch außerordentliche Kündigung beendet worden sein, ohne daß es noch darauf ankommt, ob ein wichtiger Grund hierfür vorgelegen hat (BAG 1, 237 [238] = AP Nr. 1 zu § 123 GewO [zu 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 50 zu § 1 KSchG [zu I der Gründe], jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Hat die Beklagte somit keine ausreichenden Umstände dafür dargelegt, daß eine außerordentliche Kündigung erklärt worden ist, dann ist bei gerichtlicher Beurteilung davon auszugehen, daß nur die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung im Streit ist (vgl. BAG AP Nr. 50 zu § 1 KSchG [a.a.O.]; BAG AP Nr. 1 zu § 44 TVAL II [zu II 2 d der Gründe]).

  • BAG, 26.04.1979 - 2 AZR 431/77

    Anwendung des KSchG bei Mitteilung über Nichtverlängerung eines befristeten

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
    Einen befristeten und zusätzlich noch auflösend bedingten Arbeitsvertrag können die Parteien vor Fristablauf oder vor Bedingungseintritt regelmäßig auch dann nicht ordentlich kündigen, wenn diese Abreden unwirksam sind (im Anschluß an das Senatsurteil vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - [demnächst] AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    In dem Urteil vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - ([demnächst] AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 3 der Gründe]) hat der erkennende Senat im Anschluß an A. Hueck (a.a.O. [zu 4 c und 5]) jedoch in erster Linie auf den Parteiwillen abgestellt.

  • BAG, 02.12.1965 - 2 AZR 91/65

    Befristung - Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
    Das ist jedoch die Ausnahme, die voraussetzt, daß die Parteien eine vorzeitige, ordentliche Kündbarkeit entweder ausdrücklich vereinbart haben oder daß ein dahingehender beiderseitiger Wille aus den Umständen eindeutig erkennbar ist (herrschende Meinung; vgl. BAG 2, 245 [247, 248] = AP Nr. 1 zu § 67 HGB [zu I der Gründe]; ferner LAG Bremen AP Nr. 56 zu § 626 BGB [zu I der Gründe]; sowie auch BAG 18, 8 [9, 10] = AP Nr. 27 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu I der Gründe]; Gumpert, BB 1969, 1278; Palandt-Putzo, BGB, 39. Aufl., § 620 Anm. 1 a cc; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 39 III 1, [S. 160]; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rdnr. 70).

    Der erkennende Senat (BAG 18, 8 [9, 10] = AP Nr. 27 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu I der Gründe]) hat ein Recht des Arbeitnehmers verneint, das Arbeitsverhältnis in einem solchen Fall mit ordentlicher Frist vor Ablauf des vereinbarten Vertragsendes zu kündigen.

  • LAG Düsseldorf, 30.10.1973 - 8 Sa 358/73

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Ordentliche Kündigungsfrist; Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
    Diese Grundsätze gelten demgemäß uneingeschränkt auch dann, wenn die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nicht dauernd, sondern im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages nur zeitweise ausgeschlossen sein soll (so zutreffend LAG Düsseldorf, DB 1973, 2456 [LAG Düsseldorf 30.10.1973 - 8 Sa 358/73]; Stahlhacke, a.a.O., Rdnr. 21 und 71).
  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Begrenzung - Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung [zu II der Gründe]) hängt die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung wie die Wirksamkeit der Befristung von dem Vorliegen eines sachlichen Grundes ab.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. grundlegend BAG [GS] 10, 65 [71 ff.] - AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C 2 und 3 der Gründe]) ist die Befristung von Arbeitsverhältnissen unwirksam, wenn der durch die Kündigungsschutzbestimmungen gewährleistete Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses vereitelt wird und hierfür kein sachlich gerechtfertigter Grund vorhanden ist.
  • BAG, 09.12.1954 - 2 AZR 46/53

    Kündigung: außerordentliche Kündigung nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GewO

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
    Fehlt es an einer solchen eindeutigen Erklärung, so kann das Arbeitsverhältnis bereits aus diesem Grund nicht durch außerordentliche Kündigung beendet worden sein, ohne daß es noch darauf ankommt, ob ein wichtiger Grund hierfür vorgelegen hat (BAG 1, 237 [238] = AP Nr. 1 zu § 123 GewO [zu 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 50 zu § 1 KSchG [zu I der Gründe], jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
    Das ist jedoch die Ausnahme, die voraussetzt, daß die Parteien eine vorzeitige, ordentliche Kündbarkeit entweder ausdrücklich vereinbart haben oder daß ein dahingehender beiderseitiger Wille aus den Umständen eindeutig erkennbar ist (herrschende Meinung; vgl. BAG 2, 245 [247, 248] = AP Nr. 1 zu § 67 HGB [zu I der Gründe]; ferner LAG Bremen AP Nr. 56 zu § 626 BGB [zu I der Gründe]; sowie auch BAG 18, 8 [9, 10] = AP Nr. 27 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu I der Gründe]; Gumpert, BB 1969, 1278; Palandt-Putzo, BGB, 39. Aufl., § 620 Anm. 1 a cc; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 39 III 1, [S. 160]; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3. Aufl., Rdnr. 70).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
    Der Arbeitgeber könne sich daher in diesem Falle gegenüber dem Arbeitnehmer nicht auf die Befristung berufen, wenn diese dem Arbeitnehmer den Schutz zwingender Kündigungsbestimmungen entziehe (so bereits die Urteile des erkennenden Senats BAG 1, 128 [133] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG [zu 2 der Gründe] und AP Nr. 14 zu § 1 KSchG [Bl. 2]).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
    Die unterbliebene Auslegung der Kündigungserklärung der Beklagten kann der Senat selbst nachholen, da die hierfür erforderlichen Tatsachen feststehen (§ 565 Abs. 3 Ziff. 1 ZPO; vgl. BAG AP Nr. 38 zu § 133 BGB [zu II 3 der Gründe]; BAG 22, 424 [426] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB [zu 1 a der Gründe]).
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auch im befristeten Arbeitsverhältnis können die Parteien jedoch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vereinbaren; ein dahingehender Wille muss nur - wie im vorliegenden Fall - eindeutig erkennbar sein (vgl. BAG 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAGE 33, 220, 222; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6; 4. Juli 2001 - 2 AZR 88/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 4).
  • BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG

    b) Für die Wirksamkeit einer solchen außerordentlichen Kündigung reicht es nicht aus, dass ein wichtiger Grund für sie "objektiv" vorgelegen hat, wenn nur eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde (vgl. BAG 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - zu 3 a der Gründe, BAGE 33, 220) .
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00

    Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

    Gehen die Parteien eines Arbeitsvertrages ein Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeit ein, dann ist während des Laufs der Befristung die ordentliche Kündigung regelmäßig ausgeschlossen (§ 620 Abs. 1 BGB; BAG 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAGE 33, 220, 222; KR-Lipke 5. Aufl. § 620 BGB Rn. 14; Staudinger/Preis BGB 13. Aufl. § 620 Rn. 27).

    Ein vorzeitiges, ordentliches Kündigungsrecht müssen sie entweder ausdrücklich vereinbaren oder ihr dahingehender beiderseitiger Wille muß aus den Umständen eindeutig erkennbar sein (BAG 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - BAGE 2, 245, 247 f.; 19. Juni 1980 aaO; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6; 7. Dezember 1995 - 2 AZR 1049/94 - RzK I 9 f Nr. 48; KR-Lipke aaO § 1 BeschFG Rn. 158; RGRK-Dörner 12. Aufl. § 620 BGB Rn. 11 und 210; Staudinger/Preis aaO § 620 Rn. 27).

  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    bb) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen entgegen § 139 BGB aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des gesamten Arbeitsvertrags führt (vgl. ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 611a Rn. 342 ff. mwN; als selbstverständlich vorausgesetzt in BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - zu II 4 der Gründe, BAGE 66, 220; ausdrücklich BAG 29. März 1990 - 2 AZR 354/89 - zu II 2 a der Gründe [zu Kündigungsfristen]; 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 - zu III der Gründe, BAGE 39, 67 [zu einer vereinbarten Kürzungsmöglichkeit von Sonderzahlungen bei Krankheit]; 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - zu 2 a der Gründe, BAGE 33, 220 [zur nichtigen Befristungsabrede]; 13. März 1975 - 5 AZR 199/74 - zu II 3 b der Gründe [im Ausbildungsverhältnis]; grundlegend schon BAG 10. Mai 1957 - 1 AZR 249/56 - zu VI der Gründe, BAGE 4, 274 [zu einer sog. Zölibatsklausel]) .
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Der Tatrichter hat seinerseits die ihm vorgetragenen Erkenntnisquellen auszuschöpfen und die voraussichtlichen Auswirkungen so zuverlässig wie möglich abzuschätzen (BAG vom 29. August 1979 - 4 AZR 863/77 - BAG vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - BAG vom 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAG vom 10. Januar 1980 - 2 AZR 25/78 - AP Nr. 50, 52, 55 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG vom 30. September 1981 - 7 AZR 789/78 - aaO).

    Die Befristung bleibt nur als Mindestdauer des Vertrages bestehen, wenn die Parteien nicht auch für die Zeit der Befristung zusätzlich eine ordentliche Kündigung vorgesehen haben (vgl. BAG 1, 128 (133) = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG; BAG (GS) aaO (zu C 3 der Gründe); BAG vom 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - AP Nr. 47 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG vom 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/80 - AP Nr. 55 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag m. zust. Anm. v. Kraft; und das Urteil des Senates vom 9. Juli 1981 - 2 AZR 788/78 - DB 1982, 121 (die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt)).

  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß die Parteien auch im befristeten Arbeitsverhältnis eine vorzeitige Kündigung vereinbaren können; ein dahingehender Wille muß nur eindeutig erkennbar sein (so BAGE 33, 220 [BAG 19.06.1980 - 2 AZR 660/78] = AP Nr. 55 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 355; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rz 14, 44 und 45; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 148).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 254/81

    Erwerbsquelle - Lehrauftrag - Schutzbedürftigkeit - Teilzeitbeschäftigte Lehrer -

    Der Tatrichter hat seinerseits die ihm vorgetragenenen Erkenntnisquellen so zuverlässig wie möglich abzuschätzen (BAG vom 29.08.1979 4 AZR 863/77 , BAG vom 25.01.1980 7 AZR 69/78 , BAG vom 19.06.1980 2 AZR 660/78 , BAG vom 10.01.1980 2 AZR 25/78 AP Nr. 50, 52, 55 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAG vom 30.09.1981 7 AZR 789/78 a.a.O.).
  • BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 372/84

    Anspruch auf Gehalt bei Annahmeverzug - Kündigung vor Antritt des Dienstes -

    Das gilt auch für die ausdrücklich vereinbarte Kündigung im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages (vgl. zu dieser Vertragsgestaltung BAG 33, 220, 222).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05

    Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführerdienstverhältnisses -

    Das ist jedoch die Ausnahme, die voraussetzt, dass die Parteien eine vorzeitige, ordentliche Kündbarkeit entweder ausdrücklich vereinbart haben oder dass ein dahingehender beiderseitiger Wille aus den Umständen eindeutig erkennbar ist (herrschende Meinung, vgl. BAG Urteil vom 16.09.1980 - 2 AZR 660/78 - EzA § 620 BGB Nr. 47).
  • BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 286/20

    Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

    bb) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen entgegen § 139 BGB aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des gesamten Arbeitsvertrags führt (vgl. ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 611a Rn. 342 ff. mwN; als selbstverständlich vorausgesetzt in BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - zu II 4 der Gründe, BAGE 66, 220; ausdrücklich BAG 29. März 1990 - 2 AZR 354/89 - zu II 2 a der Gründe [zu Kündigungsfristen]; 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 - zu III der Gründe, BAGE 39, 67 [zu einer vereinbarten Kürzungsmöglichkeit von Sonderzahlungen bei Krankheit]; 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - zu 2 a der Gründe, BAGE 33, 220 [zur nichtigen Befristungsabrede]; 13. März 1975 - 5 AZR 199/74 - zu II 3 b der Gründe [im Ausbildungsverhältnis]; grundlegend schon BAG 10. Mai 1957 - 1 AZR 249/56 - zu VI der Gründe, BAGE 4, 274 [zu einer sog. Zölibatsklausel]) .
  • LAG Hessen, 31.08.1987 - 1 Sa 485/87

    Berechnung von Teilurlaubsansprüchen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12

    Auslegung eines befristeten Formulararbeitsvertrags - Vereinbarung der

  • BAG, 07.08.1980 - 2 AZR 563/78

    Kündigungsregelung bei Schwerbehinderten

  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84

    Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche

  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur

  • LAG Düsseldorf, 05.11.1999 - 10 Sa 1247/99

    Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages im Insolvenzfall

  • LAG Sachsen, 17.03.2023 - 4 Sa 133/22

    Kündigung; stellvertretender Datenschutzbeauftragter

  • LAG München, 24.01.2008 - 4 Sa 180/07

    Befristung

  • LAG Berlin, 16.07.1990 - 9 Sa 43/90

    Arbeitsvertrag: auflösende Bedingung - gesundheitliche Eignung

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02

    Kündigung eines zeit- und zweckbefristeten Lehrerarbeitsverhältnisses nach

  • BAG, 11.02.1982 - 2 AZR 368/81

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Lektor an einer Hochschule

  • LAG Baden-Württemberg, 23.10.2000 - 9 Sa 60/00

    Außerordentliche Kündigung - sportlicher Mißerfolg eines Fußballtrainers als

  • LG Düsseldorf, 17.08.2022 - 41 O 61/21
  • LAG Köln, 22.06.1998 - 3 Sa 184/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Eintritt einer auflösenden Bedingung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.1997 - 5 Sa 326/96

    Arbeitnehmereigenschaft eines in einem Amt für offene Vermögensfragen tätigen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.12.1999 - 11 (10a) Sa 14/99

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 223/81
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 15 Sa 59/96

    Übernahme eines Auszubilden in das reguläre Arbeitsverhältnis gemäß Tarifvertrag

  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1049/94

    Möglichkeit einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung befristeter

  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 684/87

    Erfüllung einer ausreichenden Wartezeit zur Anwendung des

  • LAG Hessen, 10.04.2000 - 2 Sa 231/99

    Nachweis des Zugangs eines per Telefax übermittelten Kündigungsschreibens durch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.1994 - 5 Sa 208/94

    Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ; Gesonderte

  • LAG Hessen, 12.06.1995 - 11 Sa 2058/94

    Arbeitsverhältnis: Befristung -Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Befristung

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